Beiträge von Toilettenwasser

    Guten Tag liebes IDV-Team,

    mir ist in letzter Zeit verstärkt aufgefallen, dass es auf dem Server wieder vermehrt zu Schießereien mit echten Schusswaffen kommt. Das ist aus RP-Sicht zwar nachvollziehbar, doch es beeinträchtigt den Spielfluss, den Realismus und auch die Balance zwischen legalem und illegalem Verhalten erheblich.

    Mein Vorschlag:

    Ich möchte anregen, dass auf dem Server künftig auch nicht-tödliche Schusswaffen wie Schreckschusswaffen, Airsoft- oder Paintball-Waffen offiziell eingeführt und zum freien Erwerb zugänglich gemacht werden – beispielsweise im Waffenladen oder bei einem speziellen Händler für legale Selbstverteidigungsmittel.

    Diese Waffen sollen realistisch aussehen und im Spiel so funktionieren, dass man damit z. B. Läden ausrauben oder Personen einschüchtern kann – allerdings ohne dabei tödliche Schäden zu verursachen. Gerade Schreckschusswaffen sind im echten Leben optisch kaum von echten Pistolen zu unterscheiden, weshalb es auch im RP absolut glaubhaft wäre, dass etwa ein Ladenbesitzer bei einem Überfall darauf hereinfällt.

    Ziel & Vorteile:

    • Reduktion tödlicher Schusswaffen im Umlauf
      Indem echte Waffen nicht mehr so leicht legal zu erwerben sind (z. B. durch strengere Voraussetzungen oder Genehmigungen), sinkt die Zahl tödlicher Schießereien.
    • Stärkere Realitätsnähe
      In Deutschland ist der Erwerb echter Schusswaffen ebenfalls stark reglementiert. Wer unbedingt eine scharfe Waffe möchte, müsste sich diese – wie im echten Leben – über den Schwarzmarkt oder durch Eigenbau (z. B. Waffe zusammenschustern) besorgen.
    • Erweiterung des RP-Spektrums
      Es entstehen neue Situationen, z. B. bei Polizei- oder Zivilinteraktionen: Ein Beamter kann bei einem Überfall mit einer täuschend echten Waffe nicht sofort wissen, ob es sich um eine echte oder Schreckschusswaffe handelt – was zu spannenderen Rollenspielsituationen führt.
    • Weniger Tode durch PvP
      Da die nicht-tödlichen Waffen im PvP keine oder nur geringe Schäden verursachen, werden Konflikte nicht mehr automatisch tödlich ausgetragen – das fördert das soziale RP, Deeskalation und gibt Raum für kreative Konfliktlösung.

    Zusammengefasst:

    Ich schlage vor:

    • Einführung legal frei erhältlicher Schreckschuss-, Airsoft- oder Paintball-Waffen mit täuschend echtem Aussehen
    • Möglichkeit, mit diesen z. B. Läden auszurauben oder Personen unter Druck zu setzen
    • Echte, tödliche Schusswaffen nur noch mit Lizenz / Genehmigung oder über den Schwarzmarkt erhältlich
    • Förderung realistischerer Waffenpolitik und Konfliktdynamiken im RP

    Ich denke, dieser Vorschlag würde nicht nur zur Serverbalance beitragen, sondern auch ein authentischeres und abwechslungsreicheres RP-Erlebnis ermöglichen.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und für die stetige Weiterentwicklung dieses tollen Projekts.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim Klein aka Toilettenwasser

    Bugmeldung & Verbesserungsvorschlag: Bluttest im Krankenhaus liefert unzureichende Ergebnisse

    Betroffene Systeme:

    • Bluttest-Mechanik im Krankenhaus (Rettungsdienst / Notaufnahme)
    • BTM-Auswertung im medizinischen Kontext

    Fehlerbeschreibung:
    Im aktuellen Stand liefert der durch das Krankenhauspersonal durchführbare Bluttest lediglich ein positiv/negativ-Ergebnis auf "BTM" – also eine binäre Aussage, ob eine betäubungsmittelverdächtige Substanz nachgewiesen wurde.
    Das Problem: Es wird nicht angegeben, welche Substanz konkret vorliegt. Die Differenzierung fehlt vollständig.

    Konkrete Auswirkung im RP:

    • Keine Unterscheidung zwischen z. B. Marihuana, Kokain oder Fentanyl möglich
    • Kokain wird nicht korrekt erfasst, da es nicht unter das BTM fällt, aber sehr wohl testrelevant wäre
    • Medizinisches oder forensisches RP ist dadurch stark eingeschränkt
    • Polizisten erhalten über Drogenschnelltest (Urin/Wisch) deutlich genauere Resultate als Ärzte über den offiziellen Bluttest – was realitätsfern ist
    • Gerichtsfeste Aussagen sind im Justiz-RP derzeit nicht möglich, obwohl ein Bluttest durchgeführt wurde

    Vergleich:

    • Polizeilicher Schnelltest funktioniert sehr gut: zeigt konkrete Substanz (z. B. „positiv auf Kokain“) – und ist per Tastendruck auslösbar
    • Der medizinische Bluttest hingegen ist „unpräzise“ und rein qualitativ („positiv“ oder „negativ“) ohne Substanzbezug

    Vorgeschlagene Lösung: Überarbeitung des Bluttest-Skripts

    Ziel:
    Ein Bluttest im Krankenhaus sollte gleichwertig oder sogar detaillierter als der Schnelltest der Polizei sein. Er dient im RP als "Laboruntersuchung" und sollte daher folgende Eigenschaften besitzen:

    Vorgeschlagene Änderungen:

    1. Ausgabe detaillierter Substanzergebnisse (ähnlich wie Polizeitest):
      • z. B. „Blutprobe positiv auf THC, negativ auf Kokain, positiv auf Fentanyl“
    2. Integration zusätzlicher Substanzklassen:
      • u. a. Kokain, Heroin, Fentanyl, Methamphetamin, Benzodiazepine, Cannabis
    3. Optional: Anzeige von Konzentrationen oder Stärkegraden (leicht/mittel/stark positiv)
    4. Ablauf: Test erfolgt wie bisher, wird jedoch im Hintergrund detaillierter ausgewertet
    5. Technische Umsetzung: Logik aus Polizeitest kann übernommen oder adaptiert werden

    Vorteile der Anpassung:

    • Realistischeres medizinisches und forensisches RP
    • Bessere Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Polizei und Justiz
    • Konsistente Ergebnisse zwischen Polizei- und Krankenhaus-Tests
    • Nachvollziehbare Beweisführung vor Gericht

    Abschließende Bemerkung:
    Ich bin mir bewusst, dass solche Systemänderungen Entwicklungszeit benötigen. Da aber bereits ein funktionierendes Substanz-Analyse-System beim Polizei-Drogentest existiert, könnte man dieses Konzept auf die Krankenhaus-Variante adaptieren. Das würde das RP im medizinischen und juristischen Kontext erheblich aufwerten.

    Mit bestem Gruß
    Toilettenwasser aka Tim Klein


    P.S. Ich weiß leider nicht wie es mit den Bluttest für Alkohol aussieht, das wäre bestimmt auch interessant zu wissen, ob der Funktioniert.
    der Polizeiliche geht einwandfrei.

    Vorschlag zur Einführung verbindlicher Promillegrenzen im IDV-Straf- und Verkehrsrecht

    sowie zur Ausarbeitung eines praxisnahen § 131 IDV-StGB (Vollrausch)

    Hintergrund:
    Auf Identity Valley existieren derzeit keine definierten Promillegrenzen. Weder im Straßenverkehr noch im Strafrecht gibt es eine rechtliche Grundlage zur Bewertung, ab wann eine Person als fahruntüchtig, vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig gilt. Obwohl ein funktionierender Alkoholtest im RP existiert, bleibt die rechtliche Folge im Anschluss oft aus oder wird inkonsequent umgesetzt. Das schwächt nicht nur die Glaubwürdigkeit des Polizei- und Justiz-RP, sondern untergräbt auch das Ziel eines konsequent durchgezogenen Hardcore-RP.

    Um hier Klarheit zu schaffen und einheitliche Maßstäbe zu setzen, schlage ich die verbindliche Einführung von Promillegrenzen nach folgendem Modell vor – angelehnt an die reale Rechtslage, aber an das Spiel- und RP-Setting angepasst.


    Vorschlag zur Staffelung der Promillegrenzen auf IDV

    PromillewertBedeutung im IDV-Kontext
    ab 0,3‰Relative Fahruntüchtigkeit: Strafbarkeit bei Ausfallerscheinungen oder Unfall
    ab 0,5‰Ordnungswidrigkeit: Alkoholverstoß im Straßenverkehr, auch ohne Ausfallverhalten
    ab 1,1‰Absolute Fahruntüchtigkeit: Strafbar unabhängig vom Fahrverhalten
    ab 1,6‰Anlass zur MPU, mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis
    ab 2,0‰Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftaten möglich (Einzelfallprüfung)
    ab 3,0‰In der Regel Schuldunfähigkeit – gerichtliche Beurteilung notwendig
    über 3,5‰Regelhafte Annahme von Schuldunfähigkeit, Ausnüchterung zwingend erforderlich



    Anwendung im RP-Kontext:

    • Der bestehende Alkoholtest wird als Beweismittel dokumentiert (Blutprobe, Atemtest, etc.).
    • Polizei kann bei 0,5–1,1 Promille Bußgelder oder Fahrverbote aussprechen.
    • Ab 1,1 Promille: Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
    • Ab 2,0 Promille: Straftaten können mit verminderter Schuldfähigkeit bewertet werden – dies muss im Ermittlungsbericht vermerkt werden.
    • Ab 3,0 Promille: Gericht kann § 131 anwenden, falls der Täter keine Schuldfähigkeit mehr aufweist.
    • Personen mit über 3,5 Promille sind zwingend in Ausnüchterungszellen unterzubringen und medizinisch zu behandeln.

    Ziel und Wirkung:

    • Rechtsklarheit für Polizei und Justiz
    • Realitätsnahe Umsetzung von Trunkenheit im RP
    • Förderung glaubwürdiger Gerichtsfälle und medizinischer Einsätze
    • Vermeidung von „Larifari-RP“ durch objektive, festgelegte Grenzwerte

    Der Schritt ist nicht nur überfällig, sondern ein wertvoller Beitrag zur Stärkung des RP-Standards auf dem Server.

    Mit bestem Dank für eure Aufmerksamkeit
    Toilettenwasser aka Tim Klein

    Vorschlag an das Identity Valley Team:
    Einführung und verbindliche Definition deutscher Verkehrszeichen auf dem Server

    Sehr geehrtes Identity Valley-Team,
    sehr geehrte AG-Gesetzte,

    bei einem genaueren Blick auf unsere serverinterne Straßenverkehrsordnung (StVO) ist mir ein Punkt aufgefallen, der – obwohl auf den ersten Blick eher banal – das RP-Erlebnis insbesondere in den Bereichen Polizei-, Justiz- und Zivilverkehrs-RP erheblich beeinträchtigen kann:

    Derzeit existiert keine offizielle Regelung oder verbindliche grafische Definition, wie Verkehrszeichen – insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ortsschilder, Autobahnbeginne, Halteverbote und Vorfahrtshinweise – auf IDV auszusehen haben und im RP rechtlich zu interpretieren sind.

    Obwohl die serverinterne StVO einzelne Vorschriften enthält (z. B. §3 – Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellen), fehlt eine verbindliche Beschreibung der Verkehrszeichen selbst. Dies führt zu rechtlichen Grauzonen und Unsicherheiten.

    Beispielhafte Probleme:

    • Spieler können bei einem weißen Schild mit rotem Rand und schwarzer „30“ behaupten, das Zeichen bedeute „Mach 30“ (Beschleunigung) statt „30 km/h“ (Geschwindigkeitsbegrenzung).
    • Ohne klar definierte Schilder für „Beginn der Autobahn“ oder „Ende der Ortschaft“ kann argumentiert werden, dass innerorts geltende Regelungen nicht greifen und dadurch etwa Tempolimits umgangen werden.
    • Es ist unklar, ob Ortsschilder auch rechtlich als Beginn oder Ende einer geschlossenen Ortschaft gelten.

    Aus RP-rechtlicher Sicht führt dies zu erheblichen Problemen:

    • Anwälte können Bußgelder oder Strafpunkte durch juristische Spitzfindigkeiten umgehen.
    • Polizisten verlieren die notwendige rechtliche Grundlage für konsequentes Einschreiten.
    • Das RP-Erlebnis leidet unter häufigen Diskussionen und willkürlichen Auslegungen.

    Konstruktiver Lösungsvorschlag:

    Ich empfehle die offizielle Einführung eines Anhangs zur IDV-StVO, der sich an der deutschen Verkehrszeichenverordnung orientiert (VzKat/Zeichen 101 ff.) und als verbindlicher grafischer Referenzkatalog auf Forum, Discord oder im Gesetz eingebunden wird.

    Folgende Verkehrszeichen sollten verbindlich festgelegt werden:

    Zeichen-Nr.BezeichnungSymbolbeschreibung
    274GeschwindigkeitsbegrenzungWeißer Kreis, roter Rand, schwarze Zahl (km/h)
    310OrtseingangsschildGelbes Rechteck, schwarzer Rand, Ortsname in Schwarz
    311OrtsausgangsschildGelbes Rechteck, schwarzer Rand, Ortsname grau + roter Querstrich
    330.1Beginn AutobahnBlaues Rechteck mit weißem Brückensymbol
    330.2Ende AutobahnGleiches Schild mit drei roten Querstreifen
    205Vorfahrt gewährenUmgekehrtes weißes Dreieck mit rotem Rand
    206STOPRotes Achteck mit weißem Schriftzug „STOP“
    283Absolutes HalteverbotRoter Kreis, blauer Hintergrund, ein roter Querbalken
    286Eingeschränktes HalteverbotWie 283, aber mit zwei roten Balken



    RP-rechtliche Wirksamkeit:

    Durch die verbindliche Festlegung der Verkehrszeichen schaffen wir einen klaren Rechtsrahmen, der Polizei, Justiz und Spielern gleichermaßen Orientierung bietet. Dies verhindert willkürliches oder uneinheitliches RP und stärkt das immersive Spielerlebnis.


    Persönlicher Appell:

    Mir ist bewusst, dass dieses Thema bisher wenig Aufmerksamkeit erhielt und mir selbst erst kürzlich bei einer juristischen Argumentation bewusst wurde. Umso wichtiger ist es, diesen systematischen Mangel möglichst zeitnah zu beheben – für ein sicheres, faires und nachvollziehbares RP auf IDV.

    Ich stehe gerne für Unterstützung bei der grafischen Umsetzung, Kategorisierung oder Formulierung der Änderungen zur Verfügung.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und eure bisherige hervorragende Arbeit!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Toilettenwasser aka Tim Klein

    Grüße ich schon wieder,

    da ich mich aktuell durch die StVO winde habe ich folgendes entdeckt, derzeit müssen Verbände angemeldet werden, ja an sich nicht schlecht aber wenn man diese mit Flaggen ausstatten könnte wäre da mega. Ein Script dazu ist sicherlich erstellbar und Falggen könnten z.B. über die Fahrzeug extras bedient und somit "angebracht" werden.

    Hier mein Vorschlag zur Überarbeitung des §16a StVO.

    § 16a Verbände

    (1) Verbände von mehr als acht Fahrzeugen sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt bei der zuständigen Polizeidienststelle anzumelden. Die Anmeldung muss die Route, den Zweck des Verbandes, das verantwortliche Führungsfahrzeug sowie einen Zeitrahmen enthalten.

    (2) Fahrzeuge, die Teil eines Verbandes sind, müssen während der Fahrt als solche erkennbar sein. Zur Kennzeichnung gilt folgendes

    a.) Das erste Fahrzeug muss mindestens mit einer blauen flagge, das letze Fahrzeug mindestens mit einer grünen Flagge versehen sein.

    b.) Defekte Fahrzeuge sind mit einer gelben Flagge zu Kennzeichnen, Abschleppende Fahrzeuge mit einer roten Flagge.


    LG

    Grüße, mir ist eben wieder etwas aufgefallen, es gibt derzeit keine genaue Definition eines Helmes, somit kann jeder Beahupten dass etwas ein Helm ist. Darunter auch Masken (Tiermasken oder son Zeug oder Aluhüte).
    Damit entsteht Auslegungsspielraum, der gerade bei Polizeikontrollen oder in Verfahren nach Unfällen problematisch wird (Strohhut, Aluhut Bauhelm, Fahrradhelm etc. sind rein sprachlich „Helme“, aber eben nicht geeignet im Sinne des Schutzes bei motorisierten Zweirädern).

    Wir ergänzen § 15 also um eine klare Definition der Eignung, idealerweise mit Verweis auf anerkannte Prüfnormen und bauartbedingte Anforderungen. Hier mein überarbeiteter Vorschlag mit gezielter Ergänzung:


    § 15 Sicherheitsgurte; Schutzhelme (ergänzt)

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h fährt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

    (3) Als geeigneter Schutzhelm im Sinne des Absatzes 2 gilt ein Helm, der für den Gebrauch auf motorisierten Zweirädern oder entsprechenden Kraftfahrzeugen vorgesehen ist und der mindestens einer der folgenden Normen oder Spezifikationen entspricht:

    • ECE-Regelung Nr. 22 (aktuelle Fassung, derzeit ECE-R 22.06),
    • DIN EN 22 05 oder einer gleichwertigen internationalen Prüfnorm,
    • und eine unbeschädigte, funktionsfähige Außenschale sowie ein funktionstüchtiges Rückhaltesystem (Kinnriemen) aufweist.

    (4) Helme, die lediglich für den Gebrauch auf Fahrrädern, beim Reitsport, bei Bauarbeiten oder zu modischen Zwecken vorgesehen sind, gelten nicht als geeignet im Sinne dieses Paragraphen.


    LG

    Servus, ich hätte da folgenden Vorschlag. Aktuell kann die Polizei nur dann verstöße ahnden wenn Sie eine Messung haben, das finde ich persönlich totalen humbuck, wenn leute wirklich grob Verkehrswidrig fahren. Klar dann stehen auch Straftaten im Raum, aber geahndet wird der Verstoß ja dann trotzdem nur so zum teil. Angenommen jemand ballert mit 160 km/h am Würfelpakr vorbei, dann ist das ja nicht nur eine grobe Verkehrsgefährdung sonern auch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung i.S.d. §3 StVO, also warum sollten wir das dann nicht ahnden können, auch wenn keine Messung vorliegt.

    der neue §3 Abs. 6 würde sodann lauten:


    (6) Eine Ahndung ohne unmittelbare Geschwindigkeitsmessung ist zulässig, wenn

    1. sich aus dem Fahrverhalten eine grob erheblich überhöhte Geschwindigkeit ergibt,
    2. die Feststellungen durch Polizeibeamtinnen oder -beamte erfolgen und
    3. weitere Umstände vorliegen, die eine solche Annahme stützen.

    Als grob erheblich überhöht gilt in der Regel eine Geschwindigkeit, die das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erreicht oder überschreitet. Die Feststellung kann sich insbesondere auf folgende Indizien stützen:

    • auffällige Beschleunigungsvorgänge in Verbindung mit gefährdendem Fahrverhalten,
    • das offensichtliche Zurücklassen anderer Verkehrsteilnehmer im regulären Verkehrsfluss,
    • Beobachtungen durch Einsatzkräfte, insbesondere im Rahmen von Flucht- oder Verfolgungssituationen,
    • visuelle Anhaltspunkte, etwa abrupte Fahrmanöver, erheblicher Bremsweg oder Instabilität des Fahrzeugs,
    • dokumentierte Videoaufzeichnungen, insbesondere durch Dashcams, behördliche Kamerasysteme oder Polizeifahrzeuge,
    • Zeugenaussagen oder andere beweiskräftige Quellen.

    Eine solche Ahndung ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann und ein Einschreiten im Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten ist. Die Maßnahme ist entsprechend zu dokumentieren. Eine Kameraaufnahme muss vorliegen.


    Auch könnte man den §3 um den Punkt 3.3 Ergänzen und eine Richtgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen auf Autobahnen vorschlagen.

    Das könnte dann wie folgt aussehen:

    3.3 Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
    Auf Autobahnen wird eine Richtgeschwindigkeit von 140 km/h empfohlen, sofern keine andere Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Wer diese Richtgeschwindigkeit nicht einhält, muss im Falle eines Verkehrsunfalls mit einer Mitverantwortung rechnen, wenn eine erhöhte Geschwindigkeit zur Unfallursache beiträgt oder diese verschärft. Eine Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit ist zulässig, jedoch muss auch hier stets eine sichere und situationsangepasste Fahrweise gewährleistet sein.


    Ich denke beide Vorschläge sind äußert sinnvoll und sollten umgesetzt werden, insbesondere weil dei Richtgeschwindigkeit die Schuldfrage bei Unfälle klären kann und auch die Thematik der Messung so nicht mehr groß umgangen werden muss/kann.

    LG

    Servus Freunde, liebes IDV-Team,

    wie [IDV] Blackyy es in der letzten Besprechung um 20 Uhr angesprochen hat, möchte ich gerne mein Feedback zum letzten 24-Stunden-Dienst geben.

    Ich persönlich habe den Dienst von Freitag auf Samstag als sehr anstrengend empfunden – nicht nur wegen der vielen Einsätze und deren Dauer, sondern auch wegen der Dienstzeiten an sich. Ein 24-Stunden-Dienst von 20 Uhr bis 20 Uhr war für mich ehrlich gesagt eine echte Belastung.

    Es war extrem viel los. Ich persönlich hatte kaum eine ruhige Minute. Wenn überhaupt, habe ich vielleicht 30 Minuten geschlafen. Die restliche Zeit war ich damit beschäftigt, Einsatzberichte zu schreiben, einsatzbezogene Maßnahmen zu dokumentieren oder andere Aufgaben zu erledigen. Auch der Abbau der Fitnesspunkte war aus meiner Sicht recht hoch.

    Trotz der Belastung hat mir der Dienst Spaß gemacht – das möchte ich betonen. Aber im Vergleich zu anderen 24-Stunden-Diensten war dieser besonders kräftezehrend. Das lag sicherlich auch daran, dass es ein Freitag war, ich vorher schon regulär gearbeitet hatte und quasi ohne Pause in den Dienst gestartet bin.

    Einerseits war es natürlich spannend, den Dienst auch einmal über den Tagesverlauf hinweg zu erleben. Andererseits muss man sagen: Zwischen 7 und 15 Uhr war es relativ ruhig – da passierte kaum etwas. Im Gegensatz dazu war die Zeit von Freitagabend 20 Uhr bis Samstagfrüh um 4 Uhr sehr intensiv. Wir hatten zahlreiche Einsätze und waren stark ausgelastet.

    Was die Zeiten betrifft: Aus meiner OOC beruflichen Erfahrung mit 24-Stunden-Diensten kann ich sagen, dass sich ein Zeitraum von 7 bis 7 Uhr deutlich besser bewährt hat als z. B. 19 bis 19 Uhr – diese Variante hat sich als sehr belastend erwiesen. Auch meine Kollegen (OOC) sehen das ähnlich. Dass man das IC nicht eins zu eins umsetzen kann, ist mir natürlich klar.

    Ich persönlich fände es gut, wenn man wieder auf das Modell 12 Uhr bis 12 Uhr umsteigen würde – so, wie es früher schon einmal praktiziert wurde. Ich denke, das kam allgemein gut an und war eine sinnvolle Lösung. Ein Dienst von Samstag auf Sonntag würde aus meiner Sicht besser passen als der aktuelle Start am Freitagabend.

    Wie gesagt: Mir hat der Dienst grundsätzlich Spaß gemacht. Aber das Zeitfenster 20 bis 20 Uhr würde ich persönlich nicht mehr mitmachen wollen.

    Ich bin gespannt auf euer Feedback und freue mich auf den weiteren Austausch.

    LG

    Moin, ich finde alle Punkte sehr gut, zum Medic System bzw. dem VisinAre-System gibt es ja die Anzeige, wie weit einer Entfernt ist, dann muss man sich im zweifel durchklicken, aber das fragen nach der "Schuhegröße" oder der "Glückzahl" etc. finde ich überflüssig...

    Aber finde ich sehr gut, danke dir Schlotti ;)

    Hallöchen,
    Sehr geehrtes IDV-Team,

    hiermit möchte ich die Änderung des §13 OwiG vorschlagen. Dieser gibt derzeit an, dass Beamte ein Verwarngeld von 500 bis 2000 Euro austellen können, ich kenne bisher keinen, der dieses ausgestellt hat, aber ich würde es gerne tun. Jedoch finde ich eine mindeststrafe von 500 Euro sehr hoch gegriffen und würde hiermit vorschlagen, diese Summe auf 50 Euro zu senken. Der Paragraph würde dann wie folgt lauten:

    § 13 Absehen aufgrund der Geringfügigkeit

    1. Die Polizeibehörde kann den Betroffenen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verwarnen und ein Verwarngeld von 50 Euro bis 2.000 Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarngeld erteilen. Das Verwarngeld muss sofort bezahlt werden.

    Ich bitte euch um Prüfung dieses "kleinen" Vorschlags.

    Hallöchen,
    Sehr geehrtes IDV-Team,

    im Rahmen der polizeilichen Kontrollpraxis ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, geringfügige, aber dennoch relevante Verstöße (z. B. defekte Fahrzeugbeleuchtung, nicht mitgeführte Dokumente) zu sanktionieren – ohne dabei direkt zu drastischen Maßnahmen wie Bußgeldern oder Fahrzeugstilllegungen greifen zu müssen.

    Zur rechtlichen und spielmechanischen Absicherung dieser Praxis schlage ich die Einführung eines neuen Paragraphen im Stile der StVO vor:


    § 35a StVO – Mängelkarte und Anordnung zur Mängelbeseitigung

    (1) Polizeibeamte sind berechtigt, bei Kontrollen von Fahrzeugen oder Fahrzeugführern eine Mängelkarte auszustellen, sofern Verstöße oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die keinen unmittelbaren Verkehrsgefährdungstatbestand darstellen, jedoch behoben oder nachgewiesen werden müssen.

    (2) Eine Mängelkarte kann insbesondere ausgestellt werden bei:

    • Nichtmitführen erforderlicher Dokumente,
    • Technischen Mängeln am Fahrzeug,
    • Sichtbaren Schäden oder Veränderungen.

    (3) Die betroffene Person erhält mit Ausstellung der Mängelkarte eine Frist von entweder 24 oder 48 Stunden, um den Mangel zu beheben bzw. die fehlenden Unterlagen vorzulegen. Die Entscheidung über die konkrete Frist obliegt dem kontrollierenden Beamten.

    (4) Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben oder kein Nachweis erbracht, folgt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren inklusive Anzeige.


    Dieser Paragraph schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung von Mängelkarten durch die Polizei und fördert gleichzeitig ein verhältnismäßiges Vorgehen bei Bagatellverstößen. Darüber hinaus stärkt er die Immersion und das Zusammenspiel zwischen Bürgern und Behörden. Sicherlich ist diese Vorschlag kein Abbau der Bürokratie, aber er macht das RP für die Polizei aber auch die "Bösen" bzw. Verkehrssünder besser, da nicht jedes mal eine Strafe ausgestellt werden muss.

    Die Dokumente über das IC Tablet könnten dann ggf. auch genutzt werden, somit kann die Mängelkarte auch an Bürger ausgestellt werden.

    Eine mängelkarte kann wie folgt aussehen:
    MÄNGELKARTE.pdf

    Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung zur möglichen Integration dieses Vorschlags.

    Moin zusammen,

    Ich denke, Emilio Strangio meint es folgendermaßen: Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass alle Fahrzeuge – einschließlich Zweiräder – ein Kennzeichen sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite haben müssen. Wenn man jedoch Zweiräder aus dieser Regelung herausnimmt und es so anpasst, wie Jan vorgeschlagen hat – also dass Motorräder nur ein Kennzeichen an der Rückseite benötigen – dann wäre für sie keine gesonderte Eintragung mehr erforderlich.

    Aktuell benötigt jedes Motorrad eine Eintragung, da keines ein Kennzeichen sowohl vorne als auch hinten trägt. Das bedeutet, dass für jedes einzelne Modell entweder ein schriftlicher Nachweis oder ein entsprechender Eintrag im Kfz-Register notwendig ist. Der Vorteil von Jans Vorschlag wäre, dass Motorräder mit einem Kennzeichen ausschließlich an der Rückseite direkt regulär zugelassen werden könnten. Damit entfiele die Notwendigkeit, für jedes Modell individuell zu vermerken, dass ein vorderes Kennzeichen technisch nicht möglich ist.

    Allerdings gibt es weiterhin Sonderfälle, beispielsweise bestimmte Cross-Motorräder, bei denen es schlicht unmöglich ist, ein Kennzeichen zu montieren. Diese müssten weiterhin eine gesonderte Eintragung oder ein entsprechendes Schriftstück erhalten. Es sind aber weniger Motorräder und somit auch weniger Strafen, denn seien wir mal Ehrlich, wer hat das denn aktuell richtig eingetragen ? Ich nicht kann ich sagen.

    Unabhängig von dieser Diskussion über Eintragungen sind solche Motorräder wie die Cross-Maschine ohnehin nicht verkehrstauglich, da sie weder Blinker, Rückleuchten noch einen Scheinwerfer besitzen. In Realitas wäre es unmöglich, ein derartiges Motorrad für den Straßenverkehr zuzulassen. Es ist lediglich für den Einsatz auf einer Motocross-Strecke geeignet. Falls das Team jedoch beabsichtigt, es als straßenzugelassenes Motorrad zu registrieren, wäre eine gesetzliche Anpassung speziell für diesen Fahrzeugtyp sinnvoll.

    Ich hoffe, dass ich hier ein wenig Vermitteln konnte.
    MfG

    Sehr geehrtes IDV-Team,

    ich wende mich heute mit einem persönlichen Anliegen und einem großen Interesse an euch. Derzeit verbietet das Regelwerk eine gleichzeitige Tätigkeit in den Berufen Polizei und Rettungsdienst. Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine Kombination beider Tätigkeiten – sei es nebenberuflich oder ehrenamtlich – sowohl der Polizei als auch dem Rettungsdienst zugutekommen würde.

    1. Realität als Vorbild – Ehrenamtliche Tätigkeiten von Polizisten im Rettungsdienst

    Auch im echten Leben gibt es Polizisten, die sich ehrenamtlich im Rettungsdienst engagieren. In meinem privaten Umfeld, das überwiegend aus Polizisten und Soldaten besteht, kenne ich einige Beispiele: Diese Polizisten arbeiten neben ihrer Haupttätigkeit als Polizist, auch als Rettungssanitäter und unterstützen den Rettungsdienst aktiv – sei es im regulären Dienst (ehrenamtliche im Hauptamtdienst) oder in Unterstützungsgruppen wie der UG-Rettungsdienst, auch in SEGn (Schnelleinsatzgruppen) finden bekannte von mir eine Tätigkeit.

    Daher wäre eine Umsetzung im RP sinnvoll, beispielsweise durch:

    • Ein ehrenamtliches System, in dem Polizisten zusätzlich als Rettungssanitäter ausgebildet werden können. (freiwillig und nur wer will)
    • Eine maximale Einsatzzeitbegrenzung, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
    • Eine Anmeldung der Nebentätigkeit, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

    2. Verbesserung der medizinischen Erstversorgung durch geschulte Polizeikräfte

    Ein besonders häufiger Fall im RP ist, dass die Polizei als Erstes am Einsatzort eintrifft – oft noch bevor der Rettungsdienst eintrifft oder wenn dieser bereits vollständig außer Dienst ist. Besonders bei First-Responder-Einsätzen könnte eine medizinische Grundausbildung der Beamten die Erstversorgung erheblich verbessern.

    Mögliche Maßnahmen:

    • Schulung von Polizisten als Rettungssanitäter mit offizieller Bescheinigung.
    • Erweiterte Erste-Hilfe-Ausrüstung für Polizeibeamte: Neben dem klassischen Verbandskasten könnten sie mit einem medizinischen Rucksack ausgestattet werden. (kleiner Rucksack nur mit dem nötigsten)
    • AED-System nach Wiener Vorbild: In Wien und weiten Teilen Österreichs sind Polizeistreifen mit Defibrillatoren (AEDs) ausgerüstet. Auch in Hessen tragen immer mehr Beamte ein Tourniquet, um starke Blutungen zu stillen. Eine einheitliche Einführung wäre hier auch im RP sinnvoll.

    3. Vorteile für den taktischen Bereich – Combat Medics im SEK

    Das SEK hat bereits ein Konzept für Combat Medics, jedoch fehlt diesen Mitgliedern eine offizielle Zertifizierung als Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter. Dabei wäre eine praxisnahe Ausbildung mit echten Patienten essenziell, um die Qualität der medizinischen Versorgung im Einsatzfall zu verbessern.

    Besonders im Schusswechsel könnte dies von Vorteil sein:

    • Die Care under Fire-Phase würde effizienter ablaufen, da geschulte Beamte sich und andere versorgen könnten, noch bevor der Rettungsdienst in die Gefahrenzone kann und darf.
    • Die medizinische Ausbildung würde auf realen Erfahrungen beruhen und nicht nur auf OOC-Wissen, welches wir derzeit vermitteln.
    • Identifizierbare Kennzeichnungen für medizinisch geschulte Polizisten, z. B. durch eine kleine Rote-Kreuz-Markierung oder eine spezielle Beintasche, würden die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst erleichtern.

    4. Fazit – Vorschlag für eine Erprobungsphase

    Um das Konzept realistisch zu testen, schlage ich eine ehrenamtliche Erprobungsphase mit Aufwandsentschädigung vor. Dies würde ermöglichen, Vor- und Nachteile in der Praxis zu evaluieren, ohne sofort eine vollständige Regelwerksänderung vorzunehmen. Dies soll sich gegebenenfalls auf einige wenige Ausgewählte Beamte beziehen, welche in der Ehrenamtlichen Tätigkeit beim Rettungsdienst "arbeiten" wollen.

    Ich hoffe auf eine wohlwollende Prüfung meines Vorschlags und freue mich auf eure Rückmeldung.


    Ich bin auch auf die Meinungen aus der Community gespannt.

    Hiermit möchte ich den Vorschlag unterbreiten, ein interdisziplinäres Trainingsgelände für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, ADAC und Stadtwerke zu schaffen. Dieses Gelände könnte ähnlich dem bestehenden Trainingszentrum der Feuerwehr gestaltet werden, das mit seinen realitätsnahen Übungsmöglichkeiten für Verkehrsunfälle, Brände und andere Szenarien bereits als Vorbild dient. Die Idee umfasst drei mögliche Ansätze, um die unterschiedlichen Anforderungen der beteiligten Organisationen abzudecken.

    **Möglichkeit A: Einrichtung einer Halle mit variablen Trainingsräumen**
    Eine große Halle könnte so gestaltet werden, dass sie verschiedene Einsatzorte simuliert, wie zum Beispiel Straßen, Wohnzimmer, Bars, Baustellen oder Bushaltestellen. Die Räume sollten möglichst realistisch ausgestattet sein, insbesondere Wohn- und Gastronomiebereiche, um Einsätze im häuslichen Umfeld oder in öffentlichen Bereichen unter echten Bedingungen üben zu können. Für den Rettungsdienst wäre dies ideal, um Notfallsanitäter und Notärzte in praxisnahen Szenarien auszubilden. Ein Garagentor könnte integriert werden, um den Einsatz von Rettungswagen (RTW) oder Polizeifahrzeugen zu ermöglichen. Auch die Polizei könnte Einsätze im öffentlichen und privaten Raum in einer solchen Halle trainieren, einschließlich Deeskalation, Festnahmen und der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

    **Möglichkeit B: Anmietung bestehender Gebäude**
    Alternativ könnte die Stadt bereits bestehende Gebäude anmieten, die für Trainingszwecke genutzt und entsprechend ausgestattet werden. Dies könnten leerstehende Gebäude oder Immobilien sein, die flexibel umgebaut werden können, um verschiedene Einsatzszenarien darzustellen. Der Vorteil wäre, dass die Räumlichkeiten von ihrer Struktur her bereits realistisch wirken, und die Umrüstung würde sich auf die Ausstattung beschränken. Solche Gebäude könnten Einsätze in Wohnungen, Geschäften, Bars oder öffentlichen Einrichtungen realitätsnah abbilden.

    **Möglichkeit C: Gesamtes Übungsgelände in Hafennähe**
    Ein weiterer Ansatz wäre die Entwicklung eines umfassenden Übungsgeländes in Hafennähe, das eine Kombination aus Freiflächen, einer Halle und einem Hafenbecken bietet. Dieses Gelände könnte zahlreiche Trainingsmöglichkeiten vereinen, darunter:
    - Einsätze auf Schiffen oder im Wasser, ideal für die Zusammenarbeit von Feuerwehr, Polizei und Spezialkräften wie dem SEK oder der Bundeswehr.
    - Tauchübungen, z. B. die Bergung eines versenkten Fahrzeugs, was insbesondere für Tauchergruppen der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr von Vorteil wäre.
    - Verkehrsunfall-Übungen auf einer großen Freifläche, die sowohl von Polizei und Feuerwehr als auch vom ADAC genutzt werden könnte.
    - Bootsübungen sowie Szenarien, die das Zusammenspiel von Land- und Wassereinheiten erfordern.

    Zusätzlich könnten die Stadtwerke das Gelände nutzen, um Baustellenaufbauten zu üben oder das Arbeiten an Strom- und Gasleitungen zu trainieren.

    **Vorteile eines solchen Trainingszentrums**
    Unabhängig von der gewählten Variante würde ein Simulationszentrum die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen fördern. Gemeinsame Übungen stärken das Verständnis der unterschiedlichen Aufgaben und sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Ernstfall. Gleichzeitig wird die Qualität der Aus- und Fortbildung für Notfallsanitäter, Polizeimeister, Feuerwehrkräfte und andere Einsatzkräfte durch realistische Bedingungen deutlich verbessert.

    Ein solches Projekt würde die Einsatzfähigkeit und Sicherheit in der Region nachhaltig erhöhen und die Stadt zu einem attraktiven Ausbildungsstandort machen. Ich würde mich freuen, wenn dieser Vorschlag geprüft und weiterentwickelt werden könnte.

    Auch würde es IDV zu einem noch einzigartigeren Server in der gesamten FiveM Community machen.
    Bilder aus echten Simulationszentren hänge ich an.

    LG

    Moin,

    den Status gesichert und entsichert gibt es bereits, eine Überprüfung des Magazins auf Patroneninhalt bzw. Menge fände ich auch super. Gegebenenfalls könnte man dies ja ivm. einer Animation machen.

    LG

    Hallo einCode_

    natürlich darf niemand zu einer Rolle oder Tätigkeit gezwungen werden – das steht außer Frage. Notärzte zu Notfallsanitätern zu degradieren, ist ebenfalls keine Lösung, denn der Spielspaß sollte immer im Vordergrund stehen. Allerdings muss man festhalten, dass auch 25 Minuten auf eine Behndlung im UKF zu warten kaum mit Spielspaß vereinbar ist.

    Anreize für den UKF-Dienst schaffen
    Ein möglicher Ansatz wäre, den Dienst im UKF attraktiver zu gestalten. Dafür könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    - Sonderfahrzeuge: Notärzte könnten über ein NEF als Selbstfahrer verfügen, was den Reiz des Dienstes im Rettungsdienst und im UKF erhöht.
    - Höheres Gehalt: Ein deutlicher finanzieller Anreiz könnte mehr Spieler motivieren, sich dem UKF anzuschließen. Das Team könnte hier eine Ausnahme machen und das Budget des UKF erhöhen, um die Personalnot zu lindern.

    Duale Aufgaben für Notärzte
    Notärzte sollten weiterhin als solche tätig sein können – das steht außer Frage. Jedoch wäre es sinnvoll, sie zusätzlich stärker in die Arbeit des UKF zu integrieren. Mögliche Rollen könnten beispielsweise sein:
    - Fachärzte für Notfallmedizin in der Notaufnahme.
    - Anästhesisten, Radiologen oder andere Fachrichtungen, um Operationen und diagnostische Verfahren realistisch ausspielen zu können.
    - Unterstützung in der Notaufnahme bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.

    Eine solche Struktur würde nicht nur die Präsenz der Ärzte im UKF erhöhen, sondern auch das RP insgesamt realistischer gestalten, indem mehr Behandlungen direkt vor Ort durchgeführt werden könnten.

    Fazit
    Um den Rettungsdienst und das UKF zu stärken, braucht es eine Kombination aus finanziellen Anreizen, neuen Möglichkeiten für das RP und klaren Vorteilen für die Spieler, die sich für diese Rollen entscheiden. So könnten die langen Wartezeiten reduziert werden, ohne dass der Spielspaß auf der Strecke bleibt. Gleichzeitig würde die medizinische Versorgung insgesamt realistischer und vielseitiger werden.

    LG

    Moin Ugur

    wie bereits erwähnt, wäre die vorgeschlagene Regelung eine drastische Maßnahme, jedoch würde sie den Realismusfaktor erheblich steigern. Schließlich ist es im echten Leben so: Wer stirbt, bleibt tot – und niemand kann einen Verstorbenen wieder ins Leben zurückholen. Die Idee, den Charakter bei einem Tod komplett zu verlieren, wie es auf einigen Hardcore-RP-Servern (z. B. einem amerikanischen Server) umgesetzt wird, erscheint dennoch fragwürdig. Der Verlust des Charakters könnte für viele Spieler demotivierend und wenig sinnvoll sein, wird aber auf anderen Servern so gehandhabt.
    Es versteht sich von selbst, dass solche Regeln gleichermaßen für alle gelten sollten, auch für die Polizei. By the way ist die POL oftmals länger als 22 Uhr auf grün, teilweise bis morgens um 2 Uhr, unter der Woche natürlich eher wenig, da ja auch wir arbeiten müssen, aber insbesondere an den letzten Samstagen war dies der Fall.

    Begrenzung der Todesfälle: Ein realistisches Maß
    Ich stimme zu, dass eine Begrenzung der Todesfälle pro Monat eine sinnvolle Lösung sein könnte. Jedoch halte ich die vorgeschlagenen 15 Tode pro Monat für viel zu hoch. Das würde statistisch bedeuten, dass eine Person an mehr als 15 Schießereien pro Monat beteiligt sein könnte – was in einem Hardcore-RP-Kontext unrealistisch ist.

    Ein realistischer Ansatz könnte eine Begrenzung auf 5 bis 7 Tode pro Monat sein, da diese Anzahl auch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle abdeckt. Dennoch wäre eine klare Regel erforderlich, dass wiederholte Tode innerhalb kürzester Zeit – wie z. B. vier Mal an einem Abend – absolut untragbar sind. Solch ein Verhalten ist weder mit gutem RP noch mit dem Gedanken eines Hardcore-RP-Servers vereinbar.
    Einschränkungen bei Überschreiten der Tode-Grenze
    Ein weiterer sinnvoller Vorschlag wäre, dass Spieler, die ihre maximale Anzahl an Toden erreicht haben, keine Waffen (weder Schuss- noch Stichwaffen) mehr verwenden können. Diese Regel würde verhindern, dass Spieler weiterhin unrealistisch und ohne Rücksicht auf Konsequenzen agieren.


    Ein weiterer Punkt, den ich hervorheben möchte, ist das steigende Einsatzaufkommen, insbesondere bei Vorfällen mit Schusswaffengebrauch. Nicht nur die Zahl an Einsätzen stieg in den letzten Wochen immens, sondern auch die Zahl an Einsatzberichten. Abends kann es durchaus vorkommen, dass man allein zwei Stunden mit Einsatzberichten beschäftigt ist.

    Ich persönlich schreibe meine Berichte sehr detailliert und genau, um mich rechtlich abzusichern und keine Straftaten auszulassen. Denn wer schreibt, der bleibt. Dies erfordert oft auch nach Beendigung des RP noch ein bis zwei Stunden, um die Berichte verständlich und sinnvoll auszufüllen. Besonders bei Tagen mit hohem Einsatzaufkommen ist dies eine enorme Belastung – nicht nur für uns, sondern auch für die Staatsanwälte, die ebenfalls viele Stunden in die Bearbeitung dieser Fälle investieren müssen. Es ist daher frustrierend, wenn die Täter diese Tode gezielt nutzen, um der Verantwortung zu entkommen.

    Fazit:
    Notwendigkeit für eine Änderung.
    Es ist offensichtlich, dass eine Änderung dringend erforderlich ist. Wiederholte Tode in kurzer Zeit zerstören den Realismus und die Immersion des RP. Darüber hinaus belasten sie nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz unnötig. Eine sinnvolle Begrenzung der Tode pro Monat, gepaart mit klaren Einschränkungen bei Erreichen des Limits, könnte zu einer deutlichen Verbesserung führen.

    LG


    P.S.: du solltes eventuell deine Unterzeichnung ändern…

    Moin,

    Ich persönlich finde den Vorschlag von Achim sehr gut. Ein Blick auf Berlin zeigt, wie sinnvoll eine durchdachte Organisation des Rettungsdienstes sein kann: Dort stellt die Berliner Feuerwehr den Großteil des Rettungsdienstes, während auch Organisationen wie die Johanniter, das DRK und andere Rettungsdienstbetreiber ihren Platz finden. Dieses Modell könnte eine gute Orientierung bieten.

    Integration des Rettungsdienstes in den Feuerwehrdienst
    Die Idee, den Rettungsdienst in den feuerwehrtechnischen Dienst zu integrieren, halte ich für sinnvoll. Jeder Rettungssanitäter (RS) bzw. Notfallsanitäter (NFS) könnte sich entscheiden, ob er zusätzlich im feuerwehrtechnischen Dienst tätig sein möchte oder ausschließlich im Rettungsdienst bleibt.

    Vorteile dieses Modells:
    - Der Rettungsdienst könnte RTWs besetzen, ZUG-Retter stellen und bei MANV-Lagen mit Fahrzeugen wie GW-SAN oder G-RTW ausrücken.
    - Durch einen zentralen Arbeitgeber mit entsprechender Anstellung würde die Koordination und Personalplanung deutlich vereinfacht.
    - Feuerwehrangehörige könnten sich stärker für den Rettungsdienst interessieren und vermehrt auf RTWs eingesetzt werden.

    Notärzte: Realismus und Integration ins RP
    Die Idee mit den Notärzten sehe ich ambivalent. Einerseits könnten einige Notärzte, die ausschließlich präklinisch tätig sein möchten, möglicherweise den Dienst quittieren, wenn sie zur Arbeit im Krankenhaus verpflichtet würden. Andererseits könnte dieser Vorschlag die Personalnot im UKF deutlich lindern und zu einem realistischeren RP-Erlebnis beitragen.

    Umsetzungsvorschlag:
    - Notärzte könnten primär im UKF tätig sein und über einen Melder alarmiert werden.
    - Bei Einsätzen würden sie als Selbstfahrer mit RTW/NAW ausrücken oder durch ein NEF abgeholt werden, das mit einem RS oder NFS der Berufsfeuerwehr besetzt ist.
    - Dieses Modell orientiert sich an der Realität, wie sie beispielsweise in Bayern zu finden ist: Dort arbeiten Krankenhausärzte über den KVB-Notarztdienst präklinisch.

    Ein zusätzlicher Vorteil: Der derzeitige Überschuss an Notärzten im System könnte so reguliert werden, da nicht alle weiterhin nur auf Rettungseinsätze beschränkt bleiben möchten.

    Förderung des RP und Verbesserung der Notfallversorgung
    Die vorgeschlagene Reform könnte das RP erheblich bereichern, insbesondere hinsichtlich der medizinischen Notfallversorgung und der Qualität des Rettungsdienstes. Zudem würde sie helfen, die Personalnot in verschiedenen Bereichen auszugleichen. Natürlich wird es einige geben, die sich gegen die Änderungen aussprechen, da sie beispielsweise nicht im UKF arbeiten möchten. Für den Rettungsdienst gäbe es jedoch kaum große Änderungen – abgesehen von einem neuen Standort.

    Für Ärzte und Notärzte:
    - Einschränkungen durch neue Arbeitsstrukturen könnten durch verbesserte Organisation und klarere Abläufe ausgeglichen werden.
    - Notärzte könnten bei Bedarf auch auf einem NEF eingesetzt werden, das an der BF-Wache stationiert ist. Platz ist dort ausreichend vorhanden.

    Fazit:
    Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen eine realistischere und effektivere Struktur für den Rettungsdienst und die Notärzte. Sie fördern die Qualität der Notfallversorgung und bieten gleichzeitig Lösungen für die bestehende Personalnot. Besonders die Integration der Notärzte in das UKF und deren Abrufbarkeit für Rettungseinsätze stellen eine sinnvolle Kombination aus Realismus und Effizienz dar.

    LG