Moin, kommt im nächsten Rutsch.
Beiträge von [IDV] Ole
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Moin,
Wird im nächsten Rutsch geändert.
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Moin,
Ich habe den einmal ein bisschen umstrukturiert, währst du mit dieser Version ebenfalls zufrieden?
Zitat§ 141 Verletzung des Dienstgeheimnisses
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 0 bis zu 120 Hafteinheiten sowie mit einer Geldstrafe von 4.300,00 € bis 6.000,00 € bestraft. Ein solches Geheimnis umfasst insbesondere:
- Ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis,
- Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis.
Die Strafbarkeit gilt für Personen, denen das Geheimnis im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, insbesondere:
- Amtsträger,
- Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete,
- Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen.
(2) Die gleiche Strafe gilt für Personen, die ein solches Geheimnis durch ihre Tätigkeit für oder in Zusammenarbeit mit einer der in Absatz 1 genannten Personen erlangen und unbefugt offenbaren.
(3) Die Offenbarung eines Geheimnisses nach Absatz 1 ist zulässig, wenn sie für den Betriebsablauf einer Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderlich ist. Dabei darf die Offenbarung nur im notwendigen Umfang erfolgen.
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Moin,
Ich bitte dich deinen Vorschlag noch einmal ordentlich zu verfassen, in dem obigen Text ist sehr viel durcheinander und falsch formatiert.
Beachte dabei bitte ebenfalls unsere Richtlinie: Richtlinie für Gesetzesvorschläge -
Hallo zusammen,
Vorerst wird es hier keine Änderung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ole -
Gesetzesänderung Ist umgesetzt.
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Hallo zusammen,
Wir haben deinen Vorschlag im Team besprochen und abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ole -
Hallo,
Auch ihr dürft Zweitjobs machen, nur eben nicht bei folgenden Jobs:
- Rettungsdienst
- UKF
- Feuerwehr
- Bundeswehr
- Polizei
Jobs wie Stadtwerke, Mainblick, etc sind weiterhin möglich
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Hallo,
Nach interner Rücksprache wird der Paragraph so bleiben, da unser Paragraph dem aus dem richtigen Gesetz gleicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ole -
Hallo,
Der Vorschlag hier ist obsolet, da dass nun über die StPO geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen -
Hallo,
Wir haben deinen Vorschlag teilweise umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ole -
Hallo,
Ich würde dich bitten deinen Vorschlag gemäß der Richtlinie erneut zu verfassen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Ole -
Hallo,
vielen Dank für deinen Vorschlag. Nach interner Prüfung haben wir uns gegen eine Umsetzung entschieden. Wir möchten keine Unterscheidung zwischen Ärzten und Ärzten mit NotSan-Ausbildung vornehmen, da jeder Arzt notärztlich tätig werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ole -
Hallo Toilettenwasser,
Wir haben das ganze nachgebessert.
Mit freundlichen Grüßen
Ole
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Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für eure Beiträge und die investierte Zeit, um eure Meinungen und Ideen einzubringen.
Ich werde eure Vorschläge und Kritikpunkte nun sorgfältig prüfen und euch bald eine Rückmeldung dazu geben. In der Zwischenzeit könnt ihr euch hier gerne weiterhin austauschen, um eventuell weitere Ansätze oder Ergänzungen zu diskutieren.
Für künftige Gesetzesvorschläge möchte ich euch jedoch auf Folgendes hinweisen:
- Formalia einhalten
Bitte beachtet die Richtlinie für Gesetzesvorschläge. Diese hilft uns, eure Vorschläge besser einzuordnen und effizienter zu bearbeiten. - Richtige Platzierung
Stellt sicher, dass ihr eure Vorschläge im dafür vorgesehenen Bereich postet: Gesetzesvorschläge. Dadurch bleibt alles übersichtlich und nachvollziehbar. - Konstruktive Kritik
Ich möchte euch auch bitten, eure Kritik möglichst konkret zu formulieren. Es ist hilfreich, nicht nur zu sagen, was nicht funktioniert, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen. Das erleichtert uns allen die Arbeit und führt schneller zu Lösungen, die für alle Beteiligten sinnvoll sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ole - Formalia einhalten
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Mahlzeit,
Es wird kein Gesetz in der Richtung geben, da die Polizei bei Einsätzen die Einsatzleitung übernimmt und primär für die Sicherheit sowie die Ordnung vor Ort zuständig ist.
Die Polizei entscheidet situationsabhängig, wer aus Sicherheitsgründen vor Ort bleiben darf. Für interne Gespräche oder Maßnahmen können entsprechende Zeiten und Orte abseits der akuten Einsatzstelle organisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ole -
Moin Jan | Jaylo,
Dein Vorschlag wurde in § 8 Abs. 4 umgesetzt.