Moin Moin liebes Team von IDV ich bin ein Mitarbeiter von der Jusitz und habe im Laufe meiner Kurzen Zeit dort feststellen müssen das oftmals die Akten der Beschuldigten nicht ausreichen bis gar nicht gepflegt sind was uns die Arbeit erschwert. Deswegen ist der Paragraph für Aufenthaltsermittlung generell sinnvoll um so den Beschuldigten auch zur Verantwortung ziehen zu können und nicht gleich wieder das Verfahren einstellen zu müssen weil wir keine Daten haben.
StPO § 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
Abs 1.) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
Abs 2.) Absatz 1 gilt auch für Ausschreibungen des Beschuldigten, soweit sie zur Sicherstellung eines Führerscheins, zur erkennungsdienstlichen Behandlung, zur Anfertigung einer DNA-Analyse oder zur Feststellung seiner Identität erforderlich sind.
Abs 3.) Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
Abs 4.) Bei der Aufenthaltsermittlung eines Zeugen ist erkennbar zu machen, dass die gesuchte Person nicht Beschuldigter ist.
Abs 5.) Die Öffentlichkeitsfahndung nach einem Zeugen unterbleibt, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des Zeugen entgegenstehen.
Abs 6.) Abbildungen des Zeugen dürfen nur erfolgen, soweit die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Abs 7.) Ausschreibungen nach den Absätzen 1 und 2 dürfen in allen Fahndungshilfsmitteln der Strafverfolgungsbehörden vorgenommen werden.
Beiträge von .dennislaw
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§ 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
(1) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
(2) Absatz 1 gilt auch für Ausschreibungen des Beschuldigten, soweit sie zur Sicherstellung eines Führerscheins, zur erkennungsdienstlichen Behandlung, zur Anfertigung einer DNA-Analyse oder zur Feststellung seiner Identität erforderlich sind.
(3) Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
(4) 1§ 131 Abs. 4 gilt entsprechend. 2Bei der Aufenthaltsermittlung eines Zeugen ist erkennbar zu machen, dass die gesuchte Person nicht Beschuldigter ist. 3Die Öffentlichkeitsfahndung nach einem Zeugen unterbleibt, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des Zeugen entgegenstehen. 4Abbildungen des Zeugen dürfen nur erfolgen, soweit die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
(5) Ausschreibungen nach den Absätzen 1 und 2 dürfen in allen Fahndungshilfsmitteln der Strafverfolgungsbehörden vorgenommen werden.
Gerne würde ich diesen Paragraphen in der StPO begrüßen das würde die Justiz bereichern -
Lieber einCode_ dem kann ich nichts mehr hinzufügen ich wurde gestern nach einem LKW-Unfall mit 90 KM/h ( ohne äußerliche Verletzung ) ins Krankenhaus gebracht nach dem die POL und die Einsatzleitung der Feuerwehr mich vorher ein wenig untersucht hatten nachdem wurde dann erst der RTW nachgefordert ( keine ahnung ob die LST das vergessen hatte ), Fakt ist in Behandlung im RTW wurde habe ich dann meinen Zustand verschlechtern lassen mit hinsicht auf Schlaganfall sämtliche symptome ausgespielt usw der Mediziner ging auch drauf ein und wollte ein Notarzt nachfordern. Dieser habe ihm per Funk die Anweisung erteilt mich der Schwester zu übergeben. Leider keine Seltenheit mehr im UKF entweder wird sich seitens der Ärzte beschwert das unsere leiden zu klein sein für immer ins Krankenhaus oder es ist dann auf einmal wieder zu viel um es RP-Technisch auszuspielen und auf grund dessen haben schon viele Spieler keine Lust mehr sich auf große Sachen einzustimmen und das MEDIC-RP somit ausgiebig fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis aka .dennislaw