Moin,
Ich hatte heute ein kurzes Gespräch mit jemandem von der FL bzgl. der Ausweisdrucker der Justiz. Diese können auch an bewusstlosen Verwendet werden, sodass diesen, sollten sie nicht identifiziert werden können, einfach ein neuer Ausweis ausgetellt werden kann.
So könnte die Justiz immer die Namen von Tatverdächtigen herausfinden.
Ich bin mir bewusst, dass diese Art der Verwendung nicht so geplant war und wahrscheinlich verboten wird.
Jedoch bin ich der Meinung, dass die Polizei / Justiz trotzdem die Möglichkeit haben sollte, Tote / Bewusstlose zu identifizieren.
Mein Vorschlag wäre es, dass z.B. ein DNA / Haarbeweise genommen werden kann und dieser dann wie alle anderen ausgewertet wird.
Grüße
Geyer