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Maskierung/ Vermummung

    • Angenommen
  • 077leon
  • 10. Januar 2026 um 19:56
  • Geschlossen

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1. offizieller Beitrag
  • 077leon
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    Beiträge
    43
    • 10. Januar 2026 um 19:56
    • #1

    Die Vollmaskierung / Vermummung ins OwiG reinehmen und nicht ins StGb.

  • ChironV
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    73
    • 15. Januar 2026 um 08:23
    • #2

    Moin,

    ich schließe mich deiner Meinung an und hätte folgenden Vorschlag dazu:

    - das allgemeine Vermummungsverbot (aktuell gem. §52a StGB) ins OwiG verschieben
    - den Text des § 52a StGB wie folgt ändern:

    Wer bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 45 Hafteinheiten oder Geldstrafe bis 1.000,00 € bestraft.


    Warum möchte ich das Vermummungsverbot so ändern?
    1. Ist das aktuelle Vermummungsverbot nur auf eine niedrige Geldstrafe ausgelegt und im aktuellen Anwendungsfall keiner Ermittlung der Staatsanwaltschaft würdig. Es würde den Justiz-Apparat entlasten und der Polizei Dinge vereinfachen, wenn diese im eigenen Ermessen die Ordnungswidrigkeit verfolgungen könnten.
    2. Ist der neue Text geeignet, im Falle von Protesten oder bei Ansammlungen jeglicher Art ein Vermummungsverbot durchzusetzen und im Zweifel vermummte abzutrennen, festzusetzen und zu bestrafen oder gar die Versammlung aufzulösen.

    So würde das Gleichgewicht und der Zweck des Gesetzes bestehen bleiben.
    ["In Europa" ist es tatsächlich ebenso geregelt. § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG i.v.m. § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG sind entsprechend meine Inspiration für diesen Vorschlag.]

    Grüße
    Geyer

  • [IDV] Louis
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    12
    • 15. Januar 2026 um 10:29
    • #3

    Moin Moin,

    ich finde die Idee auch sehr gut.
    Allerdings wird da nur von Versammlungen gesprochen in deinem Vorschlag. Aktuell gilt ja das man sie nicht tragen darf egal was ist.
    Mit deinem Vorschlag wäre das außer kraft weil man nur bei Versammlungen keine Maske tragen darf.


    Liebe Grüße

    Louis

  • ChironV
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    73
    • 15. Januar 2026 um 12:17
    • #4

    Nicht ganz, das allgemeine Verbot wäre in die OwiG verschoben.
    So ist es für die Pol einfacher zu Ahnden.

  • Ole 23. Januar 2026 um 20:31

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.
  • Ole
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    47
    • 23. Januar 2026 um 20:31
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Angenommen

  • Ole 23. Januar 2026 um 20:31

    Hat das Thema geschlossen.
  • Ole 23. Januar 2026 um 20:31

    Hat das Thema aus dem Forum Gesetzesvorschläge nach Archiv verschoben.

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