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Beiträge von Toilettenwasser

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  • Mehr "Hardcore" Roleplay

    • Toilettenwasser
    • 10. Juni 2025 um 18:08

    Moin, ich finde alle Punkte sehr gut, zum Medic System bzw. dem VisinAre-System gibt es ja die Anzeige, wie weit einer Entfernt ist, dann muss man sich im zweifel durchklicken, aber das fragen nach der "Schuhegröße" oder der "Glückzahl" etc. finde ich überflüssig...

    Aber finde ich sehr gut, danke dir Schlotti ;)

  • Änderung des §13 OwiG

    • Toilettenwasser
    • 21. Mai 2025 um 08:17

    Hallöchen,
    Sehr geehrtes IDV-Team,

    hiermit möchte ich die Änderung des §13 OwiG vorschlagen. Dieser gibt derzeit an, dass Beamte ein Verwarngeld von 500 bis 2000 Euro austellen können, ich kenne bisher keinen, der dieses ausgestellt hat, aber ich würde es gerne tun. Jedoch finde ich eine mindeststrafe von 500 Euro sehr hoch gegriffen und würde hiermit vorschlagen, diese Summe auf 50 Euro zu senken. Der Paragraph würde dann wie folgt lauten:

    § 13 Absehen aufgrund der Geringfügigkeit

    1. Die Polizeibehörde kann den Betroffenen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verwarnen und ein Verwarngeld von 50 Euro bis 2.000 Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarngeld erteilen. Das Verwarngeld muss sofort bezahlt werden.

    Ich bitte euch um Prüfung dieses "kleinen" Vorschlags.

  • Einführung des §35a Mängelkarte in der StVO

    • Toilettenwasser
    • 21. Mai 2025 um 08:13

    Hallöchen,
    Sehr geehrtes IDV-Team,

    im Rahmen der polizeilichen Kontrollpraxis ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, geringfügige, aber dennoch relevante Verstöße (z. B. defekte Fahrzeugbeleuchtung, nicht mitgeführte Dokumente) zu sanktionieren – ohne dabei direkt zu drastischen Maßnahmen wie Bußgeldern oder Fahrzeugstilllegungen greifen zu müssen.

    Zur rechtlichen und spielmechanischen Absicherung dieser Praxis schlage ich die Einführung eines neuen Paragraphen im Stile der StVO vor:


    § 35a StVO – Mängelkarte und Anordnung zur Mängelbeseitigung

    (1) Polizeibeamte sind berechtigt, bei Kontrollen von Fahrzeugen oder Fahrzeugführern eine Mängelkarte auszustellen, sofern Verstöße oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die keinen unmittelbaren Verkehrsgefährdungstatbestand darstellen, jedoch behoben oder nachgewiesen werden müssen.

    (2) Eine Mängelkarte kann insbesondere ausgestellt werden bei:

    • Nichtmitführen erforderlicher Dokumente,
    • Technischen Mängeln am Fahrzeug,
    • Sichtbaren Schäden oder Veränderungen.

    (3) Die betroffene Person erhält mit Ausstellung der Mängelkarte eine Frist von entweder 24 oder 48 Stunden, um den Mangel zu beheben bzw. die fehlenden Unterlagen vorzulegen. Die Entscheidung über die konkrete Frist obliegt dem kontrollierenden Beamten.

    (4) Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben oder kein Nachweis erbracht, folgt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren inklusive Anzeige.


    Dieser Paragraph schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung von Mängelkarten durch die Polizei und fördert gleichzeitig ein verhältnismäßiges Vorgehen bei Bagatellverstößen. Darüber hinaus stärkt er die Immersion und das Zusammenspiel zwischen Bürgern und Behörden. Sicherlich ist diese Vorschlag kein Abbau der Bürokratie, aber er macht das RP für die Polizei aber auch die "Bösen" bzw. Verkehrssünder besser, da nicht jedes mal eine Strafe ausgestellt werden muss.

    Die Dokumente über das IC Tablet könnten dann ggf. auch genutzt werden, somit kann die Mängelkarte auch an Bürger ausgestellt werden.

    Eine mängelkarte kann wie folgt aussehen:
    MÄNGELKARTE.pdf

    Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung zur möglichen Integration dieses Vorschlags.

  • § 31 Kennzeichenpflicht

    • Toilettenwasser
    • 25. Februar 2025 um 09:32

    Moin zusammen,

    Ich denke, Emilio Strangio meint es folgendermaßen: Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass alle Fahrzeuge – einschließlich Zweiräder – ein Kennzeichen sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite haben müssen. Wenn man jedoch Zweiräder aus dieser Regelung herausnimmt und es so anpasst, wie Jan vorgeschlagen hat – also dass Motorräder nur ein Kennzeichen an der Rückseite benötigen – dann wäre für sie keine gesonderte Eintragung mehr erforderlich.

    Aktuell benötigt jedes Motorrad eine Eintragung, da keines ein Kennzeichen sowohl vorne als auch hinten trägt. Das bedeutet, dass für jedes einzelne Modell entweder ein schriftlicher Nachweis oder ein entsprechender Eintrag im Kfz-Register notwendig ist. Der Vorteil von Jans Vorschlag wäre, dass Motorräder mit einem Kennzeichen ausschließlich an der Rückseite direkt regulär zugelassen werden könnten. Damit entfiele die Notwendigkeit, für jedes Modell individuell zu vermerken, dass ein vorderes Kennzeichen technisch nicht möglich ist.

    Allerdings gibt es weiterhin Sonderfälle, beispielsweise bestimmte Cross-Motorräder, bei denen es schlicht unmöglich ist, ein Kennzeichen zu montieren. Diese müssten weiterhin eine gesonderte Eintragung oder ein entsprechendes Schriftstück erhalten. Es sind aber weniger Motorräder und somit auch weniger Strafen, denn seien wir mal Ehrlich, wer hat das denn aktuell richtig eingetragen ? Ich nicht kann ich sagen.

    Unabhängig von dieser Diskussion über Eintragungen sind solche Motorräder wie die Cross-Maschine ohnehin nicht verkehrstauglich, da sie weder Blinker, Rückleuchten noch einen Scheinwerfer besitzen. In Realitas wäre es unmöglich, ein derartiges Motorrad für den Straßenverkehr zuzulassen. Es ist lediglich für den Einsatz auf einer Motocross-Strecke geeignet. Falls das Team jedoch beabsichtigt, es als straßenzugelassenes Motorrad zu registrieren, wäre eine gesetzliche Anpassung speziell für diesen Fahrzeugtyp sinnvoll.

    Ich hoffe, dass ich hier ein wenig Vermitteln konnte.
    MfG

  • Regelwerksänderung bezüglich Nebenjobs Polizei - Rettungsdienst

    • Toilettenwasser
    • 9. Februar 2025 um 02:38

    Sehr geehrtes IDV-Team,

    ich wende mich heute mit einem persönlichen Anliegen und einem großen Interesse an euch. Derzeit verbietet das Regelwerk eine gleichzeitige Tätigkeit in den Berufen Polizei und Rettungsdienst. Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine Kombination beider Tätigkeiten – sei es nebenberuflich oder ehrenamtlich – sowohl der Polizei als auch dem Rettungsdienst zugutekommen würde.

    1. Realität als Vorbild – Ehrenamtliche Tätigkeiten von Polizisten im Rettungsdienst

    Auch im echten Leben gibt es Polizisten, die sich ehrenamtlich im Rettungsdienst engagieren. In meinem privaten Umfeld, das überwiegend aus Polizisten und Soldaten besteht, kenne ich einige Beispiele: Diese Polizisten arbeiten neben ihrer Haupttätigkeit als Polizist, auch als Rettungssanitäter und unterstützen den Rettungsdienst aktiv – sei es im regulären Dienst (ehrenamtliche im Hauptamtdienst) oder in Unterstützungsgruppen wie der UG-Rettungsdienst, auch in SEGn (Schnelleinsatzgruppen) finden bekannte von mir eine Tätigkeit.

    Daher wäre eine Umsetzung im RP sinnvoll, beispielsweise durch:

    • Ein ehrenamtliches System, in dem Polizisten zusätzlich als Rettungssanitäter ausgebildet werden können. (freiwillig und nur wer will)
    • Eine maximale Einsatzzeitbegrenzung, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
    • Eine Anmeldung der Nebentätigkeit, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

    2. Verbesserung der medizinischen Erstversorgung durch geschulte Polizeikräfte

    Ein besonders häufiger Fall im RP ist, dass die Polizei als Erstes am Einsatzort eintrifft – oft noch bevor der Rettungsdienst eintrifft oder wenn dieser bereits vollständig außer Dienst ist. Besonders bei First-Responder-Einsätzen könnte eine medizinische Grundausbildung der Beamten die Erstversorgung erheblich verbessern.

    Mögliche Maßnahmen:

    • Schulung von Polizisten als Rettungssanitäter mit offizieller Bescheinigung.
    • Erweiterte Erste-Hilfe-Ausrüstung für Polizeibeamte: Neben dem klassischen Verbandskasten könnten sie mit einem medizinischen Rucksack ausgestattet werden. (kleiner Rucksack nur mit dem nötigsten)
    • AED-System nach Wiener Vorbild: In Wien und weiten Teilen Österreichs sind Polizeistreifen mit Defibrillatoren (AEDs) ausgerüstet. Auch in Hessen tragen immer mehr Beamte ein Tourniquet, um starke Blutungen zu stillen. Eine einheitliche Einführung wäre hier auch im RP sinnvoll.

    3. Vorteile für den taktischen Bereich – Combat Medics im SEK

    Das SEK hat bereits ein Konzept für Combat Medics, jedoch fehlt diesen Mitgliedern eine offizielle Zertifizierung als Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter. Dabei wäre eine praxisnahe Ausbildung mit echten Patienten essenziell, um die Qualität der medizinischen Versorgung im Einsatzfall zu verbessern.

    Besonders im Schusswechsel könnte dies von Vorteil sein:

    • Die Care under Fire-Phase würde effizienter ablaufen, da geschulte Beamte sich und andere versorgen könnten, noch bevor der Rettungsdienst in die Gefahrenzone kann und darf.
    • Die medizinische Ausbildung würde auf realen Erfahrungen beruhen und nicht nur auf OOC-Wissen, welches wir derzeit vermitteln.
    • Identifizierbare Kennzeichnungen für medizinisch geschulte Polizisten, z. B. durch eine kleine Rote-Kreuz-Markierung oder eine spezielle Beintasche, würden die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst erleichtern.

    4. Fazit – Vorschlag für eine Erprobungsphase

    Um das Konzept realistisch zu testen, schlage ich eine ehrenamtliche Erprobungsphase mit Aufwandsentschädigung vor. Dies würde ermöglichen, Vor- und Nachteile in der Praxis zu evaluieren, ohne sofort eine vollständige Regelwerksänderung vorzunehmen. Dies soll sich gegebenenfalls auf einige wenige Ausgewählte Beamte beziehen, welche in der Ehrenamtlichen Tätigkeit beim Rettungsdienst "arbeiten" wollen.

    Ich hoffe auf eine wohlwollende Prüfung meines Vorschlags und freue mich auf eure Rückmeldung.


    Ich bin auch auf die Meinungen aus der Community gespannt.

  • Übungs- und Simulationszentrum

    • Toilettenwasser
    • 24. Januar 2025 um 08:40

    Hiermit möchte ich den Vorschlag unterbreiten, ein interdisziplinäres Trainingsgelände für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, ADAC und Stadtwerke zu schaffen. Dieses Gelände könnte ähnlich dem bestehenden Trainingszentrum der Feuerwehr gestaltet werden, das mit seinen realitätsnahen Übungsmöglichkeiten für Verkehrsunfälle, Brände und andere Szenarien bereits als Vorbild dient. Die Idee umfasst drei mögliche Ansätze, um die unterschiedlichen Anforderungen der beteiligten Organisationen abzudecken.

    **Möglichkeit A: Einrichtung einer Halle mit variablen Trainingsräumen**
    Eine große Halle könnte so gestaltet werden, dass sie verschiedene Einsatzorte simuliert, wie zum Beispiel Straßen, Wohnzimmer, Bars, Baustellen oder Bushaltestellen. Die Räume sollten möglichst realistisch ausgestattet sein, insbesondere Wohn- und Gastronomiebereiche, um Einsätze im häuslichen Umfeld oder in öffentlichen Bereichen unter echten Bedingungen üben zu können. Für den Rettungsdienst wäre dies ideal, um Notfallsanitäter und Notärzte in praxisnahen Szenarien auszubilden. Ein Garagentor könnte integriert werden, um den Einsatz von Rettungswagen (RTW) oder Polizeifahrzeugen zu ermöglichen. Auch die Polizei könnte Einsätze im öffentlichen und privaten Raum in einer solchen Halle trainieren, einschließlich Deeskalation, Festnahmen und der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

    **Möglichkeit B: Anmietung bestehender Gebäude**
    Alternativ könnte die Stadt bereits bestehende Gebäude anmieten, die für Trainingszwecke genutzt und entsprechend ausgestattet werden. Dies könnten leerstehende Gebäude oder Immobilien sein, die flexibel umgebaut werden können, um verschiedene Einsatzszenarien darzustellen. Der Vorteil wäre, dass die Räumlichkeiten von ihrer Struktur her bereits realistisch wirken, und die Umrüstung würde sich auf die Ausstattung beschränken. Solche Gebäude könnten Einsätze in Wohnungen, Geschäften, Bars oder öffentlichen Einrichtungen realitätsnah abbilden.

    **Möglichkeit C: Gesamtes Übungsgelände in Hafennähe**
    Ein weiterer Ansatz wäre die Entwicklung eines umfassenden Übungsgeländes in Hafennähe, das eine Kombination aus Freiflächen, einer Halle und einem Hafenbecken bietet. Dieses Gelände könnte zahlreiche Trainingsmöglichkeiten vereinen, darunter:
    - Einsätze auf Schiffen oder im Wasser, ideal für die Zusammenarbeit von Feuerwehr, Polizei und Spezialkräften wie dem SEK oder der Bundeswehr.
    - Tauchübungen, z. B. die Bergung eines versenkten Fahrzeugs, was insbesondere für Tauchergruppen der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr von Vorteil wäre.
    - Verkehrsunfall-Übungen auf einer großen Freifläche, die sowohl von Polizei und Feuerwehr als auch vom ADAC genutzt werden könnte.
    - Bootsübungen sowie Szenarien, die das Zusammenspiel von Land- und Wassereinheiten erfordern.

    Zusätzlich könnten die Stadtwerke das Gelände nutzen, um Baustellenaufbauten zu üben oder das Arbeiten an Strom- und Gasleitungen zu trainieren.

    **Vorteile eines solchen Trainingszentrums**
    Unabhängig von der gewählten Variante würde ein Simulationszentrum die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen fördern. Gemeinsame Übungen stärken das Verständnis der unterschiedlichen Aufgaben und sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Ernstfall. Gleichzeitig wird die Qualität der Aus- und Fortbildung für Notfallsanitäter, Polizeimeister, Feuerwehrkräfte und andere Einsatzkräfte durch realistische Bedingungen deutlich verbessert.

    Ein solches Projekt würde die Einsatzfähigkeit und Sicherheit in der Region nachhaltig erhöhen und die Stadt zu einem attraktiven Ausbildungsstandort machen. Ich würde mich freuen, wenn dieser Vorschlag geprüft und weiterentwickelt werden könnte.

    Auch würde es IDV zu einem noch einzigartigeren Server in der gesamten FiveM Community machen.
    Bilder aus echten Simulationszentren hänge ich an.

    LG

  • Nachladen

    • Toilettenwasser
    • 20. Januar 2025 um 11:14

    Moin,

    den Status gesichert und entsichert gibt es bereits, eine Überprüfung des Magazins auf Patroneninhalt bzw. Menge fände ich auch super. Gegebenenfalls könnte man dies ja ivm. einer Animation machen.

    LG

  • Umstrukturierung RD + BF + UKF

    • Toilettenwasser
    • 15. Januar 2025 um 11:19

    Hallo einCode_

    natürlich darf niemand zu einer Rolle oder Tätigkeit gezwungen werden – das steht außer Frage. Notärzte zu Notfallsanitätern zu degradieren, ist ebenfalls keine Lösung, denn der Spielspaß sollte immer im Vordergrund stehen. Allerdings muss man festhalten, dass auch 25 Minuten auf eine Behndlung im UKF zu warten kaum mit Spielspaß vereinbar ist.

    Anreize für den UKF-Dienst schaffen
    Ein möglicher Ansatz wäre, den Dienst im UKF attraktiver zu gestalten. Dafür könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    - Sonderfahrzeuge: Notärzte könnten über ein NEF als Selbstfahrer verfügen, was den Reiz des Dienstes im Rettungsdienst und im UKF erhöht.
    - Höheres Gehalt: Ein deutlicher finanzieller Anreiz könnte mehr Spieler motivieren, sich dem UKF anzuschließen. Das Team könnte hier eine Ausnahme machen und das Budget des UKF erhöhen, um die Personalnot zu lindern.

    Duale Aufgaben für Notärzte
    Notärzte sollten weiterhin als solche tätig sein können – das steht außer Frage. Jedoch wäre es sinnvoll, sie zusätzlich stärker in die Arbeit des UKF zu integrieren. Mögliche Rollen könnten beispielsweise sein:
    - Fachärzte für Notfallmedizin in der Notaufnahme.
    - Anästhesisten, Radiologen oder andere Fachrichtungen, um Operationen und diagnostische Verfahren realistisch ausspielen zu können.
    - Unterstützung in der Notaufnahme bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.

    Eine solche Struktur würde nicht nur die Präsenz der Ärzte im UKF erhöhen, sondern auch das RP insgesamt realistischer gestalten, indem mehr Behandlungen direkt vor Ort durchgeführt werden könnten.

    Fazit
    Um den Rettungsdienst und das UKF zu stärken, braucht es eine Kombination aus finanziellen Anreizen, neuen Möglichkeiten für das RP und klaren Vorteilen für die Spieler, die sich für diese Rollen entscheiden. So könnten die langen Wartezeiten reduziert werden, ohne dass der Spielspaß auf der Strecke bleibt. Gleichzeitig würde die medizinische Versorgung insgesamt realistischer und vielseitiger werden.

    LG

  • Versterben bei Situationen

    • Toilettenwasser
    • 15. Januar 2025 um 11:06

    Moin Ugur

    wie bereits erwähnt, wäre die vorgeschlagene Regelung eine drastische Maßnahme, jedoch würde sie den Realismusfaktor erheblich steigern. Schließlich ist es im echten Leben so: Wer stirbt, bleibt tot – und niemand kann einen Verstorbenen wieder ins Leben zurückholen. Die Idee, den Charakter bei einem Tod komplett zu verlieren, wie es auf einigen Hardcore-RP-Servern (z. B. einem amerikanischen Server) umgesetzt wird, erscheint dennoch fragwürdig. Der Verlust des Charakters könnte für viele Spieler demotivierend und wenig sinnvoll sein, wird aber auf anderen Servern so gehandhabt.
    Es versteht sich von selbst, dass solche Regeln gleichermaßen für alle gelten sollten, auch für die Polizei. By the way ist die POL oftmals länger als 22 Uhr auf grün, teilweise bis morgens um 2 Uhr, unter der Woche natürlich eher wenig, da ja auch wir arbeiten müssen, aber insbesondere an den letzten Samstagen war dies der Fall.

    Begrenzung der Todesfälle: Ein realistisches Maß
    Ich stimme zu, dass eine Begrenzung der Todesfälle pro Monat eine sinnvolle Lösung sein könnte. Jedoch halte ich die vorgeschlagenen 15 Tode pro Monat für viel zu hoch. Das würde statistisch bedeuten, dass eine Person an mehr als 15 Schießereien pro Monat beteiligt sein könnte – was in einem Hardcore-RP-Kontext unrealistisch ist.

    Ein realistischer Ansatz könnte eine Begrenzung auf 5 bis 7 Tode pro Monat sein, da diese Anzahl auch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle abdeckt. Dennoch wäre eine klare Regel erforderlich, dass wiederholte Tode innerhalb kürzester Zeit – wie z. B. vier Mal an einem Abend – absolut untragbar sind. Solch ein Verhalten ist weder mit gutem RP noch mit dem Gedanken eines Hardcore-RP-Servers vereinbar.
    Einschränkungen bei Überschreiten der Tode-Grenze
    Ein weiterer sinnvoller Vorschlag wäre, dass Spieler, die ihre maximale Anzahl an Toden erreicht haben, keine Waffen (weder Schuss- noch Stichwaffen) mehr verwenden können. Diese Regel würde verhindern, dass Spieler weiterhin unrealistisch und ohne Rücksicht auf Konsequenzen agieren.


    Ein weiterer Punkt, den ich hervorheben möchte, ist das steigende Einsatzaufkommen, insbesondere bei Vorfällen mit Schusswaffengebrauch. Nicht nur die Zahl an Einsätzen stieg in den letzten Wochen immens, sondern auch die Zahl an Einsatzberichten. Abends kann es durchaus vorkommen, dass man allein zwei Stunden mit Einsatzberichten beschäftigt ist.

    Ich persönlich schreibe meine Berichte sehr detailliert und genau, um mich rechtlich abzusichern und keine Straftaten auszulassen. Denn wer schreibt, der bleibt. Dies erfordert oft auch nach Beendigung des RP noch ein bis zwei Stunden, um die Berichte verständlich und sinnvoll auszufüllen. Besonders bei Tagen mit hohem Einsatzaufkommen ist dies eine enorme Belastung – nicht nur für uns, sondern auch für die Staatsanwälte, die ebenfalls viele Stunden in die Bearbeitung dieser Fälle investieren müssen. Es ist daher frustrierend, wenn die Täter diese Tode gezielt nutzen, um der Verantwortung zu entkommen.

    Fazit:
    Notwendigkeit für eine Änderung.
    Es ist offensichtlich, dass eine Änderung dringend erforderlich ist. Wiederholte Tode in kurzer Zeit zerstören den Realismus und die Immersion des RP. Darüber hinaus belasten sie nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz unnötig. Eine sinnvolle Begrenzung der Tode pro Monat, gepaart mit klaren Einschränkungen bei Erreichen des Limits, könnte zu einer deutlichen Verbesserung führen.

    LG


    P.S.: du solltes eventuell deine Unterzeichnung ändern…

  • Umstrukturierung RD + BF + UKF

    • Toilettenwasser
    • 15. Januar 2025 um 10:39

    Moin,

    Ich persönlich finde den Vorschlag von Achim sehr gut. Ein Blick auf Berlin zeigt, wie sinnvoll eine durchdachte Organisation des Rettungsdienstes sein kann: Dort stellt die Berliner Feuerwehr den Großteil des Rettungsdienstes, während auch Organisationen wie die Johanniter, das DRK und andere Rettungsdienstbetreiber ihren Platz finden. Dieses Modell könnte eine gute Orientierung bieten.

    Integration des Rettungsdienstes in den Feuerwehrdienst
    Die Idee, den Rettungsdienst in den feuerwehrtechnischen Dienst zu integrieren, halte ich für sinnvoll. Jeder Rettungssanitäter (RS) bzw. Notfallsanitäter (NFS) könnte sich entscheiden, ob er zusätzlich im feuerwehrtechnischen Dienst tätig sein möchte oder ausschließlich im Rettungsdienst bleibt.

    Vorteile dieses Modells:
    - Der Rettungsdienst könnte RTWs besetzen, ZUG-Retter stellen und bei MANV-Lagen mit Fahrzeugen wie GW-SAN oder G-RTW ausrücken.
    - Durch einen zentralen Arbeitgeber mit entsprechender Anstellung würde die Koordination und Personalplanung deutlich vereinfacht.
    - Feuerwehrangehörige könnten sich stärker für den Rettungsdienst interessieren und vermehrt auf RTWs eingesetzt werden.

    Notärzte: Realismus und Integration ins RP
    Die Idee mit den Notärzten sehe ich ambivalent. Einerseits könnten einige Notärzte, die ausschließlich präklinisch tätig sein möchten, möglicherweise den Dienst quittieren, wenn sie zur Arbeit im Krankenhaus verpflichtet würden. Andererseits könnte dieser Vorschlag die Personalnot im UKF deutlich lindern und zu einem realistischeren RP-Erlebnis beitragen.

    Umsetzungsvorschlag:
    - Notärzte könnten primär im UKF tätig sein und über einen Melder alarmiert werden.
    - Bei Einsätzen würden sie als Selbstfahrer mit RTW/NAW ausrücken oder durch ein NEF abgeholt werden, das mit einem RS oder NFS der Berufsfeuerwehr besetzt ist.
    - Dieses Modell orientiert sich an der Realität, wie sie beispielsweise in Bayern zu finden ist: Dort arbeiten Krankenhausärzte über den KVB-Notarztdienst präklinisch.

    Ein zusätzlicher Vorteil: Der derzeitige Überschuss an Notärzten im System könnte so reguliert werden, da nicht alle weiterhin nur auf Rettungseinsätze beschränkt bleiben möchten.

    Förderung des RP und Verbesserung der Notfallversorgung
    Die vorgeschlagene Reform könnte das RP erheblich bereichern, insbesondere hinsichtlich der medizinischen Notfallversorgung und der Qualität des Rettungsdienstes. Zudem würde sie helfen, die Personalnot in verschiedenen Bereichen auszugleichen. Natürlich wird es einige geben, die sich gegen die Änderungen aussprechen, da sie beispielsweise nicht im UKF arbeiten möchten. Für den Rettungsdienst gäbe es jedoch kaum große Änderungen – abgesehen von einem neuen Standort.

    Für Ärzte und Notärzte:
    - Einschränkungen durch neue Arbeitsstrukturen könnten durch verbesserte Organisation und klarere Abläufe ausgeglichen werden.
    - Notärzte könnten bei Bedarf auch auf einem NEF eingesetzt werden, das an der BF-Wache stationiert ist. Platz ist dort ausreichend vorhanden.

    Fazit:
    Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen eine realistischere und effektivere Struktur für den Rettungsdienst und die Notärzte. Sie fördern die Qualität der Notfallversorgung und bieten gleichzeitig Lösungen für die bestehende Personalnot. Besonders die Integration der Notärzte in das UKF und deren Abrufbarkeit für Rettungseinsätze stellen eine sinnvolle Kombination aus Realismus und Effizienz dar.

    LG

  • Versterben bei Situationen

    • Toilettenwasser
    • 15. Januar 2025 um 09:28

    Moin,


    Ich denke nicht, dass der Fehler dabei bei der Polizei liegt. Wir versuchen so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig zu fesseln bzw. festzunehmen. Wir als Polizei müssen bei Straftätern einfach die Identität feststellen, da ansonsten kein Strafantrag erfolgen kann. Außerdem wollen wir die Person ja durchsuchen. Insbesondere beim Verarbeiter können wir nichts machen, wenn jemand einfach nur untätig herumsitzt. Klar können wir den Verdacht äußern und die Person durchsuchen. Wenn wir nichts finden, hat sie (vermutlich) keine Straftat begangen. Finden wir jedoch etwas, liegt ein Straftatbestand vor, und wir erstellen einen Einsatzbericht. Die Arbeit und insbesondere die Beweissicherung sind sehr bürokratieintensiv und anspruchsvoll. Wir müssen alles ins kleinste Detail festhalten, sonst können Fehler im Verfahren entstehen.

    Wenn wir den Verdacht haben, dass jemand etwas Illegales macht oder dabei hat, wollen wir die Person durchsuchen. Sollten wir das nicht können, weil die Person flüchtet, versuchen wir, ihr zu folgen. Sollte sie schießen, begeht sie offensichtlich Straftaten, und wir lassen sie sicherlich nicht freiwillig entkommen, selbst wenn wir wissen, wer sie ist. Wenn jemand eine andere Person beleidigt und wir wissen, wer er ist, können wir auch ohne Durchsuchung ein Strafverfahren eröffnen. Rechtlich sind wir aber befugt, ihn zu durchsuchen.

    Man sieht: Es ist schwer, und wir müssen immer nach eigenem Ermessen entscheiden, was Fehler hervorrufen kann – wir sind ja nur Menschen.

    Es ist richtig, dass die meisten Dinge im Regelwerk geregelt sind. Aber es kommt trotzdem vor, dass sich Personen an das Regelwerk halten und dennoch unrealistische Dinge passieren. Siehe das Beispiel von einCode_ , der über Franklin Conners berichtet. Dieser war am Drogenverarbeiter, und es wurde ein Alarm bei der ILS ausgelöst, die folglich alarmieren muss. Die Polizei fährt hin, trifft ihn und wird von ihm beschossen. Natürlich schießen wir zurück. Dabei wird Franklin Conners getroffen und stirbt entweder vor Ort oder später im Krankenhaus. Eine Stunde später steht Franklin jedoch wieder am Verarbeiter, ein Alarm geht erneut ein, und er eröffnet wieder das Feuer. Das ist ja grundsätzlich legitim – er versucht ja zu entkommen. Aber wenn das viermal an einem Tag passiert, ist das für alle Beteiligten (Polizei, Rettungsdienst, ILS und andere) einfach nur nervig. Eine Person an einem Tag viermal für tot zu erklären, ist nicht nur dumm, sondern auch total unrealistisch. Dazu kommen die Einsatzberichte, die wir schreiben müssen, besonders bei Schusswaffengebrauch. Diese sind zeitaufwändig, bringen aber wenig, weil der Täter nicht bestraft werden kann – er ist ja offiziell gestorben.

    Die Idee, Einsatzberichte zu minimieren oder gar keine zu schreiben, ist keine Lösung. Ohne Berichte wären wir weder rechtlich abgesichert, noch hätten wir eine Übersicht über den Schusswaffengebrauch. Außerdem müssen wir festhalten, welche Gegenstände abgenommen wurden.

    Von der Verringerung der Haftzeit halte ich persönlich wenig. Mord wird derzeit mit 690 Hafteinheiten bestraft, was etwa 11,5 Stunden Knast bedeutet. Wenn jemand einen anderen umbringt und am nächsten Abend wieder draußen ist, um den nächsten zu töten, wird das Problem nur verschärft. Werden die Haftstrafen reduziert, kommen Täter noch schneller raus und begehen in kürzeren Abständen neue Straftaten. JEDER, der Straftaten begeht, sollte sich der Konsequenzen, die folgen könnten, bewusst sein und entsprechend abwegen. Es gibt dabei drei Szenarien:
    A. Erfolgreiche Flucht (positiv für Crime)
    B. Man verstirbt in der Situation (positiv für Crime)
    C. Man wird gefasst und geht in den Knast oder zahlt eine Geldstrafe (negativ für Crime).

    Es gibt also genügend Möglichkeiten zu entkommen – im Verhältnis 2:1 zugunsten der Täter. Oft geschieht dies auch unbewusst: Viele Straftäter flüchten oder greifen an, in der Hoffnung, dass sie sterben und so der Strafe entgehen.

    Ich denke auch, dass 24 Stunden „Ban“ zu viel wären. Sollte das Team diesen Vorschlag für sinnvoll erachten, wäre eine maximale Timeout Zeit von 12 Stunden eine praktikable und drastische, aber gerechtfertigte Maßnahme.

    Beweissicherung
    Beweise können nur gesichert werden, wenn wir:
    1. Etwas finden,
    2. Nachweisen können, wem es gehört,
    3. Dies entsprechend und ausreichend argumentieren können.

    Liegt z. B. am Boden neben dem Verarbeiter eine Menge Drogen, könnten wir behaupten, sie gehören der Person, die gerade herausgekommen ist. Vor Gericht hätte das jedoch keinen Bestand, da die Person behaupten könnte, dass die Drogen schon vorher dort lagen. Beweisumkehr (die Person muss ihre Unschuld beweisen) wird hier nicht angewandt. Leider können wir keine Fingerabdrücke oder DNA auf Gegenständen wie Joints sichern, wie es in der Realität möglich wäre. Das zeigt das Problem deutlich.

    Fazit
    Die Arbeit der Polizei ist eine anspruchsvolle Mischung aus Bürokratie, Eigenverantwortung und rechtlichen Vorgaben. Unrealistische Szenarien wie mehrfach „wiederbelebte“ Täter oder ineffektive Bestrafungen belasten alle Beteiligten. Es ist wichtig, dass das System eine realistische Balance zwischen Strafverfolgung und praktikabler Strafzumessung findet. Gleichzeitig müssen die Beweissicherung und Dokumentation effizient gestaltet werden, ohne dabei an Rechtssicherheit einzubüßen.
    Der Vorschlag wie ich in eingebracht habe ist drastisch aber könnte das RP insbesondere im Hinblick auf Hardcore verbessern.

    LG

  • Versterben bei Situationen

    • Toilettenwasser
    • 13. Januar 2025 um 12:23

    Moin zusammen,

    meine Meinung zu diesem Thema deckt sich weitgehend mit der von einCode_ . Auch mir fällt zunehmend auf, dass es häufig zu Schusswechseln kommt. Wie einCode bereits erwähnt hat, tritt dieses Problem insbesondere in der Nähe der Verarbeiter auf. Hier haben wir in letzter Zeit seitens der POL sehr viele Schussgefechte erlebt.

    Leider lässt sich auch beobachten, dass einige Personen diese Situationen aktiv herbeiführen. Meist läuft es auf eine der folgenden drei Optionen hinaus:

    1. Eine Schießerei,
    2. eine Flucht ( z.B. mit dem Motorrad) (was grundsätzlich legitim ist), oder
    3. einen Suizid.

    Es ist bedauerlich, dass dadurch das Rollenspiel (RP) stark eingeschränkt wird, insbesondere wenn in manche Ermittlungen Stunden, Tage oder sogar Wochen Arbeit investiert wurden. Häufig scheint es, als ob diese Personen gezielt darauf abzielen, von der POL erschossen zu werden. Damit werden meiner Meinung nach die Grundsätze des Regelwerks nicht eingehalten, und das Leben als höchstes Gut wird nicht entsprechend geschützt.

    Einige dieser Vorfälle sind dem Team bereits bekannt und wurden auch entsprechend geahndet.

    Ein möglicher Vorschlag für den Fall, dass sich die Situation weiter verschärft, wäre eine Regelung, wonach Spieler, die im RP sterben, für den restlichen Tag nicht mehr am RP teilnehmen dürfen. Diese Maßnahme mag drastisch erscheinen und wird sicherlich nicht bei allen auf Zustimmung stoßen, doch sie würde die Realität besser abbilden.

    Es ist irritierend, wenn Personen, die bei einem Schusswechsel mit der POL sterben, kurze Zeit später schon wieder in einer Kontrolle auftauchen – manchmal sogar noch während ein Einsatzbericht zu diesem Vorfall geschrieben wird. Eine solche Maßnahme könnte die Bereitschaft fördern, das eigene Leben im RP stärker zu schützen und entsprechend vorsichtiger zu agieren.


    Ich freue mich auf eure Meinungen hierzu.

    LG

  • Punktesystem / Abbauseminar

    • Toilettenwasser
    • 10. Januar 2025 um 08:56

    Moin zusammen,

    Vorschlag für ein gestaffeltes Verfahren bei Verlust der Fahrerlaubnis:

    Um den Prozess des Fahrerlaubnisentzugs und der Wiedererlangung gerechter und effektiver zu gestalten, schlage ich folgendes Konzept vor:

    1. Erster und zweiter Verlust der Fahrerlaubnis:
      Bei erstmaligem oder zweitem Verlust der Fahrerlaubnis, solange der Punktestand unter 12 Punkten bleibt, sollte der Betroffene verpflichtend ein Schulungsprogramm absolvieren. Dieses Programm umfasst:

      • Theoretische Schulungen zur Auffrischung der Verkehrsregeln und Sicherheitsmaßnahmen.
      • Praktische Schulungen, die gezielt risikobehaftetes Fahrverhalten analysieren und verbessern.
      • Reflexionsgespräche mit einem Fahrlehrer oder Verkehrsexperten, um die Ursachen des Fehlverhaltens zu verstehen und Maßnahmen zur Verhaltensänderung zu entwickeln.

      Ziel ist es, die Ursachen für Regelverstöße frühzeitig anzugehen und eine nachhaltige Verhaltensänderung zu bewirken.

    2. Dritter Verlust der Fahrerlaubnis oder Punktestand von 12 oder mehr:
      In diesem Fall muss der Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis neu erworben, was folgendes umfasst:

      • Kompletter Neustart mit Theorie- und Praxisstunden.
      • Wiederholung der Führerscheinprüfung (theoretisch und praktisch).
      • Eventuelle Teilnahme an Verkehrspsychologischen Sitzungen, um Verhaltensmuster zu analysieren und zu ändern.

      Dies dient der gründlichen Überprüfung der Eignung und Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr.

    3. Fünfter Verlust der Fahrerlaubnis:
      Beim fünften Entzug der Fahrerlaubnis wird eine erneute MPU obligatorisch. Zusätzlich erfolgt eine Sperrfrist von zwei Wochen für den Wiedererwerb der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf dieser Sperrfrist muss der Betroffene:
      • Den Führerschein neu erwerben (Theoretisch & Praktisch)
      • Eine abschließende Einzelprüfung durch einen erfahrenen Prüfer bestehen. In einem individuellen Gespräch wird die Verkehrstauglichkeit, Einsicht und Verhaltensänderung des Betroffenen beurteilt.
    4. Optionale Erweiterungen je nach Schwere des Vergehens:
      • Alkohol- oder Drogenverstöße: Teilnahme an speziellen Präventionsprogrammen oder Suchtberatung.
      • Wiederholungstäter mit schweren Verstößen: Verpflichtende soziale Maßnahmen, z. B. ehrenamtliches Engagement in Verkehrssicherheitskampagnen oder Müll sammeln etc.
    5. Einbindung des UKF:
      Die Medizinisch-Psychologische Untersuchungen sowie Schulungen könnten in Zusammenarbeit mit dem UKF erfolgen. Dies würde eine standardisierte und qualitativ hochwertige Durchführung sicherstellen.
    6. Langfristiges Ziel:
      Mit diesen Maßnahmen soll nicht nur die Einsicht und Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch Wiederholungstaten verhindert werden. Eine stärkere Gewichtung auf Prävention und individuelle Reflexion soll dazu beitragen, dass Fahrer ihre Verantwortung im Straßenverkehr ernst nehmen.

      LG
  • Antrag auf Änderung des §32 StGB

    • Toilettenwasser
    • 9. Januar 2025 um 12:13

    Moin,
    da dieser Post ja bereits von vor über einem Monat ist, wäre es interessant, ob ich hierrauf noch ein Feedback bekomme…
    Danke und LG

  • Fähren und Fährenjob

    • Toilettenwasser
    • 9. Januar 2025 um 10:54

    Moin Kenai,

    sind hierzu schon neue Informationen bekannt ?

    LG

  • Untersuchungshaft Gesetz

    • Toilettenwasser
    • 9. Januar 2025 um 10:52

    Moin Leander999

    Ich verstehe deinen Unmut vollkommen, jedoch muss gesagt werden, dass wir uns hier ein wenig Anpassen müssen. In der Realität darf ein Staatsanwalt auch keine U-Haft anordnen, sondern es muss ein richterlicher Beschluss hierfür vorliegen. Sprich ein Haftrichter muss einen Grund für eine Untersuchungshaft feststellen und diese dann Aussprechen.
    Im RP darf die U-Haft von einem Staatsanwalt angeordnet werden, das große Problem: Es ist kein Staatsanwalt da. Sollte also kein Staatsanwalt da sein, muss irgendwie anders gehandelt werden. Vor kurzem (ca. einem Monat) war die Justiz sehr schlecht besetzt und es gab Abende, an denen KEIN Staatsanwalt oder generell irgendwer von der Justiz da war.

    Wie ich sagte, verstehe ich den Unmut darüber aus sicht der Crimeler, jedoch möchte ich hier auch die Polizei in der hinsicht Vertreten.
    Angenommen ein Straftäter (nennen wir ihn Ernst Haft) erschießt einen Polizisten, begeht somit einen Mord oder mindestens eine Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Also eine sehr schwere Straftat, Ernst Haft möchte dann noch vor der Polizei fliehen und haut mit einem Moped ab. Die Polizei kann ihn dann stoppen und nimmt ihn mit in die Zellen, die Polizei versucht einen Staatsanwalt zu kontaktieren, aber die Justiz ist nicht mehr erreichbar (vielleicht ja zu später Stunde 23:00 Uhr oder so). Die Polizei hat jetzt die Möglichkeit eine Präventivhaft von 1h anzuordnen, da von dem Täter eine Gefahr ausgeht. Er hat ja eben geschossen… evtl. hat er sich noch anderweitig gewährt. Als Polizist weißt du jetzt, einer meiner Kollegen ist Tod, der Täter steht vor mir, ich könnte ihn in einer Stunde wieder raus lassen und er ist wieder auf de Straße und knallt im schlimmsten Fall wieder einen von uns ab…
    Variante B ist, ich stecke den Täter in U-Haft, sprich er sitzt 24h bei uns in den Zellen, bis dahin sollte dann ein Staatsanwalt Zeit haben.
    Je nach Verhalten des Straftäters entscheide ich mich als Polizist für eine der Varianten. In diesem angenommenen Fall entscheide ich mich für Variante B: Der Täter ist darüber natürlich nicht amüsiert, wir haben aber von diesem Täter für den Rest des Abends / der Nacht, unserer Ruhe. Ein weiterer Toter (Polizist) durch ihn ist somit ausgeschlossen. Ein Staatsanwalt wird dann spätestens mit Abschluss unserers Einsatzberichtes informiert. Hier laufen einige Dinge im Hintergrund von denen die Crimeler wenig mitbekommen.

    Ich hoffe damit konnte ich dir und euch ein wenig Einblicke geben und ein Verständnis dafür schaffen.

    Ich finde deinen Vorschlag mit ausgewählten Polizisten sehr gut, aber was macht man dann, wenn diese Polizisten auch nicht im Dienst sind… ?

    Einen Mörder, Totschläger oder zusammengefasst einen schweren Straftäter einfach wieder gehen zu lassen, ist auch nicht realistisch. Ich denke die Variante mit den extra hierfür geschulten Polizisten ist sinnvoll, jedoch müssen diese auch erst geschult und ausgebildet werden und dies dann regelmäßig anwenden, damit sie das drauf haben und sich und auch die Polizei nicht angreifbar machen. Der wichtige Punkt hier ist einfach auch die Haftung, keiner möchte hierfür Verantwortlich sein, sollte diese U-Haft nicht gerechtfertigt gewesen sein. In der Realität ist das ganze weniger Problematisch, da hier immer ein Richter entscheidet und ein solcher auch IMMER erreichbar ist, wovon man hier im RP aber nicht ausgehen kann.


    Ich denke nicht, dass es nicht sofort geändert werden muss, aber es sollte darauf sensibilisiert werden, um unnötige U-Haft auch zu vermeiden. Prinzipell sei kurz gesagt, wer sich für eine Straftat entscheidet muss mit den folgen rechnen und damit klarkommen. In letzter Zeit fällt auf, dass Leute lieber sterben als in den Knast oder in die Zellen im allgemeinen zu gehen. Es wird vermehrt auf Schießereien hinaus gearbeitet um den Knast bestmöglich zu vermeiden. Das macht das Spielerlebnis für die POL, den RD und viele weitere Kaputt…

  • Verbesserungsvorschläge für den Rettungsdienst- und Notarztdienst

    • Toilettenwasser
    • 9. Januar 2025 um 09:42

    Moin Achim , einCode_ _,

    ich möchte gerne zu den bisherigen Diskussionen Stellung nehmen. Es scheint, dass meine Kritik teilweise missverstanden wurde. Mein Ziel ist es keineswegs, den gesamten Rettungsdienst über einen Kamm zu scheren. Vielmehr möchte ich auf spezifische Schwächen hinweisen und konstruktive Kritik äußern, um Verbesserungen anzustoßen.

    Als Soldat der Bundeswehr (OOC) habe ich regelmäßig mit Trauma und entsprechender Versorgung zu tun – sowohl im militärischen/taktischen als auch im zivilen Setting. Diese Erfahrung fließt in meine Anmerkungen ein.


    Thema Notfallsanitäter und Medikamentengabe

    In Bayern ist der Handlungsspielraum für Notfallsanitäter leider begrenzt. Wir arbeiten hier oft mit Dipidolor/Piritramid, einem Opioid mit geringerer analgetischer Potenz im Vergleich zu Fentanyl, das jedoch effektiv Schmerzen lindert. Die Gabe von Fentanyl erfolgt unter Berücksichtigung des §2a NotSanG, mit der Verpflichtung, den Patienten einer ärztlichen Weiterbehandlung zuzuführen. Dabei geht es in erster Linie darum, Schmerzen zu reduzieren und Folgeschäden zu vermeiden.

    Alles, was nicht durch §2a oder §2c NotSanG gedeckt ist, rechtfertige ich – wie viele meiner Kollegen – nach §34 StGB (rechtfertigender Notstand). Bisher hat sich dieses Vorgehen bewährt, ohne rechtliche Konsequenzen.

    Ich befürworte es, dass erfahrene Notfallsanitäter, die ihre Kompetenzen sicher einschätzen können, bei Bedarf Medikamente verabreichen. Leider gibt es auch Kollegen, die sich wenig trauen, was manchmal zulasten der Patienten geht.

    In Bayern darf ein NotSan gemäß §2c NotSanG bis zu 7,5 mg Piritramid oder gemäß §2a bis zu 0,2 mg Fentanyl verabreichen. Darüber hinausgehende Maßnahmen müssen gut begründet und gerechtfertigt sein. Es wäre sinnvoll, IC mit dem ÄLRD Frankfurt zusammenzuarbeiten, um einen praxisnahen Handlungsrahmen für NotSans zu schaffen, sodass diese mehr Medikamente bis zu einer Gewissen Dosis verabreichen können.


    Kritik am Rettungsdienst

    Ich weiß, dass es sowohl IC als auch OOC viele engagierte und kompetente Kollegen gibt. Leider bleiben negative Erlebnisse oft stärker im Gedächtnis. Von dir, Achim , habe ich bislang durchweg hervorragendes RP erlebt, das weit über das hinausgeht, was mancher NotSan oder Arzt leistet. Dich, einCode_ _, konnte ich leider noch nicht im Einsatz beobachten, daher fehlt mir hier ein konkretes Bild.


    Prüfungen

    Das Thema Prüfungen und Spicken ist ein wiederkehrendes Problem, welches nicht nur den Rettungsdienst betrifft. Eine mögliche Lösung könnte sein, die entsprechenden Dateien während der Prüfungszeit vorübergehend unzugänglich zu machen. Natürlich lässt sich nicht verhindern, dass jemand zuvor Kopien erstellt hat.

    Letztlich betrügen sich die Leute selbst. Wer nicht lernt, wird weder ein guter Notfallsanitäter noch ein kompetenter Notarzt – weder IC noch OOC.


    VisnAre

    Es wird seit Langem über eine neue Version von VisnAre gesprochen, die hoffentlich viele Verbesserungen bringt. Derzeit ist es für ein "normales" Midcore-RP gut geeignet, hat aber Schwächen für ein echtes Hardcore-RP.

    Thema Bewusstlosigkeit:
    Aktuell zeigt das Script bei Bewusstlosigkeit eine Bradykardie im Bereich von 5–20 BPM, was oft zu einer Reanimation führt. Realistisch gesehen wäre dies nicht immer der Fall, da der Kreislauf in solchen Fällen oft noch minimal aktiv ist.

    In der Realität unterscheidet man zwischen hypodynamem und hyperdynamem Kreislaufstillstand. Je nach Situation werden unterschiedliche Medikamente und Maßnahmen angewendet. (Das jetzt genau aufzuführen sprengt den Rahmen). Diese Differenzierung wäre im Script wünschenswert. Durch das IDV Dev. Team aber wahrscheinlich nicht umsetzbar, da es ja ein externes Script ist.

    Thema Frakturen und Wundversorgung:
    Das derzeitige System ist funktional, aber limitiert. Neue Möglichkeiten für die Diagnose und Behandlung von Verletzungen wären wünschenswert, z. B. spezifische Untersuchungen für einzelne Körperteile, verbunden mit Animationen.


    Nachschulungen und Fortbildungen

    Ich stimme dir, Achim , und auch @Kenai zu, dass man nicht erwarten kann, dass alle IC-Mediziner auch OOC umfassend geschult sind oder werden. Dennoch sollten regelmäßig Nachschulungen angeboten werden, um Fachwissen zu vertiefen.

    Eine Idee wäre, IC-Unterricht durch spezialisierte Fachärzte zu organisieren, z. B. zu Themen wie Atemwegsmanagement, Traumaversorgung oder Medikamenten-Therapie. Solche Schulungen könnten sowohl die Qualität des RP als auch die Kompetenz der Teilnehmenden steigern.
    Auf Sachen wie die Wirkweise oder die Rezeptoren sollte man aber nicht eingehen, da dies IC den Rahmen massiv Sprengen würde…


    Nachprüfungen und Fortbildungen

    In der Realität gibt es selten Nachprüfungen, dafür jedoch verpflichtende jährliche Fortbildungen. Ein solches System könnte man auch IC etablieren, um die Entwicklung der Charaktere und die Qualität des RP langfristig zu fördern.


    Abschließende Worte

    Ich möchte betonen, dass meine Kritik nicht persönlich gemeint ist. Mein Ziel ist es, das MedicRP und damit verbundene Situationen insgesamt zu verbessern. Spieler, die sich OOC wenig mit dem Rettungsdienst beschäftigen, finden das RP vermutlich in Ordnung oder gut. Für mich – und sicher auch für andere – gibt es jedoch noch viel Verbesserungspotenzial.

    Vielen Dank fürs Lesen und für die Möglichkeit, meine Gedanken zu teilen! 😊

  • Verbesserungsvorschläge für den Rettungsdienst- und Notarztdienst

    • Toilettenwasser
    • 8. Januar 2025 um 12:22

    Hallo liebes Team,
    Moin Community,

    in letzter Zeit ist mir vermehrt aufgefallen, dass einige Aspekte im Bereich der Notfallmedizin und der Rettungsdienste möglicherweise noch optimiert werden könnten. Ich möchte daher einige Punkte ansprechen, die möglicherweise schon einmal zur Sprache kamen oder aktuell im Team diskutiert werden. Da ich jedoch nicht weiß, was bereits besprochen wurde und was nicht, möchte ich gerne meine Meinung als OOC Notfallsanitäter einbringen.

    Thema 1: Notärzte & Notfallsanitäter

    Momentan scheint es so, dass Notfallsanitäter (NotSan) in vielen Fällen wenig Entscheidungsfreiheit haben und ihre Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Teilweise könnte dies auch daran liegen, dass sich einige NotSan unsicher fühlen oder bestimmte Aufgaben nicht übernehmen möchten. Als jemand, der IC nicht im Rettungsdienst tätig ist und sich mit den genauen Ausbildungsinhalten nicht umfassend auskennt, fällt mir dennoch auf, dass NotSan relativ wenig in die Medikamentengabe und andere therapeutische Maßnahmen eingebunden sind. Auch die Notärzte sind nicht immer auf dem höchsten Stand der Fachkompetenz – einige haben Schwierigkeiten mit Fachsprache, während andere sehr versiert sind.

    Von einem Notarzt erwarte ich, dass er über ein fundiertes Wissen im Bereich der Notfallmedizin verfügt, insbesondere in Bezug auf die medikamentöse Therapie. Leider ist dies aktuell nicht immer der Fall. Natürlich ist es nicht fair, den Notärzten ihren Ausbildungsstand abzuerkennen, dennoch könnte eine regelmäßige Fortbildung und Schulung im Bereich der Notfallmedizin sehr hilfreich sein. Ähnlich wie in der realen Welt sollten NotSan und Notärzte kontinuierlich Fortbildungen absolvieren, eventuell könnte dies sogar gesetzlich festgehalten werden, um den Wissensstand zu sichern.

    Thema 2: Medikamentengabe

    Bereits in Thema 1 habe ich die medikamentöse Therapie angesprochen, insbesondere im Hinblick auf Schmerzbehandlung. Aktuell wird die Schmerztherapie nur unzureichend umgesetzt, was meiner Meinung nach zu einer suboptimalen Behandlung führt. Ein Beispiel: Ein Polizist wird angeschossen und spielt seine Schmerzen so gut wie möglich aus, doch der NotSan verabreicht ihm eine Paracetamol – das ist keine geeignete Lösung für starke Schmerzen. In der Bundeswehr (OOC) verwenden wir z.B. 10mg Morphin als Autoinjektor. In der zivilen Medizin halte ich Fentanyl für sinnvoller, auch Ketanest und Dormicum sind geeignete Alternativen für eine adäquate Schmerztherapie.

    Leider werden starke Schmerzmittel und Betäubungsmittel wie Fentanyl sehr selten genutzt, zumindest nicht in der notwendigen Dosierung. Ein weiteres Beispiel: Jemand möchte einem Schmerzpatienten 12,75mg Ketanest verabreichen wollte. Das Problem dabei ist, dass Ketanest als 50mg Lösung in einer 2ml-Ampulle vorliegt – man kann also nicht exakt die gewünschte Menge dosieren. Ich würde mir wünschen, dass im Rettungsdienst und bei Notärzten mehr auf die Analgetische Potenz von Medikamenten geachtet wird und stärkere Schmerzmittel konsequenter angewendet werden. Ein kleiner Überblick zur Potenz von Schmerzmitteln im Rettungsdienst:

    • Ibuprofen und Paracetamol < Metamizol < Ketanest < Piritramid < Morphin < Fentanyl < Sufentanyl

    Thema 3: Ampullen und Dosierung

    Aktuell gibt es über das Inventar in VisnAre die Möglichkeit, Medikamente auszuwählen, aber leider muss immer die gesamte Ampulle verabreicht werden. Der Spruch „Ganzer Mensch, Ganze Ampulle“ ist natürlich nicht in jedem Fall anwendbar. Es wäre sinnvoller, wenn man die Ampulle zunächst aufziehen müsste und dann die exakte Menge, die man verabreichen möchte, eingeben kann. So könnte man bei Schmerzpatienten die Dosierung besser anpassen, z.B. bei Fentanyl: Wenn ein Patient nach der ersten Gabe immer noch Schmerzen hat, könnte man die Dosis langsam erhöhen, um eine Überdosierung und damit verbundene Nebenwirkungen zu vermeiden. Ich weiß nicht, ob dies technisch im VisnAre Script umsetzbar ist, aber es würde die Arbeit im Rettungsdienst realistischer und sicherer machen.

    Ein weiteres Problem ist, dass Spieler sich die Dosierung entweder selbst ausrechnen müssen, was zu Fehlern führen kann, oder dass sie die Dosierung einfach willkürlich festlegen. Das ist jedoch unrealistisch: Eine falsche Dosierung, z.B. bei Fentanyl, kann zu schwerwiegenden Komplikationen führen, wie z.B. Atemdepression und letztlich zum Tod des Patienten, wenn keine Beatmung erfolgt.

    Thema 4: Realismus

    Wie bereits in den vorangegangenen Punkten erwähnt, ist die Umsetzung der Notfallmedizin aktuell leider nicht immer realistisch. Besonders das Szenario, dass jeder Notfallpatient reanimationspflichtig ist, entspricht nicht der Realität und wirkt auf mich unpassend. Das liegt sicherlich auch an den Limitationen des VisnAre Scripts. Ich würde es begrüßen, wenn der Rettungsdienst und die Notärzte durch Anpassungen und unter Einbeziehung meiner Vorschläge realistischer agieren könnten.

    Thema 5: Trauma / Traumaversorgung

    Ein weiteres Thema, das mir aufgefallen ist, betrifft die Versorgung von traumatischen Verletzungen. Derzeit konzentrieren sich viele Rettungsdiensteinsätze hauptsächlich auf die Medikamentengabe und das Verbinden von Wunden mit Standartmaterial, während die eigentliche Trauma- und Notfallversorgung zu kurz kommt. Häufig sind die Patienten Polytraumatisiert (z.B. durch Schuss-, Stich- und Hiebverletzungen und insbesondere schwere Verkehrsunfälle), und es wird leider zu wenig auf die essentielle medizinische Versorgung mit Verbänden und anderen Notfallmaßnahmen geachtet.

    Die akute Traumaversorgung sollte jedoch im Vordergrund stehen. Zu den lebensrettenden Maßnahmen gehören unter anderem Thoraxdrainagen, Tourniquets, Chest Seals, Thoraxentlastungspunktionen, Cellox-Gauze, Emergency Bandages (Israeli Verbände) und andere spezialisierte Produkte, die derzeit in den Inventaren fehlen oder nicht richtig eingesetzt werden. Diese Maßnahmen sind bei schweren Traumapatienten oftmals die entscheidenden, lebensrettenden Schritte. Leider geht dies in der aktuellen Umsetzung häufig unter.

    Ich würde mir wünschen, dass mehr Augenmerk auf die Trauma- und Notfallversorgung gelegt wird und dass die oben genannten Produkte als Teil des Inventars und als regelmäßige Einsatzmittel verwendet werden können. Durch die Integration dieser Maßnahmen könnte die Überlebensrate bei Traumapatienten signifikant erhöht werden.

    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint.

    Ich hoffe, dass diese Anmerkungen und Vorschläge bei den kommenden Diskussionen berücksichtigt werden und zur Verbesserung der Arbeitsweise im Rettungsdienst beitragen können. Für weitere Fragen oder ein persönliches Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank und beste Grüße,

  • E-Call Verbessrung

    • Toilettenwasser
    • 8. Januar 2025 um 10:52

    Hallo liebes Team,
    Moin Community,

    derzeit funktionieren E-Calls so, dass man direkt mit der anrufenden Person spricht, also dass man vom Fahrzeug aus anruft. In der Realität laufen E-Calls jedoch in der ILS auf, gefolgt von einer Bandansage, z. B. „Ein Mercedes-Fahrzeug hatte einen Unfall“. Während dieser Bandansage werden bereits Fahrzeugdaten abgerufen, sodass die ILS sehen kann, welche Airbags ausgelöst wurden und wie viele Insassen sich im Fahrzeug befinden. Das heißt, während die Bandansage läuft, werden Daten vom Fahrzeug an die ILS übertragen. Direkt nach der Bandansage kann dann mit den Betroffenen gesprochen werden, meist über die Freisprecheinrichtung.

    Außerdem haben die Anrufer des E-Calls keine Möglichkeit, den Notruf selbst zu beenden. Dies kann nur die ILS tun, da es keinen „Auflege“-Knopf gibt.

    Ich weiß nicht, wie oder ob dieses Feature mit dem aktuellen Script umsetzbar ist, aber ich denke, es wäre eine nützliche Erweiterung. Zum Beispiel könnte die ILS in Frankfurt direkt sehen, welche Airbags ausgelöst sind (in Frankfurt eher weniger relevant, da meistens nur die Front-Airbags ausgelöst werden) und wie viele Personen im Fahrzeug sind. Es wäre auch möglich, diese Information mit dem Status „angeschnallt“ zu kombinieren.

    Es wäre wirklich schön, wenn sich dies umsetzen ließe.

    Danke und liebe Grüße,

  • Punktesystem / Abbauseminar

    • Toilettenwasser
    • 8. Januar 2025 um 10:34

    Moin,

    Ich glaub ich war der, der dir den Lappen entzogen hat. Also prinzipiell ist das Punkte-System ja dem echten Punkte System angepasst und somit durchaus sehr realistisch. Ich persönlich fände es auch gut, dass man (sollte man den Lappen abgenommen bekommen) eine MPU beim UKF oder ggf. einem Hausarzt (wenn sich dafür jemand Bereit erklärt diese Untersuchungen zu machen) durchführt. Eine MPU aufgebaut wie eine echte wäre cool und realistisch. Sollte man Punkte haben aber seinen Führerschein noch haben, dann finde ich das System mit Mainblick gut. Sollte man ihn verlieren muss man eben eine MPU machen und dann ggf. eine Woche warten (oder ein ähnlicher Zeitraum) bis man wieder fahren darf. Die Kontroll Idee finde ich an sich gut, ist aber nur schwer umsetzbar, da die POL wirklich nen haufen Arbeit hat und sich auch nicht immer um alles kümmern kann. Klar gibt es Tage an denen wir wenig zu tun haben, es gibt aber auch Tage an denen sehr viel los ist und wir keine Zeit für Kontrollen haben. Die Idee ist gut, an der Umsetzung wird es denke ich aber scheitern.

    Zu der Hausarztsache sei noch kurz gesagt, dass es nur eine Idee ist, MPU kann man ja ggf. aber bei einem Psychologen o.ä. machen. Aber ich denke ein Hausarzt oder KVB-Arzt, der leichte Sachen und die ganzen MPU + G Untersuchungen durchführt eine durchaus sinnvolle sache ist.

    3 Wochen sind recht viel, da gebe ich dir recht

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