Moin zusammen
Wir haben uns innerhalb des Justizministeriums und in Verbindung mit dem Team darüber gedanken gemacht wie wir die Anwaltslizens für Staatsanwälte in Zukunft handhaben werden.
In erster Linie ist jeder Ausgebildete Staatsanwalt dazu berechtigt, wenn er nach seiner Ausbildung mindestens 20 Stunden weiter gearbeitet hat seine Anwaltslizenz zu behalten.
Wir werden dafür auch in Zukunft sorgen das dieses auch so umgesetzt wird.
Wir hoffen wir konnten dich damit erstmal soweit aufklären ![]()
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