Moin,
Ich wolte vorschlagen das man in die Zivillprozessordung schreibt ob und wie und weshalb ein Richter eine Zivillklage ablehnen darf
Z.B
Wenn jetzt die Beweislasst n nicht ausreichend ist weil nur ein einziger schwammiger beweis vorhanden ist.
Oder mann mängel bzgl der Zulässigkeit findet.
etc pp es wäre echt schön wenn weitere Leute ihre meinung und weitere punkte dazu äußern.
Dankeschön
Beiträge von matteo31478
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