Guten Tag,
Im §51 Abs. 1 StGB steht eine Strafe von bis zu 2 Jahren festgeschrieben, ich denke das soll nicht so.
LG
Antrag auf Änderung des §51 Abs. 1 StGB
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Toilettenwasser -
22. November 2024 um 09:36 -
Geschlossen
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Hallo Toilettenwasser, danke für den Hinweis ich gebe es an die entsprechende Stelle weiter, zur Prüfung.
LG
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Hallo Toilettenwasser,
Wir haben das ganze nachgebessert.
Mit freundlichen Grüßen
Ole
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[IDV] Ole
9. Januar 2025 um 14:58 Hat das Thema geschlossen. -
[IDV] Ole
16. Januar 2025 um 12:42 Hat das Thema aus dem Forum Gesetzesvorschläge nach Archiv verschoben.
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