Guten Tag,
momentan gilt für eine Kündigung nach ausstellen der dritten Abmahnung eine verwirrende Rechtslage.
Mein Vorschlag ist es, die Absätze zusammenzulegen bzw. zu streichen. Und zwar wie folgt:
ZitatAlles anzeigen§86 Beendigung des Dienstverhältnisses
[...]
(3) In minder schweren Vergehen gegen die Dienstvorschrift erfolgt die Kündigung mit Ausstellen der dritten Abmahnung.
...
§88 Kündigungsfrist
(1) Wird einem Arbeitnehmer nach §86 (3) gekündigt,
entfällt die Kündigungsfrist.so gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche.
(2) Entsteht eine Kündigung durch die dritte Abmahnung, so gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche.
Mit freundlichen Grüßen
ChironV