Moin,
Aufgrund einer Umstellung bezüglich des Fachberaters Bau wird dieser in Zukunft nicht unbedingt nur durch die Leitstelle gestellt.
Es bedarf deshalb einer Änderung des § 31 Abs 1 HGBOS.
Zitat§ 31 Sperrung von gefährdeten Gebäuden
Der Fachberater Bau
der Leitstelleist befugt, im Rahmen seiner Aufgabenstellung zur Gefahrenabwehr und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit ein Gutachten zu erstellen, welches die Sperrung eines Gebäudes durch die Stadtwerke anordnet.
MfG
ChironV