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  1. IdentityValley
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Änderung HGBoS § 3

    • Abgelehnt
  • ChironV
  • 30. Januar 2025 um 21:22
  • Geschlossen

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  • ChironV
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    • 30. Januar 2025 um 21:22
    • #1

    Moin,

    Ich würde Vorschlagen, nicht alle Mitarbeiter bei den BOS sofort zu Beamten zu machen, sondern auch den öffentlichen Dienst zu nutzen.

    Nennenswerter Unterschied ist es, dass ein Arbeitnehmer deutlich mehr Rechte hat, die der Beamte für seine nahezu unantastbare Position aufgibt.

    In meinem / unseren Fall handelt es sich hier vor Allem um die Teilzeitkräfte (in der Leitstelle). Diese würden ebenfalls auf Lebenszeit verbeamtet werden. Wobei sie sich, obwohl ein Hauptjob exisitert, ihrem Dienstherren im Nebenjob priorisiert verpflichten würden.

    Das ganze widerspricht sich also (Beamter als Nebenjob).

    Würde man diese Nebenjobler also im Öffentlichen Dienst als Angestellte des Landes nehmen, so könnte man diese Situation vereinfachen.

    Mein Vorschlag:


    Zitat

    § 3 Beamtentum

    1. Als Verbeamtet gelten alle in Vollzeit beschäftigten Staatsdiener folgender Dienstbehörden
      1. Polizei,
      2. Bundespolizei,
      3. Zoll,
      4. Bundesamt für Güterverkehr,
      5. Ordnungsamt,
      6. Feuerwehr,
      7. Staatsanwaltschaft,
      8. Justizvollzugsbeamten,
      9. Richterschaft,
      10. Bundeswehr,
      11. Technisches Hilfswerk und die
      12. Leitstelle FFM (sofern vorhanden)
    2. Für Beamte und Dienstbehörden gelten die selben Arbeitsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern in diesem Gesetz nichts anderes festgelegt wird.


    Auch wenn ich weiß, dass die Lösung ihre Ecken und Kanten hat, ist mir bis jetzt leider nichts viel besseres eingefallen.

    Und der momentane Zustand ist m.M.n. schlimmer.


    MfG

    ChironV

  • ChironV
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    • 14. März 2025 um 02:46
    • #2

    Gibt es hierzu mittlerweile Rückmeldung?

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