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Anwaltslizenz

    • Gelöst / Beendet
  • Colgit
  • 19. Februar 2026 um 20:50

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  • Colgit
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    11
    • 19. Februar 2026 um 20:50
    • #1

    Guten Tag,

    ich bin der Meinung, dass man sobald man die Probezeit als Staatsanwalt bestanden hat auch wieder die anwaltslizenz erhält sowie früher.
    In der Probezeit erlernt man weitaus mehr als nur das Verteidigen. Man hat mehr Sucht als Staatsanwalt von daher ist es doch nur naheliegend auch eine Lizenz dafür zu erhalten die auch nach der Kündigung erhalten bleibt. Weil i mean man verlernt die Sachen die man in dieser Zeit erlernt hat ja nicht mit einer Kündigung.

  • [IDV] Vangar 19. Februar 2026 um 22:04

    Hat das Label In Prüfung hinzugefügt.
  • ChironV
    Reaktionen
    20
    Beiträge
    73
    • 20. Februar 2026 um 06:39
    • #2

    Moin,


    Da bin ich stark gegen.

    [Längerer Text, Kurzfassung unten]

    In erster Linie ist deine Annahme, dass man für die Anwaltslizenz "nur verteidigen" lernt falsch. Tatsächlich geht es darum ein allgemeines Verständnis für die Gesetze sowie die Fähigkeit, Gesetzestexte fachlich zu interpretieren und anzuwenden, zu erlernen und unter Beweis zu stellen.


    Das erste Staatsexamen (1. Prüfung, mündlich) prüft die analytischen Fähigkeiten und das Textverständnis.

    Momentanes Vorgehen hierfür ist folgendes:

    2h vor dem Prüfungstermin werden ein Fall sowie Fragen zu diesem Fall gestellt. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Während der Prüfung müssen dazu noch detaillierte Nachfragen sowie vorher gänzlich unbekannte Szenarien / Fragen analysiert werden.

    Auf diese Prüfung gibt es keine Vorbereitungshilfe. Man muss sich das ganze im Selbstst dium aneignen.


    Danach folgt das Referendariat. Dieses kann bei der Staatsanwaltschaft, Richterschaft oder einer Kanzlei abgeschlossen werden.

    Wichtig ist hierbei: Die Ausbildung der Knazlei muss vergleichbar mit der der Justiz sein (deswegen macht das eigentlich keiner).


    Zu guter Letzt folgt das zweite Staatsexamen.

    Hierfür ist es zwingend notwendig an einer Verhandlung teilzunehmen. Das kann als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger sein.


    Von den momentanen Staatsanwälten haben (exklusive Leitung) haben 2 eine Anwaltslizenz, 4 jedoch keine.

    Die Staatsanwälte mussten in aufgrund des Personalmangels auch keine Prüfung ablegen, die mit der Anwaltslizenz vergleichbar ist.

    Selbes gilt für die Richter.


    Die Ausbildung der Justiz ist also bei weitem nicht einer Anwaltslizenz gleichgesetzt. Sie würde dir jedoch einen riesen Vorteil geben: Du kannst während der Ausbildung dein erstes Staatsexamen ablegen, deine Ausbildungszeit als Referendariat anrechnen lassen und dieses mit der selben Prüfung, die dann auch sein zweites Staatsexamen ist, deine Ausbildung abschließen.


    Dieses Verfahren ist deutlich vereinfacht als noch Anfang 2025 (da musste man für die Anwaltslizenz z.B. eine mehrseitige Dissertation (wissenschaftliche Ausarbeitung) anfertigen. Diese ist "nur noch" als Teil zur Erlangung des Dr. jur. notwendig.)

    Es gibt so schön viele Personen mit Anwaltslizenzen, die aus welchen Gründen auch immer, nichts juristisches machen. Jedem Staatsanwalt / Richter diese hinterher zu werfen, obwohl die Ausbildung von geringerer Qualität ist, würde bedeutet, dass super viele Volljuristen durch die Gegend laufen. Ähnlich wie vor knapp 2 Jahren eigentlich jeder in der Stadt einen Dr. med. hatte, weil man dafür nur zwei Wochen im UKF arbeiten musste.

    Des weiteren können Volljuristen ohne Ausbildungszeit die Probezeit abschließen. Man überspringt mit einer Anwaltslizenz (also als Volljurist) also förmlich die Probezeit. Wenn jeder Staatsnwalt / Richter diese Lizenz bekommt, würde die Qualitätsgarantie wegfallen.


    Zu guter Letzt:

    Klar vergisst man die Kenntnisse nicht automatisch mit der Kündigung. Aber selbst wenn du alles wissen würdest, was ein Volljurist wissen muss, sobald du die Probezeit bestanden hast; bräuchtest du immernoch die Anwaltslizenz als Berechtigung.

    Ein Arzt, Notfallsanitäter oder Polizist velernt die Dinge ja auch nicht mit der Kündigung. Davon dürfen die danach trotzdem gewisse Dinge nicht mehr, weil sie diese nur in ihrem Beruf durften.


    tl; dr [Kurzfassung]:

    Die Ausbildung der Justiz ist, vor allem momentan (Personalmangel, beschleunigte Ausbildung) nicht mit der Anwaltslizenz gleichsetzbar. Hier lernt man mehr als "nur verteidigen". Die Anwaltslizenz steht dafür, dass man Volljurist ist. Dieses Qualitätssiegel muss auch für etwas stehen und vergleichbar sein.


    Danke fürs durchlesen.

    Grüße

    - Geyer.

    Einmal editiert, zuletzt von ChironV (20. Februar 2026 um 11:15)

  • [IDV] Datenschutz
    Beiträge
    2
    • 2. März 2026 um 14:22
    • #3

    Moin zusammen

    Wir haben uns innerhalb des Justizministeriums und in Verbindung mit dem Team darüber gedanken gemacht wie wir die Anwaltslizens für Staatsanwälte in Zukunft handhaben werden.

    In erster Linie ist jeder Ausgebildete Staatsanwalt dazu berechtigt, wenn er nach seiner Ausbildung mindestens 20 Stunden weiter gearbeitet hat seine Anwaltslizenz zu behalten.

    Wir werden dafür auch in Zukunft sorgen das dieses auch so umgesetzt wird.

    Wir hoffen wir konnten dich damit erstmal soweit aufklären :)

  • [IDV] Vangar 2. März 2026 um 18:47

    Hat das Label von In Prüfung auf Gelöst / Beendet geändert.
  • [IDV] Vangar 4. März 2026 um 20:59

    Hat das Thema aus dem Forum Vorschläge nach Archiv verschoben.

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