Moin,
Ich schlage vor, im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einen Paragraphen aufzunehmen, der Bürger verpflichtet, rechtmäßigen Anweisungen von Polizeibeamten, etwa im Rahmen von Personenkontrollen oder bei Anweisungen, Folge zu leisten. Verstöße dagegen sollen als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sowie wäre es gut, wenn es ein Gesetzt gibt das besagt, wenn jemand sich bei einer OwiG Maßnahme entfernt, die POL ihn festhalten darf.
Missachtung Polizeilicher Weisungen
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- Gelöst / Beendet
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jan35741 -
17. Mai 2026 um 11:34
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Moin,
Vielen Dank für deinen Vorschlag, wir werden diesen zeitnah prüfen und geben dann Rückmeldung.
ChironV
- AG Gesetze
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Ich habe deinen Vorschlag schonmal genauer geprüft.
Die Gesetze ermöglichen aktuell zu jeder Zeit eine Feststellung der Personalien durch die Polizei. Auch bei Verweigerung und Flucht gibt es für die Polizei Möglichkeiten.
Um welche rechtmäßigen Weisungen geht es dir denn, die man zwangsweisen befolgen müsste?
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Moin ChironV,
sorry das ich jetzt erst antworte. Mir geht es um Polizeiliche Maßnahme im Bezug auf Owigs. Ein kleines Beispiel, wie sprechen jemanden an, weil er z.B. einen Böller geworfen hat. Da es nirgends steht das wir ihn für eine OWiG festhalten dürfen, dürfen wir das nicht und wir können ich nur verbal hindern. Sowie wäre es sinnvoll es zu einer owig zu machen wenn man sich aus der Maßnahme entfernt oder aktiv dagegen wirkt. -
jan35741
Also nach meiner Sicht gibt es bei einer Owi drei Möglichkeiten:
1. Die Person flieht und wehrt sich nicht, kooperiert aber nicht (gibt Ausweis nicht raus, hört nicht auf, etc.)
2. Die Person flieht, wehrt sich aber nicht körperlich
3. Die Person wehrt sich körperlich
In allen Varianten gibt es für die Polizei Möglichkeiten, mindestens die Owi zu ahnden.
Und in voller Eigenwerbung:
Sollte niemand von der Polizei die rechtslage kennen, dann gibt es genug Anwälte, die einen dazu beraten / schulen können (sogar die Justiz bietet Rechtsberatung an).
Soweit wir das sehen, gibt es erstmal keinen Grund, weitere Befugnisse für die Polizei einzuführen. -
ChironV
Ich kenne mich mit der Gesetzlichen Lage bestens aus, daher brauche ich von dir oder anderen keine Rechtsschulung. Gerne erklär ich dir das mal in einem persönlichen Gespräch genauer. -
Dann ist dir bewusst, dass es für die von dir beschriebene Situation genug Möglichkeiten seitens der Polizei gibt.
Sollte es spezielle Situationen geben, in denen etwas fehlt kann man darauf gerne zu sprechen kommen.
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Orangensaft
16. Oktober 2026 um 19:39 Hat das Label Gelöst / Beendet hinzugefügt.
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