Mir sind ein paar Kleinigkeiten Aufgefallen:
StGB 120b-120d verweis auf §124 welcher ein Verkehrsdelikt ist.
StGB 147 Plötzlich Jahre statt Hafteinheiten angegeben.
StGB 98 Abs. 4 wird nur Geldstrafe angegeben nicht die höhe dieser
StPO 28 Hier kann zwar angeordnet werden mir ist aber derzeit keine Mitwirkungspflicht oder ähnliches ersichtlich
StPO 41 Schöffen haben kein wirkliches Entscheidungsrecht. Wäre schön wenn das anders wäre.
StPO 47 Nach dieser Norm ist das letzte Wort vor dem Abschlussplädoyer zu geben. Dann ist es aber nicht das letzte Wort und wird auch praktisch anders gehabdhabt.
StPO 47a Telefonnummer im Urteil. Muss man nichts zu sagen. Absoluter Schwachsinn.
StPO 63 wiederspricht sich mit 5. Da die Verhandlung auch ohne verteidigung geführt werden kann.
StPO 74 ist doppelt.
StPO 82 verweist auf 83. Dieser Existiert nicht.
ZPO 49, 51, 57 doppelt. Vllt soll das so. Keine Ahnung.
ZPO 95 Verweist auf 10 ist in dem Kontext aber offensichtlich nicht richtig.
Vielleicht habe ich ein paar Sachen falsch interpretiert. Deshalb freue ich mich auf Konstruktive Kritik