Hallo zusammen,
im Rahmen von Luftverkehrskontrollen oder Straftaten in der Luft hat die Bundeswehr, als Aufsichtsbehörde, nach aktuellem Stand nur seeehr stark begrenzte Möglichkeiten zur Ahndung bzw. zur allg. Strafverfolgung und ist immer verpflichtet, die Polizei dazuzuziehen. Das kann, z.B. bei Ausnahmezuständen oder spät Abends herausfordernd sein...
Im Soldatengesetz ist nur der Einsatz gegen die Bundeswehr geregelt. Das ist hier kontraproduktiv, da wir so nur im Sinne des HGBOS bzw. BGBs agieren können.
Ich würde bspw. vorschlagen, dass Bereiche, die einen "Zugang zum Luftsicherheitsbereich" (der dann definiert werden müsste) ermöglichen, in den Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr fallen.
Cheers