Posts by Toilettenwasser

    Moin zusammen,

    ich schreibe diesen Beitrag nicht aus einer spontanen Emotion heraus, sondern nach längerer Beobachtung und bewusster Überlegung.

    Ich bin seit mehreren Jahren auf diesem Server aktiv (genaugenommen sind es jetzt 3 Jahre), unter anderem lange Zeit bei der Polizei, inzwischen in einer anderen Rolle (Leistelle). Ich spreche also weder vollständig neutral noch ausschließlich aus einer Fraktionsbrille heraus, sondern aus der Perspektive eines langjährigen Spielers, dem dieser Server und sein Anspruch an Hardcore-RP sehr am Herzen liegen.

    Mein zentrales Anliegen:
    IdentityValley war und ist als Hardcore-RP-Server gedacht. Aktuell entfernen wir uns jedoch spürbar von diesem Anspruch.

    Mir ist wichtig zu betonen:
    Es geht mir nicht darum, einzelne Fraktionen oder Spieler an den Pranger zu stellen oder jemanden vom Server zu vergraulen. Mein Ziel ist ein Miteinander, ein gemeinsames Verständnis dafür zu halten, was Hardcore-RP hier bedeuten soll und wie wir wieder dorthin zurückfinden können.


    Was ich aktuell als problematisch wahrnehme

    • Sehr hohe Frequenz von Schussgefechten, teils mehrfach täglich
    • Extrem hohe Kopfschussquoten
    • "Looten" von Polizisten
    • Abholen am Friedhof (hier spreche ich gezielt beide Parteien an)
    • Tod ohne spürbare Konsequenz (Tod = kein Knast)
    • MANV-Lagen als Regelzustand statt Ausnahme, mal ganz vom "Ausnahmezustand" abgesehen, der mittlerweile eher Dauerzustand ist...

    Das führt dazu, dass:

    • Polizei-RP zunehmend frustrierend wird
    • Leitstelle, Rettungsdienst und Feuerwehr dauerhaft gebunden sind (und das nur im Bereitstellungsräumen)
    • erfahrene Stammspieler kündigen oder gar den Server verlassen
    • Polizeiliche Notrufersuchen abgetan werden müssen, weil keine Streifen frei sind (entweder sind alle gebunden oder alle Tod)

    Ich höre aktuell vermehrt, dass Spieler – unabhängig von Fraktionen – mit dem Gedanken spielen, sich zurückzuziehen oder den Server ganz zu verlassen. Ob einzelne Fraktionen den Server verlassen oder nicht, kann und möchte ich hier nicht bewerten. Klar ist für mich nur: Das darf nicht das Ziel sein.


    Admin-RP als sinnvolles Werkzeug

    Aus meiner Sicht könnte mehr gezieltes Admin-RP insbesondere für die Polizei, aber auch für andere Staatsfraktionen, sehr sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn die gerüchte Stimmen und die Kollegen der TigerZ Fraktion, diesen Server tatsächlich verlassen. Denn dann fehlt ein großer Teil der polizeilichen Arbeit.

    Viele Lagen sind ohnehin klassische Admin-RP-Situationen:

    • größere Brände
    • Gaslecks
    • außergewöhnliche Schadenslagen
    • infrastrukturelle Großereignisse

    in diesen kann auch die Polizei dann wieder aktiver eingebunden werden, insbesondere z.B. aber bei Verkehrsunfällen und der Unfallaufnahme.
    Vielleicht muss hier von Seiten des Teams wieder mehr kommen, um:

    • realistische Auslastung zu schaffen
      z.B. mit:
      Verfolgungsfahrten von besonderen Fahrzeugen (Bus, LKW, Fahrrad etc.)
      Klimaprotesten oder andere Admin geleitete Situative "Eskalationen"
      Tier-RP (Bsp. eine Kuh, ein Hund auf der Autobahn o.ä.)
      Verabredungen zu Illegalen KFZ-Rennen uvm.
    • Abwechslung ins RP zu bringen (!)
    • Schusswaffenlagen wieder seltener zu machen (!!!)

    Admin-RP sollte hier kein Ersatz, sondern ein steuerndes Element sein, um das Gesamtgefüge zu stabilisieren. Und insbesondere sollte meiner Meinung nach ein Augenmekr daruf gelegt werden, weniger zu schießen, denn das ist weder Realistisch, noch Hardcore RP. hierzu gleich mehr...


    Munition & Inventar – ein konkreter Vorschlag

    Ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht stark zur Eskalation beiträgt, ist die aktuelle Handhabung von Munition.

    Aktuell ist es möglich, sehr große Mengen an Magazinen zu stacken. Das ist:

    • unrealistisch
    • eskalationsfördernd
    • für beide Seiten problematisch

    Mein konkreter Vorschlag:

    • Maximal 2 Magazine pro Stack
    • Jedes weitere Magazin benötigt ein eigenes Inventarfeld (bzw. halt die zwei)
    • Keine Ausnahmen – gilt für POL und Crime gleichermaßen

    Das würde:

    • Gefechte automatisch verkürzen
    • taktisches Vorgehen erzwingen
    • Dauerfeuer unattraktiv machen
    • Planung und Rückzug wieder relevant machen

    Kein Mensch führt realistisch 50–100 Magazine mit sich. Diese Begrenzung wäre ein einfacher, aber sehr wirksamer Schritt in Richtung Hardcore-RP. Wenn man das mal hoch rechnet, und man ein guter Schütze ist, dann hat man pro Magazin (Handfeuerwaffe) etwa 15 Schuss, wenn man jetzt 100 Magazine mit sich führt, dann sind das 1500 Schuss (!), damit könnte man bei einer Spielerzahl von 100 Spielern, den Server 15 mal (!) auslöschen...


    Konsequenzen statt Reset-Knopf

    Hardcore-RP lebt davon, dass Verlust spürbar ist.
    Aktuell ist Tod häufig nur ein kurzer Umweg über den Friedhof.

    Ich wünsche mir daher:

    • systemische Konsequenzen bei Tod durch Schusswaffen
      (z. B. Join-Cooldown, keine sofortige Rückkehr)
      hier wurde vor längerem mal eine Idee angesprochen, dass man z.B. nach einem Tod nicht am Friedhof aufwacht, sondern ggf. mal 1-2h nicht Connecten kann. Ich persönlich würde es für Sinnvoll erachten, dass wenn man durch einen Schuss stirbt (egal welche Seite), man nicht mehr Connecten kann für z.B. 1h, aber warum? Erstens kann man nicht direkt am Friedhof abgeholt werden, zweitens spürt man tatsächlich mal einen "Verlust" und drittens geht man nicht eine halbe Stunde später direkt wieder in die nächste Schießerei. (Wichtig, BEIDE seiten)
    • klare Regeln gegen Abholen am Friedhof
    • konsequentere Durchsetzung bei wiederholtem Eskalationsverhalten

    Nicht als Strafe – sondern als Lenkung des Spielverhaltens.


    Abschließend

    Ich schreibe diesen Beitrag nicht, weil ich dem Server schaden möchte, ganz im Gegenteil,
    sondern weil ich ihn schätze und nicht möchte, dass genau die Spieler gehen, die ihn über Jahre getragen haben.

    Hardcore-RP bedeutet:

    • nicht immer zu gewinnen
    • auch verlieren zu können
    • Konsequenzen auszuhalten

    Ich hoffe, dass wir gemeinsam wieder mehr Wert darauf legen, so wie es zum Restart des Servers angekündigt worden ist.

    Danke fürs Lesen.

    LG

    Grüüüüüüße, ihr Leitplanken-Liebhaber,
    ich bin’s mal wieder, euer Straßenbastler und Ideen-Zauber.
    Lange still, im Loch vergraben,
    doch heut’ will ich was loszutragen!
    Nicht Weltfrieden, kein neuer Clan,
    nein, es geht um Stahl, Beton und Bahn!
    Kurz gesagt, ich bin hier, um zu verkünden:
    Setzt Mittelleitplanken auf unseren Autobahnen!


    So, Spaß beiseite, worum gehts mir überhaupt?
    Ich möchte vorschlagen, auf den Autobahnen (insbesondere BAB 5) Mittelleitplanken zu errichten und zwar durchgängig, überall dort, wo keine offiziellen Auf- oder Abfahrten sind.
    Klingt banal? Mag sein.
    Aber im Straßenbau ist „simpel“ oft das, was funktioniert und in unserem RP wäre das sogar ein echter Gamechanger, im wahrsten Sinne des Wortes.

    Warum das ganze jetzt Sinn ergibt:

    1. Realismus
    Mir fällt ehrlich gesagt keine einzige reale Autobahn ein, bei der in der Mittelspur einfach nix steht.
    Auf Bundesstraßen, klar, da sieht man’s häufiger.
    Aber auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Bundesstraßen? Ne, ich denke nicht.
    Wenn wir also Realismus großschreiben wollen (und das wollen wir ja schließlich alle), dann gehören Mittelleitplanken einfach dazu.

    2. Realistische Einsatzfahrten
    Aktuell sieht man’s immer wieder:
    Einsatzkräfte, die auf der BAB einfach mal kurz über Sand, Grünstreifen oder Böschung donnern, um „schneller“ in den Gegenverkehr zu kommen.
    Das ist zwar praktisch, aber ganz ehrlich: auch ein bisschen wie Need for Speed: Rettungsdienst Edition.
    Mit Mittelleitplanken müssten Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst realistischer anfahren.
    Im Klartext:

    • Rettungsmittel würden mit der Fahrtrichtung anfahren (wie es sich gehört und in echt ja auch stattfindet).
    • Einsatzfahrzeuge könnten nicht einfach quer über die Mitte heizen, sondern müssten ihre Route "planen".
    • Das RP wird automatisch spannender und glaubwürdiger, weil man Wege, Absperrungen und Absicherungen wirklich beachten muss.

    Ein gutes Beispiel: Tunnel Marburg auf der A5
    Dort sieht man perfekt, wie es nicht funktionieren sollte. Nahezu allen Rettungskräften, egal ob Polizei, Feuerwehr (ja beide) oder Rettungsdienst, kennen den Baum, der in unregelmäßigen Abständen auf der Autobahn umfällt, und nicht zu selten ballert da mal ein Spieler mit 150 km/h oder mehr rein. Die Rettungskräfte, insbesondere die Feuerwehr und der Rettungsdienst fahren dann, bei NICHT gesperrter Autobahn, gegen die Fahrtrichtung an oder kürzen über den Sand dort ab. Sie könnten auch einfach bei der PLZ 1000 Wenden und dann in Korrekter Fahrtrichtung anfahren, das wird keinem Patienten das Leben kosten, glaubt mir ;).

    3. Mehr Action und weniger Chaos
    Auch für’s Crime-RP hat das Ganze richtig Potential:
    Wenn plötzlich keine Möglichkeit mehr besteht, einfach mal kurz rüberzuziehen, wird jede Verfolgung intensiver. Ein ständiges hin und her wechseln zwischen Richtiger Fahrbahn und Geisterfahrer gibts nur noch an offiziellen Anschlusstellen.
    Geisterfahrer müssen bis zur nächsten Ausfahrt durchziehen oder riskieren’s, zu wenden.
    Die Polizei muss clever agieren, anstatt einfach hin und her zu springen.
    Fazit: Es wird spannender, realistischer und das Adrenalin steigt auf beiden Seiten.

    4. Sicherheit
    Ein "einfach mal wenden" oder ein ich kürze schnell mal ab um zum Baumarkt zu fahren, gibts so nicht mehr. Damit werden Unfälle vermieden, weil eh schon zu viele passieren und die Rettungsmittel oft eh schon ausgelastet sind.

    5. Klare Verkehrsführung
    Es wird nicht mehr rumgegurkt und dauernd die Fahrtrichtung gewechselt, einmal drauf kann man erst wieder an der nächsten Anschlussstelle wenden, oder man wird zum Geisterfahrer und wendet direkt auf der Autobahn ;).


    - Wo sollten die Leitplanken hin?

    Auf der kompletten BAB 5,
    außer bei den Anschlussstellen 2050 und 2055 (da sind Ein- und Ausfahrten).
    Ebenso auf großen Teilen der BAB 45 und BAB 661, besonders dort, wo aktuell nur Pylonen oder offene Bereiche existieren.

    So schaffen wir ein geschlossenes, sicheres und realistisches Autobahnnetz, das optisch wie funktional überzeugt.

    - Durchführung im RP:

    Im RP könnte das so aussehen:
    Die Stadt Frankfurt am Main (Team) beauftragt die Stadtwerke Frankfurt damit, in einem Zeitraum von drei bis fünf Werktagen (z.B.) die Mittelleitplanken auf den betroffenen Autobahnabschnitten zu errichten.
    Die Bauarbeiten könnten sogar IC ausgespielt werden z. B. mit Absperrungen, Warnbaken, Baufahrzeugen und Verkehrsumleitungen.
    Dadurch entsteht zusätzlich mehr Leben auf den Straßen und ein schönes Stück Bau-RP für alle Seiten.

    - "Aber wir hatten das doch schonmal auf der B3"

    Ja das ist richtig, aber das war auf der B3, eine Bundesstraße, die engere Fahrbahnen hat, deutlich mehr Kurven und nicht führ hohe Geschwindigkeiten konzipiert war.
    Die Unfälle haben sich massiv gehäuft und nach meinem Kenntnisstand wurden Sie deswegen wieder entfernt.

    - Performance & KI-Verkehr

    Aus meiner früheren Polizeikarriere:
    Wir haben das Ganze bereits testweise umgesetzt von der Anschlussstelle Offenbach (JVA) bis Gießen (PLZ 2055).
    Das Ergebnis:

    • Keine Performanceprobleme.
    • KI-Verkehr lief stabil und normal.
    • Selbst Kontrollstellen oder Baustellen konnten problemlos durchgeführt werden.
      Nur wer umdrehte, wurde eben zum echten Geisterfahrer was im RP sogar ein Pluspunkt ist.


      Fazit:
      Mittelleitplanken auf Autobahnen bringen:
    • Realismus,
    • Sicherheit,
    • besseres RP,
    • und optisch schönere Straßen.
    • Ein simpler Vorschlag, mit großem Effekt.
      Ich bin überzeugt, dass das für Spieler, Polizei, Rettungsdienst, Stadtwerke und auch den normalen Pendler ein echter Gewinn wäre.


      Danke für eure Aufmerksamkeit, bleibt stabil und haltet euch von den Leitplanken fern 8o

      MfG
      Toilettenwasser aka Tim Klein


    Grüße dich,

    danke für deine Rückmeldung. Ich finde es grundsätzlich richtig, wenn man über Konflikte im RP spricht – das gehört dazu. Umso wichtiger ist aber, dass man sich dabei sachlich mit dem eigentlichen Thema auseinandersetzt, statt in persönliche Unterstellungen oder Ablenkungen abzurutschen.

    1. Zunächst einmal: Nein – ich fühle mich von Beleidigungen nicht persönlich angegriffen, und nein – ich bin nicht "neu im RP" oder nehme das "zu ernst". Solche Unterstellungen sind nicht nur unangebracht, sondern vor allem respektlos gegenüber allen, die mit Engagement und Ernsthaftigkeit an Hardcore-RP herangehen.
    Hardcore-RP lebt davon, dass man sich aufeinander einlässt, Verantwortung übernimmt und gemeinsam glaubwürdige, immersive Szenen erschafft – nicht davon, dass man sich über andere stellt oder sie diskreditiert, weil sie Qualität einfordern. (!)

    2. Ich weise klar zurück, dass ich mit meiner Nachricht irgendetwas "persönlich nehme". Was ich kritisiere – und auch weiterhin kritisieren werde – ist eine Haltung, die RP ins Lächerliche zieht, sobald man selbst nicht mehr die Oberhand hat. In einer Situation, in der man realistisch gesehen verloren hat, dann mit OOC-Gesten wie „XD“ oder „HAHAHAHA“ über den Chat zu spotten, den Sprachkreis aufzudrehen oder gezielt zu provozieren, ist kein Ausdruck von „lockerem Spiel“, sondern schlicht respektlos gegenüber der Szene, den Mitspielern und der Community.

    3. Deine Argumente wirken leider mehr wie Ablenkung vom eigentlichen Thema. Du schreibst von „Madness“ auf Seiten der Polizei, ohne konkret zu benennen, was genau damit gemeint ist. Wenn du etwas zu kritisieren hast, dann tu das bitte klar und nachvollziehbar – denn ich bin der Letzte, der sachliche Kritik nicht annehmen würde.
    Was aber nicht funktioniert: Eigene Regel- oder RP-Brüche damit zu entschuldigen, dass „die anderen auch nicht besser“ waren.

    4. Was mich persönlich besonders stört, ist der mangelnde Respekt gegenüber all den Spielern, die sich Tag für Tag Mühe geben, glaubhaftes, konsistentes und tiefgründiges RP zu liefern. Auch sie sehen, was passiert – und es ist frustrierend, wenn ihre Arbeit durch „lustige“ Aktionen, unnötige Provokationen oder schlicht mangelndes Verständnis für den Servergedanken torpediert wird.
    Wenn du schreibst „es ist ja nur ein Spiel“ – dann verkennst du, was diesen Server ausmacht. Denn für viele ist dieser Server eine kreative Plattform, ein Raum für Geschichten, Charakterentwicklung und Interaktion – und keine Bühne für Ego- oder Trotzreaktionen.

    Fazit:
    Die gestrige Szene hätte eine starke RP-Erfahrung für beide Seiten sein können. Stattdessen wurde sie durch respektloses Verhalten, OOC-Gehabe und gezieltes Trolling zerstört. Das betrifft nicht nur mich – sondern alle, die mit Ambition und Leidenschaft Hardcore-RP spielen wollen.

    Du musst meine Meinung nicht teilen – aber vielleicht hilft dir der Gedanke weiter:
    Wer sich auf einem Hardcore-RP-Server bewegt, trägt Mitverantwortung für die Qualität des Gesamtbildes. Und genau darum geht es mir.

    Danke fürs Lesen

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal möchte ich sagen, ich verstehe dich. Dieses „sinkende“ RP-Niveau findet sich in letzter Zeit fast überall.

    Ich möchte hiermit auch eine Situation ansprechen, die beispielhaft für das derzeit sinkende RP-Niveau auf unserem Server steht und bei der ich mich ganz klar für Konsequenzen ausspreche.

    Es geht um die Hausdurchsuchung bei den "Sons of Hell", die gestern stattgefunden hat. Die Rahmenbedingungen waren ideal für beiden Seiten: Wir (als Polizei) waren mit dem SEK vor Ort, insgesamt acht Beamte, alle mit Langwaffen ausgestattet, taktisch koordiniert und bereit für ein intensives Hardcore-RP. Auch auf eurer Seite war zu Beginn erkennbar, dass Potenzial für eine spannende Szene vorhanden war, beide Seiten hätten das RP für sich entscheiden können.

    Doch als die Situation sich zugespitzt hat und nur noch zwei von euch übrig waren (in einer realistisch völlig aussichtslosen Lage) ist das RP leider völlig entglitten. Statt die Szene sinnvoll zu beenden oder euch zu stellen, habt ihr euch verschanzt, wiederholt provoziert, uns beleidigt („Bastard“, „Idiot“), respektlose Sprüche gebracht, gelacht und euch über die Lage lustig gemacht. Obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt echt tief in der Scheiße gesessen seid. Mitten im Gefecht kamen lächerliche Aktionen wie „Schuhe aus“, und nachdem wir euch nach über einer Stunde (!) ausgeschaltet hatten, folgten /me-Kommentare wie „XD“ oder „HAHAHAHA“.

    Das war kein RP mehr, das war ganz klar Troll-RP.

    An euch beide:
    Was ihr da gemacht habt, war nicht nur unreif, sondern auch respektlos gegenüber allen, die Zeit und Mühe in diese Szene investiert haben. Und – was besonders schwer wiegt – es ist nicht das erste Mal, dass ihr durch derartiges Verhalten auffallt. Insbesondere einer von euch, aber ich nenne keinen Namen.

    Ich spreche mich hiermit ganz klar für einen Ausschluss solcher Personen aus der Community aus.
    Nicht temporär, sondern dauerhaft. Wer wiederholt zeigt, dass er Hardcore-RP nicht ernst nimmt, oder bewusst untergräbt, hat auf einem Server wie diesem keinen Platz. (So meine Meinung)

    Solche Vorfälle schaden nicht nur der Szene selbst, sondern werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Community – insbesondere dann, wenn Streamer oder neue Spieler dabei sind. Der Eindruck, den sie gewinnen, ist verheerend – und das nur, weil einige sich nicht im Griff haben oder RP mit einem Ego-Spiel verwechseln.

    Leider ist die geschilderte Szene kein Einzelfall. In den letzten Tagen häufen sich Beispiele wie:

    • Du wirst angeschossen, reanimiert, und schreist sofort wieder herum.
    • Nach einem schweren Unfall beginnst du direkt zu funken.
    • Du wirst getasert – ziehst aber trotzdem sofort deine Waffe.
    • Du wirst reanimiert und rennst einfach davon.
    • In der Zelle stellst du deinen Sprachkreis auf maximal, um andere zu stören.
    • Du spielst ohne Führerschein und beschwerst dich über das Bußgeld.

    Schade. Nicht nur für dich, sondern vor allem für alle, die RP ernst nehmen, sich Mühe geben, und auf ein realistisches Miteinander hoffen. Solche Situationen wurden auch bereits im Support angesprochen, aber ich habe zunehmend das Gefühl, dass nichts unternommen wird.

    Darum mein Appell an alle:
    Wir befinden uns auf einem Hardcore-RP-Server. Das bedeutet, dass Realismus, Konsequenz und gegenseitiger Respekt im Vordergrund stehen. Wer sich dessen nicht bewusst ist – oder es ignoriert – gefährdet das, was diesen Server ausmacht.

    RP bedeutet auch, in der Niederlage Charakter zu zeigen – und nicht, trotzig und respektlos zu werden. Auch ich rege mich immer wieder mal auf, aber das RP muss im Vordergrund stehen.
    Gutes RP lebt vom Zusammenspiel, nicht vom Ego.

    Danke an alle, die sich weiterhin bemühen, gutes RP aufrechtzuerhalten – und an die betroffenen Personen: Vielleicht ist das hier einfach nicht der richtige Ort für euch.

    Danke fürs Lesen.

    Moin,

    ich unterstütze diesen Vorschlag zu 100%, Bürgerinnen und Bürger können selbständig einsehen, was auf welchen Verstoß droht. Nicht nur mit Verstößen gegen die StVO, sondern auch gegen das OwiG…

    Es wäre btw. auch Nice wenn man alles ahnden könnten, denn so Geschichten wie die „Gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr“ ist aktuell nicht ahndungfähig von seiten der Polizei. Der POL-Interne Katalog beginnt erst später.

    VG

    Grüße dich,

    du liegst da tatsächlich ein wenig Falsch, die Lage mit Sylt ist prikär. Seit dem Wipe gibt es keine genaue Regelung, dass die Polizei NICHT zuständig sei, im Soldatengesetzt steht zwar, dass die Bundeswehr zuständig ist, das ist aber so schwammig geschrieben, dass man das so oder so auslegen kann. Und plottwist, das Soldatengesetzt gilt halt nicht für Polizeibeamte ;) Weswegen nach genauer Interpretation beide zuständig sind.

    Um das ganze aber kurz zusammenfassend zu sagen, die POL darf ohne Grund auf Sylt, sie machen es zwar nur selten, weil A wenige Personen überhaupt da drüben sind und B meistens nur Crimler auf Sylt unterwegs sind und als Beamter, alleine oder zu zweit ist das ggf. ungesund wenn man in nem Leichensack zurück kommt. :)

    Also die POL ist zuständig, weshalb ich davon ausgehe, dass es so gewollt ist.

    LG

    Guten Tag liebes IDV-Team,

    mir ist in letzter Zeit verstärkt aufgefallen, dass es auf dem Server wieder vermehrt zu Schießereien mit echten Schusswaffen kommt. Das ist aus RP-Sicht zwar nachvollziehbar, doch es beeinträchtigt den Spielfluss, den Realismus und auch die Balance zwischen legalem und illegalem Verhalten erheblich.

    Mein Vorschlag:

    Ich möchte anregen, dass auf dem Server künftig auch nicht-tödliche Schusswaffen wie Schreckschusswaffen, Airsoft- oder Paintball-Waffen offiziell eingeführt und zum freien Erwerb zugänglich gemacht werden – beispielsweise im Waffenladen oder bei einem speziellen Händler für legale Selbstverteidigungsmittel.

    Diese Waffen sollen realistisch aussehen und im Spiel so funktionieren, dass man damit z. B. Läden ausrauben oder Personen einschüchtern kann – allerdings ohne dabei tödliche Schäden zu verursachen. Gerade Schreckschusswaffen sind im echten Leben optisch kaum von echten Pistolen zu unterscheiden, weshalb es auch im RP absolut glaubhaft wäre, dass etwa ein Ladenbesitzer bei einem Überfall darauf hereinfällt.

    Ziel & Vorteile:

    • Reduktion tödlicher Schusswaffen im Umlauf
      Indem echte Waffen nicht mehr so leicht legal zu erwerben sind (z. B. durch strengere Voraussetzungen oder Genehmigungen), sinkt die Zahl tödlicher Schießereien.
    • Stärkere Realitätsnähe
      In Deutschland ist der Erwerb echter Schusswaffen ebenfalls stark reglementiert. Wer unbedingt eine scharfe Waffe möchte, müsste sich diese – wie im echten Leben – über den Schwarzmarkt oder durch Eigenbau (z. B. Waffe zusammenschustern) besorgen.
    • Erweiterung des RP-Spektrums
      Es entstehen neue Situationen, z. B. bei Polizei- oder Zivilinteraktionen: Ein Beamter kann bei einem Überfall mit einer täuschend echten Waffe nicht sofort wissen, ob es sich um eine echte oder Schreckschusswaffe handelt – was zu spannenderen Rollenspielsituationen führt.
    • Weniger Tode durch PvP
      Da die nicht-tödlichen Waffen im PvP keine oder nur geringe Schäden verursachen, werden Konflikte nicht mehr automatisch tödlich ausgetragen – das fördert das soziale RP, Deeskalation und gibt Raum für kreative Konfliktlösung.

    Zusammengefasst:

    Ich schlage vor:

    • Einführung legal frei erhältlicher Schreckschuss-, Airsoft- oder Paintball-Waffen mit täuschend echtem Aussehen
    • Möglichkeit, mit diesen z. B. Läden auszurauben oder Personen unter Druck zu setzen
    • Echte, tödliche Schusswaffen nur noch mit Lizenz / Genehmigung oder über den Schwarzmarkt erhältlich
    • Förderung realistischerer Waffenpolitik und Konfliktdynamiken im RP

    Ich denke, dieser Vorschlag würde nicht nur zur Serverbalance beitragen, sondern auch ein authentischeres und abwechslungsreicheres RP-Erlebnis ermöglichen.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und für die stetige Weiterentwicklung dieses tollen Projekts.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim Klein aka Toilettenwasser

    Vorschlag zur Einführung verbindlicher Promillegrenzen im IDV-Straf- und Verkehrsrecht

    sowie zur Ausarbeitung eines praxisnahen § 131 IDV-StGB (Vollrausch)

    Hintergrund:
    Auf Identity Valley existieren derzeit keine definierten Promillegrenzen. Weder im Straßenverkehr noch im Strafrecht gibt es eine rechtliche Grundlage zur Bewertung, ab wann eine Person als fahruntüchtig, vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig gilt. Obwohl ein funktionierender Alkoholtest im RP existiert, bleibt die rechtliche Folge im Anschluss oft aus oder wird inkonsequent umgesetzt. Das schwächt nicht nur die Glaubwürdigkeit des Polizei- und Justiz-RP, sondern untergräbt auch das Ziel eines konsequent durchgezogenen Hardcore-RP.

    Um hier Klarheit zu schaffen und einheitliche Maßstäbe zu setzen, schlage ich die verbindliche Einführung von Promillegrenzen nach folgendem Modell vor – angelehnt an die reale Rechtslage, aber an das Spiel- und RP-Setting angepasst.


    Vorschlag zur Staffelung der Promillegrenzen auf IDV

    PromillewertBedeutung im IDV-Kontext
    ab 0,3‰Relative Fahruntüchtigkeit: Strafbarkeit bei Ausfallerscheinungen oder Unfall
    ab 0,5‰Ordnungswidrigkeit: Alkoholverstoß im Straßenverkehr, auch ohne Ausfallverhalten
    ab 1,1‰Absolute Fahruntüchtigkeit: Strafbar unabhängig vom Fahrverhalten
    ab 1,6‰Anlass zur MPU, mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis
    ab 2,0‰Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftaten möglich (Einzelfallprüfung)
    ab 3,0‰In der Regel Schuldunfähigkeit – gerichtliche Beurteilung notwendig
    über 3,5‰Regelhafte Annahme von Schuldunfähigkeit, Ausnüchterung zwingend erforderlich



    Anwendung im RP-Kontext:

    • Der bestehende Alkoholtest wird als Beweismittel dokumentiert (Blutprobe, Atemtest, etc.).
    • Polizei kann bei 0,5–1,1 Promille Bußgelder oder Fahrverbote aussprechen.
    • Ab 1,1 Promille: Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
    • Ab 2,0 Promille: Straftaten können mit verminderter Schuldfähigkeit bewertet werden – dies muss im Ermittlungsbericht vermerkt werden.
    • Ab 3,0 Promille: Gericht kann § 131 anwenden, falls der Täter keine Schuldfähigkeit mehr aufweist.
    • Personen mit über 3,5 Promille sind zwingend in Ausnüchterungszellen unterzubringen und medizinisch zu behandeln.

    Ziel und Wirkung:

    • Rechtsklarheit für Polizei und Justiz
    • Realitätsnahe Umsetzung von Trunkenheit im RP
    • Förderung glaubwürdiger Gerichtsfälle und medizinischer Einsätze
    • Vermeidung von „Larifari-RP“ durch objektive, festgelegte Grenzwerte

    Der Schritt ist nicht nur überfällig, sondern ein wertvoller Beitrag zur Stärkung des RP-Standards auf dem Server.

    Mit bestem Dank für eure Aufmerksamkeit
    Toilettenwasser aka Tim Klein

    Vorschlag an das Identity Valley Team:
    Einführung und verbindliche Definition deutscher Verkehrszeichen auf dem Server

    Sehr geehrtes Identity Valley-Team,
    sehr geehrte AG-Gesetzte,

    bei einem genaueren Blick auf unsere serverinterne Straßenverkehrsordnung (StVO) ist mir ein Punkt aufgefallen, der – obwohl auf den ersten Blick eher banal – das RP-Erlebnis insbesondere in den Bereichen Polizei-, Justiz- und Zivilverkehrs-RP erheblich beeinträchtigen kann:

    Derzeit existiert keine offizielle Regelung oder verbindliche grafische Definition, wie Verkehrszeichen – insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ortsschilder, Autobahnbeginne, Halteverbote und Vorfahrtshinweise – auf IDV auszusehen haben und im RP rechtlich zu interpretieren sind.

    Obwohl die serverinterne StVO einzelne Vorschriften enthält (z. B. §3 – Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellen), fehlt eine verbindliche Beschreibung der Verkehrszeichen selbst. Dies führt zu rechtlichen Grauzonen und Unsicherheiten.

    Beispielhafte Probleme:

    • Spieler können bei einem weißen Schild mit rotem Rand und schwarzer „30“ behaupten, das Zeichen bedeute „Mach 30“ (Beschleunigung) statt „30 km/h“ (Geschwindigkeitsbegrenzung).
    • Ohne klar definierte Schilder für „Beginn der Autobahn“ oder „Ende der Ortschaft“ kann argumentiert werden, dass innerorts geltende Regelungen nicht greifen und dadurch etwa Tempolimits umgangen werden.
    • Es ist unklar, ob Ortsschilder auch rechtlich als Beginn oder Ende einer geschlossenen Ortschaft gelten.

    Aus RP-rechtlicher Sicht führt dies zu erheblichen Problemen:

    • Anwälte können Bußgelder oder Strafpunkte durch juristische Spitzfindigkeiten umgehen.
    • Polizisten verlieren die notwendige rechtliche Grundlage für konsequentes Einschreiten.
    • Das RP-Erlebnis leidet unter häufigen Diskussionen und willkürlichen Auslegungen.

    Konstruktiver Lösungsvorschlag:

    Ich empfehle die offizielle Einführung eines Anhangs zur IDV-StVO, der sich an der deutschen Verkehrszeichenverordnung orientiert (VzKat/Zeichen 101 ff.) und als verbindlicher grafischer Referenzkatalog auf Forum, Discord oder im Gesetz eingebunden wird.

    Folgende Verkehrszeichen sollten verbindlich festgelegt werden:

    Zeichen-Nr.BezeichnungSymbolbeschreibung
    274GeschwindigkeitsbegrenzungWeißer Kreis, roter Rand, schwarze Zahl (km/h)
    310OrtseingangsschildGelbes Rechteck, schwarzer Rand, Ortsname in Schwarz
    311OrtsausgangsschildGelbes Rechteck, schwarzer Rand, Ortsname grau + roter Querstrich
    330.1Beginn AutobahnBlaues Rechteck mit weißem Brückensymbol
    330.2Ende AutobahnGleiches Schild mit drei roten Querstreifen
    205Vorfahrt gewährenUmgekehrtes weißes Dreieck mit rotem Rand
    206STOPRotes Achteck mit weißem Schriftzug „STOP“
    283Absolutes HalteverbotRoter Kreis, blauer Hintergrund, ein roter Querbalken
    286Eingeschränktes HalteverbotWie 283, aber mit zwei roten Balken



    RP-rechtliche Wirksamkeit:

    Durch die verbindliche Festlegung der Verkehrszeichen schaffen wir einen klaren Rechtsrahmen, der Polizei, Justiz und Spielern gleichermaßen Orientierung bietet. Dies verhindert willkürliches oder uneinheitliches RP und stärkt das immersive Spielerlebnis.


    Persönlicher Appell:

    Mir ist bewusst, dass dieses Thema bisher wenig Aufmerksamkeit erhielt und mir selbst erst kürzlich bei einer juristischen Argumentation bewusst wurde. Umso wichtiger ist es, diesen systematischen Mangel möglichst zeitnah zu beheben – für ein sicheres, faires und nachvollziehbares RP auf IDV.

    Ich stehe gerne für Unterstützung bei der grafischen Umsetzung, Kategorisierung oder Formulierung der Änderungen zur Verfügung.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und eure bisherige hervorragende Arbeit!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Toilettenwasser aka Tim Klein

    Grüße ich schon wieder,

    da ich mich aktuell durch die StVO winde habe ich folgendes entdeckt, derzeit müssen Verbände angemeldet werden, ja an sich nicht schlecht aber wenn man diese mit Flaggen ausstatten könnte wäre da mega. Ein Script dazu ist sicherlich erstellbar und Falggen könnten z.B. über die Fahrzeug extras bedient und somit "angebracht" werden.

    Hier mein Vorschlag zur Überarbeitung des §16a StVO.

    § 16a Verbände

    (1) Verbände von mehr als acht Fahrzeugen sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt bei der zuständigen Polizeidienststelle anzumelden. Die Anmeldung muss die Route, den Zweck des Verbandes, das verantwortliche Führungsfahrzeug sowie einen Zeitrahmen enthalten.

    (2) Fahrzeuge, die Teil eines Verbandes sind, müssen während der Fahrt als solche erkennbar sein. Zur Kennzeichnung gilt folgendes

    a.) Das erste Fahrzeug muss mindestens mit einer blauen flagge, das letze Fahrzeug mindestens mit einer grünen Flagge versehen sein.

    b.) Defekte Fahrzeuge sind mit einer gelben Flagge zu Kennzeichnen, Abschleppende Fahrzeuge mit einer roten Flagge.


    LG

    Grüße, mir ist eben wieder etwas aufgefallen, es gibt derzeit keine genaue Definition eines Helmes, somit kann jeder Beahupten dass etwas ein Helm ist. Darunter auch Masken (Tiermasken oder son Zeug oder Aluhüte).
    Damit entsteht Auslegungsspielraum, der gerade bei Polizeikontrollen oder in Verfahren nach Unfällen problematisch wird (Strohhut, Aluhut Bauhelm, Fahrradhelm etc. sind rein sprachlich „Helme“, aber eben nicht geeignet im Sinne des Schutzes bei motorisierten Zweirädern).

    Wir ergänzen § 15 also um eine klare Definition der Eignung, idealerweise mit Verweis auf anerkannte Prüfnormen und bauartbedingte Anforderungen. Hier mein überarbeiteter Vorschlag mit gezielter Ergänzung:


    § 15 Sicherheitsgurte; Schutzhelme (ergänzt)

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h fährt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

    (3) Als geeigneter Schutzhelm im Sinne des Absatzes 2 gilt ein Helm, der für den Gebrauch auf motorisierten Zweirädern oder entsprechenden Kraftfahrzeugen vorgesehen ist und der mindestens einer der folgenden Normen oder Spezifikationen entspricht:

    • ECE-Regelung Nr. 22 (aktuelle Fassung, derzeit ECE-R 22.06),
    • DIN EN 22 05 oder einer gleichwertigen internationalen Prüfnorm,
    • und eine unbeschädigte, funktionsfähige Außenschale sowie ein funktionstüchtiges Rückhaltesystem (Kinnriemen) aufweist.

    (4) Helme, die lediglich für den Gebrauch auf Fahrrädern, beim Reitsport, bei Bauarbeiten oder zu modischen Zwecken vorgesehen sind, gelten nicht als geeignet im Sinne dieses Paragraphen.


    LG

    Servus, ich hätte da folgenden Vorschlag. Aktuell kann die Polizei nur dann verstöße ahnden wenn Sie eine Messung haben, das finde ich persönlich totalen humbuck, wenn leute wirklich grob Verkehrswidrig fahren. Klar dann stehen auch Straftaten im Raum, aber geahndet wird der Verstoß ja dann trotzdem nur so zum teil. Angenommen jemand ballert mit 160 km/h am Würfelpakr vorbei, dann ist das ja nicht nur eine grobe Verkehrsgefährdung sonern auch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung i.S.d. §3 StVO, also warum sollten wir das dann nicht ahnden können, auch wenn keine Messung vorliegt.

    der neue §3 Abs. 6 würde sodann lauten:


    (6) Eine Ahndung ohne unmittelbare Geschwindigkeitsmessung ist zulässig, wenn

    1. sich aus dem Fahrverhalten eine grob erheblich überhöhte Geschwindigkeit ergibt,
    2. die Feststellungen durch Polizeibeamtinnen oder -beamte erfolgen und
    3. weitere Umstände vorliegen, die eine solche Annahme stützen.

    Als grob erheblich überhöht gilt in der Regel eine Geschwindigkeit, die das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erreicht oder überschreitet. Die Feststellung kann sich insbesondere auf folgende Indizien stützen:

    • auffällige Beschleunigungsvorgänge in Verbindung mit gefährdendem Fahrverhalten,
    • das offensichtliche Zurücklassen anderer Verkehrsteilnehmer im regulären Verkehrsfluss,
    • Beobachtungen durch Einsatzkräfte, insbesondere im Rahmen von Flucht- oder Verfolgungssituationen,
    • visuelle Anhaltspunkte, etwa abrupte Fahrmanöver, erheblicher Bremsweg oder Instabilität des Fahrzeugs,
    • dokumentierte Videoaufzeichnungen, insbesondere durch Dashcams, behördliche Kamerasysteme oder Polizeifahrzeuge,
    • Zeugenaussagen oder andere beweiskräftige Quellen.

    Eine solche Ahndung ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann und ein Einschreiten im Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten ist. Die Maßnahme ist entsprechend zu dokumentieren. Eine Kameraaufnahme muss vorliegen.


    Auch könnte man den §3 um den Punkt 3.3 Ergänzen und eine Richtgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen auf Autobahnen vorschlagen.

    Das könnte dann wie folgt aussehen:

    3.3 Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
    Auf Autobahnen wird eine Richtgeschwindigkeit von 140 km/h empfohlen, sofern keine andere Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Wer diese Richtgeschwindigkeit nicht einhält, muss im Falle eines Verkehrsunfalls mit einer Mitverantwortung rechnen, wenn eine erhöhte Geschwindigkeit zur Unfallursache beiträgt oder diese verschärft. Eine Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit ist zulässig, jedoch muss auch hier stets eine sichere und situationsangepasste Fahrweise gewährleistet sein.


    Ich denke beide Vorschläge sind äußert sinnvoll und sollten umgesetzt werden, insbesondere weil dei Richtgeschwindigkeit die Schuldfrage bei Unfälle klären kann und auch die Thematik der Messung so nicht mehr groß umgangen werden muss/kann.

    LG

    Servus Freunde, liebes IDV-Team,

    wie Blackyy es in der letzten Besprechung um 20 Uhr angesprochen hat, möchte ich gerne mein Feedback zum letzten 24-Stunden-Dienst geben.

    Ich persönlich habe den Dienst von Freitag auf Samstag als sehr anstrengend empfunden – nicht nur wegen der vielen Einsätze und deren Dauer, sondern auch wegen der Dienstzeiten an sich. Ein 24-Stunden-Dienst von 20 Uhr bis 20 Uhr war für mich ehrlich gesagt eine echte Belastung.

    Es war extrem viel los. Ich persönlich hatte kaum eine ruhige Minute. Wenn überhaupt, habe ich vielleicht 30 Minuten geschlafen. Die restliche Zeit war ich damit beschäftigt, Einsatzberichte zu schreiben, einsatzbezogene Maßnahmen zu dokumentieren oder andere Aufgaben zu erledigen. Auch der Abbau der Fitnesspunkte war aus meiner Sicht recht hoch.

    Trotz der Belastung hat mir der Dienst Spaß gemacht – das möchte ich betonen. Aber im Vergleich zu anderen 24-Stunden-Diensten war dieser besonders kräftezehrend. Das lag sicherlich auch daran, dass es ein Freitag war, ich vorher schon regulär gearbeitet hatte und quasi ohne Pause in den Dienst gestartet bin.

    Einerseits war es natürlich spannend, den Dienst auch einmal über den Tagesverlauf hinweg zu erleben. Andererseits muss man sagen: Zwischen 7 und 15 Uhr war es relativ ruhig – da passierte kaum etwas. Im Gegensatz dazu war die Zeit von Freitagabend 20 Uhr bis Samstagfrüh um 4 Uhr sehr intensiv. Wir hatten zahlreiche Einsätze und waren stark ausgelastet.

    Was die Zeiten betrifft: Aus meiner OOC beruflichen Erfahrung mit 24-Stunden-Diensten kann ich sagen, dass sich ein Zeitraum von 7 bis 7 Uhr deutlich besser bewährt hat als z. B. 19 bis 19 Uhr – diese Variante hat sich als sehr belastend erwiesen. Auch meine Kollegen (OOC) sehen das ähnlich. Dass man das IC nicht eins zu eins umsetzen kann, ist mir natürlich klar.

    Ich persönlich fände es gut, wenn man wieder auf das Modell 12 Uhr bis 12 Uhr umsteigen würde – so, wie es früher schon einmal praktiziert wurde. Ich denke, das kam allgemein gut an und war eine sinnvolle Lösung. Ein Dienst von Samstag auf Sonntag würde aus meiner Sicht besser passen als der aktuelle Start am Freitagabend.

    Wie gesagt: Mir hat der Dienst grundsätzlich Spaß gemacht. Aber das Zeitfenster 20 bis 20 Uhr würde ich persönlich nicht mehr mitmachen wollen.

    Ich bin gespannt auf euer Feedback und freue mich auf den weiteren Austausch.

    LG

    Moin, ich finde alle Punkte sehr gut, zum Medic System bzw. dem VisinAre-System gibt es ja die Anzeige, wie weit einer Entfernt ist, dann muss man sich im zweifel durchklicken, aber das fragen nach der "Schuhegröße" oder der "Glückzahl" etc. finde ich überflüssig...

    Aber finde ich sehr gut, danke dir Schlotti ;)

    Hallöchen,
    Sehr geehrtes IDV-Team,

    hiermit möchte ich die Änderung des §13 OwiG vorschlagen. Dieser gibt derzeit an, dass Beamte ein Verwarngeld von 500 bis 2000 Euro austellen können, ich kenne bisher keinen, der dieses ausgestellt hat, aber ich würde es gerne tun. Jedoch finde ich eine mindeststrafe von 500 Euro sehr hoch gegriffen und würde hiermit vorschlagen, diese Summe auf 50 Euro zu senken. Der Paragraph würde dann wie folgt lauten:

    § 13 Absehen aufgrund der Geringfügigkeit

    1. Die Polizeibehörde kann den Betroffenen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verwarnen und ein Verwarngeld von 50 Euro bis 2.000 Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarngeld erteilen. Das Verwarngeld muss sofort bezahlt werden.

    Ich bitte euch um Prüfung dieses "kleinen" Vorschlags.

    Hallöchen,
    Sehr geehrtes IDV-Team,

    im Rahmen der polizeilichen Kontrollpraxis ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, geringfügige, aber dennoch relevante Verstöße (z. B. defekte Fahrzeugbeleuchtung, nicht mitgeführte Dokumente) zu sanktionieren – ohne dabei direkt zu drastischen Maßnahmen wie Bußgeldern oder Fahrzeugstilllegungen greifen zu müssen.

    Zur rechtlichen und spielmechanischen Absicherung dieser Praxis schlage ich die Einführung eines neuen Paragraphen im Stile der StVO vor:


    § 35a StVO – Mängelkarte und Anordnung zur Mängelbeseitigung

    (1) Polizeibeamte sind berechtigt, bei Kontrollen von Fahrzeugen oder Fahrzeugführern eine Mängelkarte auszustellen, sofern Verstöße oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die keinen unmittelbaren Verkehrsgefährdungstatbestand darstellen, jedoch behoben oder nachgewiesen werden müssen.

    (2) Eine Mängelkarte kann insbesondere ausgestellt werden bei:

    • Nichtmitführen erforderlicher Dokumente,
    • Technischen Mängeln am Fahrzeug,
    • Sichtbaren Schäden oder Veränderungen.

    (3) Die betroffene Person erhält mit Ausstellung der Mängelkarte eine Frist von entweder 24 oder 48 Stunden, um den Mangel zu beheben bzw. die fehlenden Unterlagen vorzulegen. Die Entscheidung über die konkrete Frist obliegt dem kontrollierenden Beamten.

    (4) Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben oder kein Nachweis erbracht, folgt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren inklusive Anzeige.


    Dieser Paragraph schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung von Mängelkarten durch die Polizei und fördert gleichzeitig ein verhältnismäßiges Vorgehen bei Bagatellverstößen. Darüber hinaus stärkt er die Immersion und das Zusammenspiel zwischen Bürgern und Behörden. Sicherlich ist diese Vorschlag kein Abbau der Bürokratie, aber er macht das RP für die Polizei aber auch die "Bösen" bzw. Verkehrssünder besser, da nicht jedes mal eine Strafe ausgestellt werden muss.

    Die Dokumente über das IC Tablet könnten dann ggf. auch genutzt werden, somit kann die Mängelkarte auch an Bürger ausgestellt werden.

    Eine mängelkarte kann wie folgt aussehen:
    MÄNGELKARTE.pdf

    Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung zur möglichen Integration dieses Vorschlags.

    Moin zusammen,

    Ich denke, Emilio Strangio meint es folgendermaßen: Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass alle Fahrzeuge – einschließlich Zweiräder – ein Kennzeichen sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite haben müssen. Wenn man jedoch Zweiräder aus dieser Regelung herausnimmt und es so anpasst, wie Jan vorgeschlagen hat – also dass Motorräder nur ein Kennzeichen an der Rückseite benötigen – dann wäre für sie keine gesonderte Eintragung mehr erforderlich.

    Aktuell benötigt jedes Motorrad eine Eintragung, da keines ein Kennzeichen sowohl vorne als auch hinten trägt. Das bedeutet, dass für jedes einzelne Modell entweder ein schriftlicher Nachweis oder ein entsprechender Eintrag im Kfz-Register notwendig ist. Der Vorteil von Jans Vorschlag wäre, dass Motorräder mit einem Kennzeichen ausschließlich an der Rückseite direkt regulär zugelassen werden könnten. Damit entfiele die Notwendigkeit, für jedes Modell individuell zu vermerken, dass ein vorderes Kennzeichen technisch nicht möglich ist.

    Allerdings gibt es weiterhin Sonderfälle, beispielsweise bestimmte Cross-Motorräder, bei denen es schlicht unmöglich ist, ein Kennzeichen zu montieren. Diese müssten weiterhin eine gesonderte Eintragung oder ein entsprechendes Schriftstück erhalten. Es sind aber weniger Motorräder und somit auch weniger Strafen, denn seien wir mal Ehrlich, wer hat das denn aktuell richtig eingetragen ? Ich nicht kann ich sagen.

    Unabhängig von dieser Diskussion über Eintragungen sind solche Motorräder wie die Cross-Maschine ohnehin nicht verkehrstauglich, da sie weder Blinker, Rückleuchten noch einen Scheinwerfer besitzen. In Realitas wäre es unmöglich, ein derartiges Motorrad für den Straßenverkehr zuzulassen. Es ist lediglich für den Einsatz auf einer Motocross-Strecke geeignet. Falls das Team jedoch beabsichtigt, es als straßenzugelassenes Motorrad zu registrieren, wäre eine gesetzliche Anpassung speziell für diesen Fahrzeugtyp sinnvoll.

    Ich hoffe, dass ich hier ein wenig Vermitteln konnte.
    MfG

    Sehr geehrtes IDV-Team,

    ich wende mich heute mit einem persönlichen Anliegen und einem großen Interesse an euch. Derzeit verbietet das Regelwerk eine gleichzeitige Tätigkeit in den Berufen Polizei und Rettungsdienst. Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine Kombination beider Tätigkeiten – sei es nebenberuflich oder ehrenamtlich – sowohl der Polizei als auch dem Rettungsdienst zugutekommen würde.

    1. Realität als Vorbild – Ehrenamtliche Tätigkeiten von Polizisten im Rettungsdienst

    Auch im echten Leben gibt es Polizisten, die sich ehrenamtlich im Rettungsdienst engagieren. In meinem privaten Umfeld, das überwiegend aus Polizisten und Soldaten besteht, kenne ich einige Beispiele: Diese Polizisten arbeiten neben ihrer Haupttätigkeit als Polizist, auch als Rettungssanitäter und unterstützen den Rettungsdienst aktiv – sei es im regulären Dienst (ehrenamtliche im Hauptamtdienst) oder in Unterstützungsgruppen wie der UG-Rettungsdienst, auch in SEGn (Schnelleinsatzgruppen) finden bekannte von mir eine Tätigkeit.

    Daher wäre eine Umsetzung im RP sinnvoll, beispielsweise durch:

    • Ein ehrenamtliches System, in dem Polizisten zusätzlich als Rettungssanitäter ausgebildet werden können. (freiwillig und nur wer will)
    • Eine maximale Einsatzzeitbegrenzung, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
    • Eine Anmeldung der Nebentätigkeit, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

    2. Verbesserung der medizinischen Erstversorgung durch geschulte Polizeikräfte

    Ein besonders häufiger Fall im RP ist, dass die Polizei als Erstes am Einsatzort eintrifft – oft noch bevor der Rettungsdienst eintrifft oder wenn dieser bereits vollständig außer Dienst ist. Besonders bei First-Responder-Einsätzen könnte eine medizinische Grundausbildung der Beamten die Erstversorgung erheblich verbessern.

    Mögliche Maßnahmen:

    • Schulung von Polizisten als Rettungssanitäter mit offizieller Bescheinigung.
    • Erweiterte Erste-Hilfe-Ausrüstung für Polizeibeamte: Neben dem klassischen Verbandskasten könnten sie mit einem medizinischen Rucksack ausgestattet werden. (kleiner Rucksack nur mit dem nötigsten)
    • AED-System nach Wiener Vorbild: In Wien und weiten Teilen Österreichs sind Polizeistreifen mit Defibrillatoren (AEDs) ausgerüstet. Auch in Hessen tragen immer mehr Beamte ein Tourniquet, um starke Blutungen zu stillen. Eine einheitliche Einführung wäre hier auch im RP sinnvoll.

    3. Vorteile für den taktischen Bereich – Combat Medics im SEK

    Das SEK hat bereits ein Konzept für Combat Medics, jedoch fehlt diesen Mitgliedern eine offizielle Zertifizierung als Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter. Dabei wäre eine praxisnahe Ausbildung mit echten Patienten essenziell, um die Qualität der medizinischen Versorgung im Einsatzfall zu verbessern.

    Besonders im Schusswechsel könnte dies von Vorteil sein:

    • Die Care under Fire-Phase würde effizienter ablaufen, da geschulte Beamte sich und andere versorgen könnten, noch bevor der Rettungsdienst in die Gefahrenzone kann und darf.
    • Die medizinische Ausbildung würde auf realen Erfahrungen beruhen und nicht nur auf OOC-Wissen, welches wir derzeit vermitteln.
    • Identifizierbare Kennzeichnungen für medizinisch geschulte Polizisten, z. B. durch eine kleine Rote-Kreuz-Markierung oder eine spezielle Beintasche, würden die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst erleichtern.

    4. Fazit – Vorschlag für eine Erprobungsphase

    Um das Konzept realistisch zu testen, schlage ich eine ehrenamtliche Erprobungsphase mit Aufwandsentschädigung vor. Dies würde ermöglichen, Vor- und Nachteile in der Praxis zu evaluieren, ohne sofort eine vollständige Regelwerksänderung vorzunehmen. Dies soll sich gegebenenfalls auf einige wenige Ausgewählte Beamte beziehen, welche in der Ehrenamtlichen Tätigkeit beim Rettungsdienst "arbeiten" wollen.

    Ich hoffe auf eine wohlwollende Prüfung meines Vorschlags und freue mich auf eure Rückmeldung.


    Ich bin auch auf die Meinungen aus der Community gespannt.