Abänderung:
StPO § 48 Ordnungsgelder und Ordnungshaft
- Der Vorsitz hat jederzeit die Möglichkeit den Beteiligten im Gerichtssaal, sollten Sie gegen die Hausordnung oder ein ungeeignetes Verhalten vorzeigen, ein Ordnungsgeld zu erteilen. Es kann ein maximales Ordnungsgeld von 1.000 € erteilt werden.
a) sollten sich eine Partei, im Kontakt mit dem Gericht, Grob Sittenwidrig oder mehrfach Sittenwidrig verhalten besteht auch die Möglichkeit Außerhalb des Gerichtsaal ein Ordnungsgeld zu verhängen um einen Respektvollen und reibungslosen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten. (neu)
- Eine Ordnungshaft kann nur dann angeordnet werden, wenn jemand ein Ordnungsgeld erteilt wurde und derjenige dieses nicht bezahlen kann beziehungsweiße möchte oder mehrfach ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Die Ordnungshaft kann maximal 90 HE betragen.
- Die Vollstreckung von Ordnungsgeldern/Ordnungshaft ist unanfechtbar.
Hinzufügen:
ZPO § XX Ordnungsgelder und Ordnungshaft
- Der Vorsitz hat jederzeit die Möglichkeit den Beteiligten im Gerichtssaal, sollten Sie gegen die Hausordnung oder ein ungeeignetes Verhalten vorzeigen, ein Ordnungsgeld zu erteilen. Es kann ein maximales Ordnungsgeld von 1.000 € erteilt werden.
a) sollten sich eine Partei, im Kontakt mit dem Gericht, Grob Sittenwidrig oder mehrfach Sittenwidrig verhalten besteht auch die Möglichkeit Außerhalb des Gerichtsaal ein Ordnungsgeld zu verhängen um einen Respektvollen und reibungslosen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten.
Eine Ordnungshaft kann nur dann angeordnet werden, wenn jemand ein Ordnungsgeld erteilt wurde und derjenige dieses nicht bezahlen kann beziehungsweiße möchte oder mehrfach ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Die Ordnungshaft kann maximal 90 HE betragen.
- Die Vollstreckung von Ordnungsgeldern/Ordnungshaft ist unanfechtbar.