In §6 abs. 1a ist zwar geregelt, dass die Rechts vor Links Regelung aufgehoben ist, wenn die vorfahrt an einer Kreuzung durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist, jedoch ist in der Gesamten StVO nichts dazu zu finden, was dies bedeutet. Da müsste vieleicht nochmal nachgebessert werden.
MFG
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