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§ 31 Kennzeichenpflicht

    • Gelöst / Beendet
  • Jan | Jaylo
  • 20. Februar 2025 um 23:46
  • Geschlossen

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  • Jan | Jaylo
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    • 20. Februar 2025 um 23:46
    • #1

    Moin das ganze würde ja sinn machen weil ich auch noch kein Kennzeichen an einem Motorrad vorne gesehen habe.

    LG Jan


    § 31 Kennzeichenpflicht

    1. Kraftfahrzeuge und Zweiräder, die motorisiert oder elektrisch betrieben werden und am Straßenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet, ein gut sichtbares Kennzeichen mindestens an Vorder- und Rückseite zu führen.

      1.2 Zweiräder, die motorisiert oder elektrisch betrieben werden und am Straßenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet mindestens an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen

    2. Landwirtschaftlicher Verkehr und Kettenfahrzeuge sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
    3. Kraftfahrzeuge, die ab Werk keine Kennzeichen besitzen, sind von Abs. 1 ausgenommen.

      1. Fahrzeuge nach Abs. 3 benötigen eine Zulassungsbescheinigung durch eine Zulassungsstelle, durch ein Schriftstück in Papierform oder eine Eintragung im Fahrzeugregister.


  • der_hector
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    1
    • 23. Februar 2025 um 13:44
    • #2

    Hey Jan, ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es aktuell mehrere Motorrad Modelle gibt, wo das Kennzeichen hinten weder vorhanden, noch via Tuning nachrüstbar ist. Damit wären diese Fahrzeuge dann "illegal" unterwegs

    Hector Barreda
    Geschäftsführer
    ADAC Geschäftsstelle Frankfurt/Main
    📍 9254 Frankfurt am Main
    📞 Telefon: 938 0417
    🌐ADAC in Frankfurt/Main

  • [IDV] Saschi
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    • 23. Februar 2025 um 13:56
    • #3

    Moin wir sprechen gerne drüber, aber da es Fahrzeuge gibt die kein Kennzeichen haben und auch keine Kennzeichen bekommen können, wird der vorschlag mit hoher verscheinlichkeit abgelehnt.

    Mit freundlichen Grüßen

    [IDV] Saschi | Jehtro Gibbs

    IdentityValley.de - Team

  • Jan | Jaylo
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    • 23. Februar 2025 um 17:45
    • #4

    Hey Sascha ich kann deine Argumentation nicht so ganz nachvollziehen da ja eh schon im Gesetz verankerz ist das sobald man eines der Beiden Kennzeichen nicht hat eine Eintragung machen muss. Für mich mach es komplett sinn das ganze so zumachen das nicht jeder Motorradfahrer das eintragen lassen muss. Ansonsten hab ich viel zutun Bußgelder auszustellen 😂



    LG


    Jan

  • [IDV] Saschi
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    • 23. Februar 2025 um 19:46
    • #5

    Dein Ausstellen der Bußgelder wird ein Ende haben, weil nicht jedes Motorrad von sich aus ein Kennzeichen hat. Natürlich wenn du drauf Steigst und dann schaust, siehst du es, aber Optisch am Modell selbst, wie z.b. die Cross Yamaha müsste das sein, hat am Modell keins. Wie also willst du einem Spieler der nichts dafür kann, eine Strafe ausstellen, was Server seitig nicht vorgesehen ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    [IDV] Saschi | Jehtro Gibbs

    IdentityValley.de - Team

  • Jan | Jaylo
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    • 24. Februar 2025 um 13:57
    • #6

    Doch es ist ja grade deswegen aktuell so vorgesehen wie es im Gesetz geschrieben lst. das heißt wenn die Personen keine Eintragung beim ADAC holen das es vom Werk aus kein Kennzeichen gibt. Dann kann man diese eine Strafe austellen weil es Ja Pflicht ist dies zu besitzen.

  • Jan | Jaylo
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    • 24. Februar 2025 um 13:58
    • #7

    Wie oben geschrieben würde das Grüne das neu ist mehr sinn machen für die Personen als das was aktuell im Gesetz steht.

  • [IDV] Saschi
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    • 24. Februar 2025 um 16:38
    • #8

    Du verstehst es nicht, es gibt Modelle da ist dies NICHT möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    [IDV] Saschi | Jehtro Gibbs

    IdentityValley.de - Team

  • Jan | Jaylo
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    • 25. Februar 2025 um 07:22
    • #9

    sorry aber dann bleibt das gesetz halt so ich hab da ehrlich nicht so Lust zu diskutieren.



    Gerne können wir auch Mal miteinander reden das ich es dir vielleicht besser erklären kann. Anscheind drücke ich mich Falsch aus.


    Und im übrigen verstehe ich das es Modelle gibt die keine Kennzeichen besitzen.

  • Toilettenwasser
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    • 25. Februar 2025 um 09:32
    • #10

    Moin zusammen,

    Ich denke, Emilio Strangio meint es folgendermaßen: Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass alle Fahrzeuge – einschließlich Zweiräder – ein Kennzeichen sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite haben müssen. Wenn man jedoch Zweiräder aus dieser Regelung herausnimmt und es so anpasst, wie Jan vorgeschlagen hat – also dass Motorräder nur ein Kennzeichen an der Rückseite benötigen – dann wäre für sie keine gesonderte Eintragung mehr erforderlich.

    Aktuell benötigt jedes Motorrad eine Eintragung, da keines ein Kennzeichen sowohl vorne als auch hinten trägt. Das bedeutet, dass für jedes einzelne Modell entweder ein schriftlicher Nachweis oder ein entsprechender Eintrag im Kfz-Register notwendig ist. Der Vorteil von Jans Vorschlag wäre, dass Motorräder mit einem Kennzeichen ausschließlich an der Rückseite direkt regulär zugelassen werden könnten. Damit entfiele die Notwendigkeit, für jedes Modell individuell zu vermerken, dass ein vorderes Kennzeichen technisch nicht möglich ist.

    Allerdings gibt es weiterhin Sonderfälle, beispielsweise bestimmte Cross-Motorräder, bei denen es schlicht unmöglich ist, ein Kennzeichen zu montieren. Diese müssten weiterhin eine gesonderte Eintragung oder ein entsprechendes Schriftstück erhalten. Es sind aber weniger Motorräder und somit auch weniger Strafen, denn seien wir mal Ehrlich, wer hat das denn aktuell richtig eingetragen ? Ich nicht kann ich sagen.

    Unabhängig von dieser Diskussion über Eintragungen sind solche Motorräder wie die Cross-Maschine ohnehin nicht verkehrstauglich, da sie weder Blinker, Rückleuchten noch einen Scheinwerfer besitzen. In Realitas wäre es unmöglich, ein derartiges Motorrad für den Straßenverkehr zuzulassen. Es ist lediglich für den Einsatz auf einer Motocross-Strecke geeignet. Falls das Team jedoch beabsichtigt, es als straßenzugelassenes Motorrad zu registrieren, wäre eine gesetzliche Anpassung speziell für diesen Fahrzeugtyp sinnvoll.

    Ich hoffe, dass ich hier ein wenig Vermitteln konnte.
    MfG

  • Ole
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    • 4. März 2025 um 20:18
    • #11

    Hallo, hier bleibt vorerst alles wie es ist.

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