Moin das ganze würde ja sinn machen weil ich auch noch kein Kennzeichen an einem Motorrad vorne gesehen habe.
LG Jan
§ 31 Kennzeichenpflicht
Kraftfahrzeuge
und Zweiräder, die motorisiert oder elektrisch betrieben werden und am Straßenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet, ein gut sichtbares Kennzeichen mindestens an Vorder- und Rückseite zu führen.1.2 Zweiräder, die motorisiert oder elektrisch betrieben werden und am Straßenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet mindestens an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen
- Landwirtschaftlicher Verkehr und Kettenfahrzeuge sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Kraftfahrzeuge, die ab Werk keine Kennzeichen besitzen, sind von Abs. 1 ausgenommen.
- Fahrzeuge nach Abs. 3 benötigen eine Zulassungsbescheinigung durch eine Zulassungsstelle, durch ein Schriftstück in Papierform oder eine Eintragung im Fahrzeugregister.