Hallöchen,
Sehr geehrtes IDV-Team,
hiermit möchte ich die Änderung des §13 OwiG vorschlagen. Dieser gibt derzeit an, dass Beamte ein Verwarngeld von 500 bis 2000 Euro austellen können, ich kenne bisher keinen, der dieses ausgestellt hat, aber ich würde es gerne tun. Jedoch finde ich eine mindeststrafe von 500 Euro sehr hoch gegriffen und würde hiermit vorschlagen, diese Summe auf 50 Euro zu senken. Der Paragraph würde dann wie folgt lauten:
§ 13 Absehen aufgrund der Geringfügigkeit
- Die Polizeibehörde kann den Betroffenen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verwarnen und ein Verwarngeld von 50 Euro bis 2.000 Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarngeld erteilen. Das Verwarngeld muss sofort bezahlt werden.
Ich bitte euch um Prüfung dieses "kleinen" Vorschlags.