Moin,
vor einiger Zeit wurde der § 104a StGB - Verletzung des Dienstgeheimnisses eingeführt.
Aufgrund der Formulierung würde ich diesen zu "Geheimnisverrat" umbenennen.
Link zur Überschrift:
Strafgesetzbuch
Bundesrepublik Deutschland Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung vom 31. Juli 2025 fiktiv und nicht zur Anwendung im realen Leben Hrsg. IdentityValley.de…
docs.google.com
Des weiteren ist der § 141 StGB (die alte Formulierung / Variante) mit selber Strafe, nur deutlich allgemeiner, immernoch im StGB.
Ich würde also um die Streichung des § 141 StGB bitten.
Link zur Überschrift:
Strafgesetzbuch
Bundesrepublik Deutschland Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung vom 31. Juli 2025 fiktiv und nicht zur Anwendung im realen Leben Hrsg. IdentityValley.de…
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Mit freundlichen Grüßen
ChironV aka. Florian Geyer