1. IdentityValley
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Bewerbungsbereich
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. IdentityValley
  2. Forum
  3. Austausch
  4. Vorschläge
  5. Gesetzesvorschläge

Führerschein und Fahrerlaubnis

    • Gelöst / Beendet
  • tgandalf
  • 10. September 2026 um 22:11

Jetzt für die Whitelist vorbereiten!


Registriere dich hier im Forum, lies dir die Regelwerke und Grundlagen-Informationen (als eingeloggter Benutzer im Forum "Allgemeine Informationen" zu finden) durch und lasse dich dann im Discord whitelisten.

  • tgandalf
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    6
    • 10. September 2026 um 22:11
    • #1

    Derzeit sieht das Gesetz das nicht mitführen eines Führerscheins unter 25 StVO als fahren ihne Fahrerlaubnis. Das ist aber deutlich Unverhältnismäßig und sollte entweder Zwangsläufig auf Mängelkarte oder Anordnung zur Heilung verweisen oder eine seperate angemessene Strafe angemerkt werden.

  • Toilettenwasser
    Reaktionen
    74
    Beiträge
    71
    • 10. September 2026 um 22:28
    • #2

    Dazu habe ich gerade auch begonnen etwas zu schreiben... haha,

    Hierbei muss man Differneziern zwischen Fahrerlaubnis, die einem rechtlich die ERLAUBNIS gibt, ein Fahrzeug zu bewegen und dem Führerschein (aka Schein, Lappen, Kärtle) der das physische Stück Papier oder bei den meisten Plastik ist, dass die ERLAUBNIS beweist.

    Die Strafe des §25 StVO im CopNet mit 3000 Euro Strafe und 3 Punkten, sowie der Verbot der weiterfahrt bezieht sich hier klar auf den §25 StVO und dabei ganz klar auf die FAHRERLAUBNIS, nicht auf das bloße nicht mitführen des Führerscheins.
    Zwar ist im Abs. 3 geregelt, dass der Führerschein mit sich geführt werden muss, aber eine Strafe von 3 Punkten und 3000 Euro ist ja wohl doch deutlich zu hoch und nicht angemessen für das nicht mitführen des "Kärtles".

    Deshalb wäre es sinnvoll die Strafe im CopNet zu differnezieren, wie das auch bei anderen Strafen bereits gemacht worden ist. Hier kann man also Bestrafen den originären §25 StVO und den §25 Abs. 3 StVO.

    ZUM BEISPIEL:

    Strafe §25 StVO - 3000 Euro und 3 Punkte + weiterfahrt verbieten
    Strafe §25 Abs. 3 StVO - 100 Euro

    damit würde man eine Menge arbeit ersparen und der Polizei den Handlungsspielraum geben, den sie OOC ja auch haben. OOC sind es in der Regel 10 Euro "Verwarngeld" wenn man den nicht mitführt. (Ja hab ich auch schon bezahlt)


    Somit muss nicht dauernd auf eine "Mängelkarte" zurückgegriffen werden, und OOC kann die Polizeibehörde ja auch überprüfen, ob eine Fahrerlaubnis besteht. Das können die Beamten IC (zumindest damals als ich noch IC bei der POL war) in einer etwas anderen Art per "Alt Menu".

    Danke fürs Lesen

    LG
    Toilettenwasser

  • Orangensaft 16. Oktober 2026 um 19:56

    Hat das Label In Prüfung hinzugefügt.
  • ChironV
    Reaktionen
    20
    Beiträge
    73
    • 16. Oktober 2026 um 20:11
    • Neu
    • #3

    Hallo,

    die Unterscheidung besteht bereits. Grundsätzlich liegt das am Bußgeldkatalog im UCP. Wir haben eine Änderung in Auftrag gegeben.

    MfG
    ChironV - AG Gesetze

  • Orangensaft 16. Oktober 2026 um 20:13

    Hat das Label von In Prüfung auf Gelöst / Beendet geändert.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Foerderungspakete_Werbung_Hochformat.png

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.28