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Führerschein und Fahrerlaubnis

    • Gelöst / Beendet
  • tgandalf
  • September 10, 2026 at 10:11 PM

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  • tgandalf
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    • September 10, 2026 at 10:11 PM
    • #1

    Derzeit sieht das Gesetz das nicht mitführen eines Führerscheins unter 25 StVO als fahren ihne Fahrerlaubnis. Das ist aber deutlich Unverhältnismäßig und sollte entweder Zwangsläufig auf Mängelkarte oder Anordnung zur Heilung verweisen oder eine seperate angemessene Strafe angemerkt werden.

  • Toilettenwasser
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    • September 10, 2026 at 10:28 PM
    • #2

    Dazu habe ich gerade auch begonnen etwas zu schreiben... haha,

    Hierbei muss man Differneziern zwischen Fahrerlaubnis, die einem rechtlich die ERLAUBNIS gibt, ein Fahrzeug zu bewegen und dem Führerschein (aka Schein, Lappen, Kärtle) der das physische Stück Papier oder bei den meisten Plastik ist, dass die ERLAUBNIS beweist.

    Die Strafe des §25 StVO im CopNet mit 3000 Euro Strafe und 3 Punkten, sowie der Verbot der weiterfahrt bezieht sich hier klar auf den §25 StVO und dabei ganz klar auf die FAHRERLAUBNIS, nicht auf das bloße nicht mitführen des Führerscheins.
    Zwar ist im Abs. 3 geregelt, dass der Führerschein mit sich geführt werden muss, aber eine Strafe von 3 Punkten und 3000 Euro ist ja wohl doch deutlich zu hoch und nicht angemessen für das nicht mitführen des "Kärtles".

    Deshalb wäre es sinnvoll die Strafe im CopNet zu differnezieren, wie das auch bei anderen Strafen bereits gemacht worden ist. Hier kann man also Bestrafen den originären §25 StVO und den §25 Abs. 3 StVO.

    ZUM BEISPIEL:

    Strafe §25 StVO - 3000 Euro und 3 Punkte + weiterfahrt verbieten
    Strafe §25 Abs. 3 StVO - 100 Euro

    damit würde man eine Menge arbeit ersparen und der Polizei den Handlungsspielraum geben, den sie OOC ja auch haben. OOC sind es in der Regel 10 Euro "Verwarngeld" wenn man den nicht mitführt. (Ja hab ich auch schon bezahlt)


    Somit muss nicht dauernd auf eine "Mängelkarte" zurückgegriffen werden, und OOC kann die Polizeibehörde ja auch überprüfen, ob eine Fahrerlaubnis besteht. Das können die Beamten IC (zumindest damals als ich noch IC bei der POL war) in einer etwas anderen Art per "Alt Menu".

    Danke fürs Lesen

    LG
    Toilettenwasser

  • Orangensaft October 16, 2026 at 7:56 PM

    Added the label In Prüfung
  • ChironV
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    Posts
    73
    • October 16, 2026 at 8:11 PM
    • New
    • #3

    Hallo,

    die Unterscheidung besteht bereits. Grundsätzlich liegt das am Bußgeldkatalog im UCP. Wir haben eine Änderung in Auftrag gegeben.

    MfG
    ChironV - AG Gesetze

  • Orangensaft October 16, 2026 at 8:13 PM

    Set the label from In Prüfung to Gelöst / Beendet

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