Untersuchungshaft Gesetz

  • Moin,

    Mein Problem besteht zwar mit dem Gesetzestext aber auch mit der Anwendung der U-Haft.

    Erstmal finde ich es unsinnig das die Polzei U-Haft anordnen darf wenn kein SA da ist da auch in echt kein Polizist dies tun würde, könnte oder dürfte, Außerdem ist es unsinnig wenn die Polizei die macht hat etwas anzuordnen was nur durch einen SA geklärt werden kann d. h. Wenn die Pol U-Haft anordnet kann eine Anwalt oder Beschuldigter da nichts gegen machen sofern kein SA gegeben ist dies ist nicht mal nur unfair sondern rechtlich komplett sinnfrei.

    Als Person die sich mit einigen Gesetzestexten auseinandersetzen musste fällt mir auch direkt auf dass, das U-Haft Gesetz auch komplett auslegefrei geschrieben ist. Der Text ist so unschlüssig das ich die Polizisten aufklären musste das "gegen den Beschuldigten" eine Singular-Form ist nicht Plural, dies zeigt auch nochmal genau den Grund warum die Pol sowas nicht dürfen sollte ein normaler Polizist kennt sich weder noch sollte er sich mit Komplizierten Gesetzestexten auskennen.

    Auch die verfassung des Gesetzes lässt viel offen. Wenn man als bekannter Straftäter immer zu seinen Gerichtsterminen, Vorladungen etc. erscheint besteht keine Verdunkelungsgefahr. Laut dem aktuellen Gesetz gilt das Gesetz nicht nach der Person selbst obwohl dieses so sein sollte, sondern nach dem Ermessen des Polizeibeamten und kann demnach auch nicht infrage gestellt werden auch wenn die U-Haft sofort gestoppt wird wenn der nächste SA in dienst geht weil diese unrechtmäßig war ist der Schaden dann schon entstanden und IC und OOC passiert da garnichts.

    Meiner Meinung nach sollte es entweder Polizisten möglich sein Leute auf Fußfessel freizulassen um die Verdunkelungs und Flucht "Gefahr" auszuschließen oder es sollte Leute bei der Pol geben die speziell dafür ausgebildet sind sich mit sowas zu befassen und dann auch mit dem Anwalt reden können oder dürfen wenn die Justiz nicht da ist das würde sogar das RP-Fördern und Spaß machen.

    Es ist zu 0% realistisch das die Pol U-Haft anordnen darf und es bringt auch nichts. Ich empfinde hier dringenden Änderungsbedarf.

    MfG Leander

  • Hey Leander,

    Man hat erstmals prinzipiell mehrere Gründe für die Untersuchungshaft siehe § 40 StPO.

    Ich gebe dir recht, die Gesetze sind derzeit so geschrieben das man diese sich so legen kann wie man diese braucht - auch sind diese Gesetze widersprüchlich.

    Man könnte jeden reintheoretisch in Untersuchungshaft stecken wenn er nur abgehauen ist von der Polizei und oder dieser sich versteckt hatte. Somit liegt dann ein Haftgrund vor.

    Auch wenn nach Grundgesetz die Flucht legal bleibt, kann sich diese wieder negativ auf die Frage stellen Untersuchungshaft ja oder nein?

    Man müsste generell so einige Gesetzbücher überarbeiten, denn so wie diese derzeit sind einige Straftaten komplett Straffrei welches keinen Sinn ergibt.

    Mfg eincode

  • Moin Leander999

    Ich verstehe deinen Unmut vollkommen, jedoch muss gesagt werden, dass wir uns hier ein wenig Anpassen müssen. In der Realität darf ein Staatsanwalt auch keine U-Haft anordnen, sondern es muss ein richterlicher Beschluss hierfür vorliegen. Sprich ein Haftrichter muss einen Grund für eine Untersuchungshaft feststellen und diese dann Aussprechen.
    Im RP darf die U-Haft von einem Staatsanwalt angeordnet werden, das große Problem: Es ist kein Staatsanwalt da. Sollte also kein Staatsanwalt da sein, muss irgendwie anders gehandelt werden. Vor kurzem (ca. einem Monat) war die Justiz sehr schlecht besetzt und es gab Abende, an denen KEIN Staatsanwalt oder generell irgendwer von der Justiz da war.

    Wie ich sagte, verstehe ich den Unmut darüber aus sicht der Crimeler, jedoch möchte ich hier auch die Polizei in der hinsicht Vertreten.
    Angenommen ein Straftäter (nennen wir ihn Ernst Haft) erschießt einen Polizisten, begeht somit einen Mord oder mindestens eine Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Also eine sehr schwere Straftat, Ernst Haft möchte dann noch vor der Polizei fliehen und haut mit einem Moped ab. Die Polizei kann ihn dann stoppen und nimmt ihn mit in die Zellen, die Polizei versucht einen Staatsanwalt zu kontaktieren, aber die Justiz ist nicht mehr erreichbar (vielleicht ja zu später Stunde 23:00 Uhr oder so). Die Polizei hat jetzt die Möglichkeit eine Präventivhaft von 1h anzuordnen, da von dem Täter eine Gefahr ausgeht. Er hat ja eben geschossen… evtl. hat er sich noch anderweitig gewährt. Als Polizist weißt du jetzt, einer meiner Kollegen ist Tod, der Täter steht vor mir, ich könnte ihn in einer Stunde wieder raus lassen und er ist wieder auf de Straße und knallt im schlimmsten Fall wieder einen von uns ab…
    Variante B ist, ich stecke den Täter in U-Haft, sprich er sitzt 24h bei uns in den Zellen, bis dahin sollte dann ein Staatsanwalt Zeit haben.
    Je nach Verhalten des Straftäters entscheide ich mich als Polizist für eine der Varianten. In diesem angenommenen Fall entscheide ich mich für Variante B: Der Täter ist darüber natürlich nicht amüsiert, wir haben aber von diesem Täter für den Rest des Abends / der Nacht, unserer Ruhe. Ein weiterer Toter (Polizist) durch ihn ist somit ausgeschlossen. Ein Staatsanwalt wird dann spätestens mit Abschluss unserers Einsatzberichtes informiert. Hier laufen einige Dinge im Hintergrund von denen die Crimeler wenig mitbekommen.

    Ich hoffe damit konnte ich dir und euch ein wenig Einblicke geben und ein Verständnis dafür schaffen.

    Ich finde deinen Vorschlag mit ausgewählten Polizisten sehr gut, aber was macht man dann, wenn diese Polizisten auch nicht im Dienst sind… ?

    Einen Mörder, Totschläger oder zusammengefasst einen schweren Straftäter einfach wieder gehen zu lassen, ist auch nicht realistisch. Ich denke die Variante mit den extra hierfür geschulten Polizisten ist sinnvoll, jedoch müssen diese auch erst geschult und ausgebildet werden und dies dann regelmäßig anwenden, damit sie das drauf haben und sich und auch die Polizei nicht angreifbar machen. Der wichtige Punkt hier ist einfach auch die Haftung, keiner möchte hierfür Verantwortlich sein, sollte diese U-Haft nicht gerechtfertigt gewesen sein. In der Realität ist das ganze weniger Problematisch, da hier immer ein Richter entscheidet und ein solcher auch IMMER erreichbar ist, wovon man hier im RP aber nicht ausgehen kann.


    Ich denke nicht, dass es nicht sofort geändert werden muss, aber es sollte darauf sensibilisiert werden, um unnötige U-Haft auch zu vermeiden. Prinzipell sei kurz gesagt, wer sich für eine Straftat entscheidet muss mit den folgen rechnen und damit klarkommen. In letzter Zeit fällt auf, dass Leute lieber sterben als in den Knast oder in die Zellen im allgemeinen zu gehen. Es wird vermehrt auf Schießereien hinaus gearbeitet um den Knast bestmöglich zu vermeiden. Das macht das Spielerlebnis für die POL, den RD und viele weitere Kaputt…

    Mit freundlichen Grüßen

    Tim Klein

    Erster Polizeihauptkommissar
    Ausbildungsleitung & Pressesprecher
    Polizeipräsidium Frankfurt am Main
    Polizei Hessen

  • In letzter Zeit fällt auf, dass Leute lieber sterben als in den Knast oder in die Zellen im allgemeinen zu gehen.

    Hier kann ich nur sagen das ist auch ärgerlich für die Staatsanwälte, da diese echt viel Zeit in deren Ermittlungen stecken und sich dann anhören dürfen "ne der ist jetzt tot".

    Manche machen das sogar so, es wird ermittelt das die das waren beim vollstrecken des Haftbefehls mit anschließender Durchsuchung alles richterliche Beschlüsse - geht derzeit Straftäter darauf hinaus zu sterben. Was hat der Straftäter gewonnen genau die Einstellung des Verfahrens da der Straftäter in dieser Situation gestorben ist.

    Das macht nicht nur das RP kaputt sondern auch die Zeit wo man investiert hat.

    Ich hatte letztens 1 Woche lang ermittelt, auch viele Ergebnisse erzielt, wir standen kurz vor den Täter, ne die Situation wurde aufgelöst welches verständlich ist, da ein Zeuge nachweislich genetat hat wovon ich nix wusste. Da kann man zwar nix ändern, aber ich finde das schade, dass da dann einfach Zeit umsonst ist.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank erst einmal für eure Beiträge und die investierte Zeit, um eure Meinungen und Ideen einzubringen.

    Ich werde eure Vorschläge und Kritikpunkte nun sorgfältig prüfen und euch bald eine Rückmeldung dazu geben. In der Zwischenzeit könnt ihr euch hier gerne weiterhin austauschen, um eventuell weitere Ansätze oder Ergänzungen zu diskutieren.

    Für künftige Gesetzesvorschläge möchte ich euch jedoch auf Folgendes hinweisen:

    1. Formalia einhalten
      Bitte beachtet die Richtlinie für Gesetzesvorschläge. Diese hilft uns, eure Vorschläge besser einzuordnen und effizienter zu bearbeiten.
    2. Richtige Platzierung
      Stellt sicher, dass ihr eure Vorschläge im dafür vorgesehenen Bereich postet: Gesetzesvorschläge. Dadurch bleibt alles übersichtlich und nachvollziehbar.
    3. Konstruktive Kritik
      Ich möchte euch auch bitten, eure Kritik möglichst konkret zu formulieren. Es ist hilfreich, nicht nur zu sagen, was nicht funktioniert, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen. Das erleichtert uns allen die Arbeit und führt schneller zu Lösungen, die für alle Beteiligten sinnvoll sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ole

    Mit freundlichen Grüßen

    [IDV] Ole

    Administration

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!