Moin,
Die Richter und Staatsanwälte sind regelmäßig auf Einsatzdokumentationen von BOS, Behandlungsberichte, Totenscheine, etc. Angewiesen.
Bei der Polizei funktioniert das auch zuverlässig. Leider jedoch nicht beim Rettungsdienst und dem UKF.
Das führt dazu, dass z.B. eine Todesursache oder genaue Verletzungsmuster nicht dokumentiert werden und somit ein Mörder im Zweifelsfall nicht Überführt oder das Ausmaß einer Körperverletzung nicht festgestellt werden kann.
Von daher möchte ich hiermit einen Vorschlag einreichen, um alle BOS sowie das UKF zu Einsatzberichten zu verpflichten.
ZitatAlles anzeigen§ xx Dokumentationspflicht
(1) Alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind zur Dokumentation ihrer Einsätze verpflichtet. Insbesondere müssen folgende Punkte erfasst werden:
1. Einsatzort
2. Beginn und Ende des Einsatzes
3. Beteiligte Einsatzkräfte
4. Name des Einsatzleiters
5. Getroffene Maßnahmen
6. Ergebnis des Einsatzes
(2) Medizinisches Personal, insbesondere die des Rettungsdienstes und der Kliniken, sind zur Dokumentation von Behandlungen verpflichtet.
Ich hoffe die Idee hinter meinem Vorschlag ist verständlich.
Kuss
- Geyer