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Einführungs Dokumentationspflicht ins HGBOS

    • Abgelehnt
  • ChironV
  • 13. Mai 2025 um 09:28
  • Geschlossen

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  • ChironV
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    73
    • 13. Mai 2025 um 09:28
    • #1

    Moin,

    Die Richter und Staatsanwälte sind regelmäßig auf Einsatzdokumentationen von BOS, Behandlungsberichte, Totenscheine, etc. Angewiesen.

    Bei der Polizei funktioniert das auch zuverlässig. Leider jedoch nicht beim Rettungsdienst und dem UKF.

    Das führt dazu, dass z.B. eine Todesursache oder genaue Verletzungsmuster nicht dokumentiert werden und somit ein Mörder im Zweifelsfall nicht Überführt oder das Ausmaß einer Körperverletzung nicht festgestellt werden kann.

    Von daher möchte ich hiermit einen Vorschlag einreichen, um alle BOS sowie das UKF zu Einsatzberichten zu verpflichten.

    Zitat

    § xx Dokumentationspflicht

    (1) Alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind zur Dokumentation ihrer Einsätze verpflichtet. Insbesondere müssen folgende Punkte erfasst werden:

    1. Einsatzort

    2. Beginn und Ende des Einsatzes

    3. Beteiligte Einsatzkräfte

    4. Name des Einsatzleiters

    5. Getroffene Maßnahmen

    6. Ergebnis des Einsatzes

    (2) Medizinisches Personal, insbesondere die des Rettungsdienstes und der Kliniken, sind zur Dokumentation von Behandlungen verpflichtet.

    Alles anzeigen


    Ich hoffe die Idee hinter meinem Vorschlag ist verständlich.

    Kuss

    - Geyer

  • Timo
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    • 13. Mai 2025 um 09:55
    • #2

    Sehr geehrter Herr Geyer,

    Der Rettungsdienst sowie das Universitätsklinikum Frankfurt unterliegen bereits einer klar definierten und verbindlichen Dokumentationspflicht, die in unseren Dienstvorschriften verankert ist. Dennoch kann ich Ihre Bedenken hinsichtlich nicht erstellter Einsatzberichte gut nachvollziehen. Eine lückenhafte Dokumentation ist aus rechtlicher und qualitativer Sicht in jedem Fall problematisch.

    Aus diesem Grund befürworte ich eine konsequente Umsetzung der Dokumentationspflicht ausdrücklich. Dabei halte ich es jedoch für sinnvoll, diese Verpflichtung auf Einsätze zu beschränken, bei denen tatsächlich eine aktive medizinische Maßnahme am Patienten erfolgt ist.

    Sollten künftig rechtliche Konsequenzen bei unterlassener Protokollierung eingeführt werden, sehe ich darin auch einen wichtigen Impuls zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Bedeutung einer vollständigen Dokumentation. Gleichzeitig muss aber bedacht werden, dass eine flächendeckende Kontrolle aller Mitarbeitenden in der Praxis nur eingeschränkt möglich ist.

    Abschließend möchte ich betonen, dass eine konsequente Umsetzung der Dokumentationspflicht grundsätzlich sinnvoll erscheint. Im Falle von Verstößen sollte eine Beschwerde an den Rettungsdienst als angemessenes Mittel zur Qualitätssicherung betrachtet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Meier

    📞Telefon: 5279189
    📍Wohnort: 8091

  • ChironV
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    Beiträge
    73
    • 13. Mai 2025 um 20:51
    • #3

    Moin!

    Vielen Dank für dein Feedback.

    Ich würde tatsächlich dabei bleiben, dass jeder Einsatz dokumentiert werden muss.
    Zumindest im Rahmen des Abs. 1

    Selbstverständlich müssen bei Einsätzen ohne Behandlung keine genauen Daten dazu angegeben werden. Aber um da mal meine juristische Sicht drauf zu geben:

    Ohne Einsatzbericht mit dem Vermerk, dass z.B. keine Behandlung gewünscht war / der Transport abgelehnt wurde bzw. was vor Ort vorgefunden wurde könnte es bei Anzeigen wegen späteren Folgen zu Schwierigkeiten mit der Beweislage kommen.

    Von daher lieber einen kurzen Einsatzbericht geschrieben und "Transport verweigert" angehakt / eingetippt, anstatt später wegen sowas vor Gericht nichts nachweisen zu können.

    Grüße

    - Geyer

  • [IDV] Weber
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    27
    • 2. Juni 2025 um 16:58
    • #4

    Grüße,

    Danke für den Vorschlag.

    Der Punkt wurde vollumfänglich umgesetzt.


    Cheers

  • [IDV] Weber 2. Juni 2025 um 16:59

    Hat das Thema geschlossen.
  • [IDV] Weber
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    3
    Beiträge
    27
    • 2. Juni 2025 um 20:27
    • #5

    Gude.

    Als wir im Nachhinein uns nochmal in größerer Runde über den Vorschlag unterhalten haben, sind noch deutliche Definitionslücken aufgekommen. Ebenso ist dieser Paragraf auch teils "Overkill" , was eine weitere Reformulierung ausstehen lässt.

    Da müssen wir mal schaun was da noch rumkommt.

    Cheers

  • [IDV] Weber 5. Juli 2025 um 11:24

    Hat das Label von Angenommen auf Abgelehnt geändert.
  • [IDV] Weber 5. Juli 2025 um 11:24

    Hat das Thema aus dem Forum Gesetzesvorschläge nach Archiv verschoben.

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