Hallöchen,
Sehr geehrtes IDV-Team,
im Rahmen der polizeilichen Kontrollpraxis ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, geringfügige, aber dennoch relevante Verstöße (z. B. defekte Fahrzeugbeleuchtung, nicht mitgeführte Dokumente) zu sanktionieren – ohne dabei direkt zu drastischen Maßnahmen wie Bußgeldern oder Fahrzeugstilllegungen greifen zu müssen.
Zur rechtlichen und spielmechanischen Absicherung dieser Praxis schlage ich die Einführung eines neuen Paragraphen im Stile der StVO vor:
§ 35a StVO – Mängelkarte und Anordnung zur Mängelbeseitigung
(1) Polizeibeamte sind berechtigt, bei Kontrollen von Fahrzeugen oder Fahrzeugführern eine Mängelkarte auszustellen, sofern Verstöße oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die keinen unmittelbaren Verkehrsgefährdungstatbestand darstellen, jedoch behoben oder nachgewiesen werden müssen.
(2) Eine Mängelkarte kann insbesondere ausgestellt werden bei:
- Nichtmitführen erforderlicher Dokumente,
- Technischen Mängeln am Fahrzeug,
- Sichtbaren Schäden oder Veränderungen.
(3) Die betroffene Person erhält mit Ausstellung der Mängelkarte eine Frist von entweder 24 oder 48 Stunden, um den Mangel zu beheben bzw. die fehlenden Unterlagen vorzulegen. Die Entscheidung über die konkrete Frist obliegt dem kontrollierenden Beamten.
(4) Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben oder kein Nachweis erbracht, folgt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren inklusive Anzeige.
Dieser Paragraph schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung von Mängelkarten durch die Polizei und fördert gleichzeitig ein verhältnismäßiges Vorgehen bei Bagatellverstößen. Darüber hinaus stärkt er die Immersion und das Zusammenspiel zwischen Bürgern und Behörden. Sicherlich ist diese Vorschlag kein Abbau der Bürokratie, aber er macht das RP für die Polizei aber auch die "Bösen" bzw. Verkehrssünder besser, da nicht jedes mal eine Strafe ausgestellt werden muss.
Die Dokumente über das IC Tablet könnten dann ggf. auch genutzt werden, somit kann die Mängelkarte auch an Bürger ausgestellt werden.
Eine mängelkarte kann wie folgt aussehen:
MÄNGELKARTE.pdf
Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung zur möglichen Integration dieses Vorschlags.