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Haftgründe für Haftbefehle

    • Gelöst / Beendet
  • JulianMoreno
  • 11. Juli 2025 um 22:10
  • Geschlossen

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1. offizieller Beitrag
  • JulianMoreno
    Beiträge
    1
    • 11. Juli 2025 um 22:10
    • #1

    Aktuell können keine Haftbefehle erstellt werden, da die Haftgründe im StPO fehlen

    §19 Haftbefehle
    Ein Haftbefehl muss von einem Richter schriftlich ausgestellt werden, kann aber auch mündlich erfolgen und im Nachgang, innerhalb der ersten Stunde nach Aussprache schriftlich, jedoch mit dokumentierten Zeiten, vorliegen, schriftlich nachgereicht werden.

    In einem Haftbefehl sind anzuführen:

    Nr. 1 die Person mit vollständigen Vor- und Zunamen,

    Nr. 2 die Tat, die der Person zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung,

    Nr. 3 der Haftgrund.


    und Nummer 3 fehlt uns, da im Gesetz nirgends verankert ist, was ein Haftgrund für ein Haftbefehl ist.

    Ich bitte daher um die Zufügung dieser Haftgründe damit auch wieder Haftbefehle ausgestellt werden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Leopold von Gabauer

    Präsident des Amtsgerichts
    Justizministerium Frankfurt am Main

  • ChironV
    Reaktionen
    20
    Beiträge
    73
    • 11. Juli 2025 um 22:29
    • #2

    Moin,

    auch in "Europa" gibt es keine Haftgründe des weiteren.
    Für die UHaft werden die besser definiert. Ansonsten gibt es jedoch eigentlich keine Haftbefehle.

    Das liegt daran, dass die einzige weitere Möglichkeit eine Person ist, welche Ihre Haft nicht angetreten hat. In erster Linie gibt es diesen Fall bei uns nicht und zweitens wird dafür dann einfach ein Haftbefehl mit dem Grund des Nichtantritts gemäß Urteil / Strafbefehl oder auf Grundlage der UHaft wegen Flucht ausgestellt.

    Es gibt also keinen Bedarf für weitere Grunde.
    Das sieht auch die "Europäische" StPO so.

    Kuss, ich konnte hoffentlich helfen.

  • [IDV] Metzler
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    15
    • 29. September 2025 um 08:33
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Moin,

    in den vergangenen Monaten haben wir beobachtet, ob zu diesem Thema weiterhin eine Notwendigkeit besteht. Nach den bisherigen Rückmeldungen war dies nicht der Fall, auch wenn die Fälle in der Justiz nicht immer einfach sind.

    Sollte sich dennoch ein wesentlicher Handlungsbedarf ergeben, bitten wir um entsprechende Rückmeldung.

    Viele Grüße
    Metzler

  • Ole 29. September 2025 um 08:42

    Hat das Thema geschlossen.
  • Ole 29. September 2025 um 08:42

    Hat das Thema aus dem Forum Gesetzesvorschläge nach Archiv verschoben.
  • [IDV] Kyra 29. September 2025 um 21:58

    Hat das Label Gelöst / Beendet hinzugefügt.

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