Hallöle,
uns (das heißt Polizei-Fliegerstaffel und BW-Heeresflieger) ist aufgefallen, dass das SLVG immense Lücken aufweist.
Flugfunk
Stand jetzt bedarf man einer Freigabe durch die Luftaufsicht (und wenn sie nicht reagiert, dann gilt die Freigabe nach 60s als gegeben). Allerdings ist nicht geregelt, wie die Luftaufsicht zu kontaktieren ist. Funke ich also exemplarisch im Funk 1234 "hallo Luftaufsicht, ich starte jetzt" und warte 60s, so bin ich rechtlich auf der sicheren Seite - und der Tower weiß dennoch von nix.
Zitat von Vorschlag §6 (3) LVGFür die Kommunikation mit der Flugsicherung ist vom Piloten eines jeden Luftverkehrsgeräts nach §1 Abs. 4, dauerhaft der Flugfunk "1000" mit aktiver Sprech- und Hörbereitschaft aktiv zu halten.
Mindestflughöhe
Die Mindestflughöhe beträgt für Helikopter - überall - 150ft über Grund.
Da alle verbauten Höhenmesser allerdings altm-Werte angeben, ist die Höhe 150ft sehr irritierend. 150ft würden hier rd. 45m entsprechen. Diese Höhe ist allerdings im Flugbetrieb lebensgefährlich und muss daher unbedingt in altitude-meter geändert werden. Übrigens: Nur im /hud (> Text-Hud) wird die Höhe fälschlicherweise in ft. angegeben. Die Anzeige oben links zeigt altm.
Gleiches gilt für Flugzeuge entsprechend.
Zitat von §7 (1) LVGDie gesetzliche Mindestflughöhe für Flugzeuge beträgt
300 ft.300m. Für Drehflügler beträgt die gesetzliche Mindestflughöhe150 ft.150m.
Die Verwendung von Squawks/Callsigns ist ebenfalls nicht geregelt.
Hier sollte geklärt werden, welche Squawks für welche Fluglagen zu verwenden, und wie ein Callsign aufzubauen ist - andererseits hat die Luftaufsicht keine Möglichkeit zur Regulierung.
Zitat von Vorschlag §6 (4) LVGVor dem Start eines jeden Luftfahrzeugs nach §1 Abs. 4 Nr. 1-3 ist der Transpondercode (/squawk), bedingt durch die jeweilige Situation des Flugstatus zu verwenden:
1) Für die zivile Luftfahrt ist der Transpondercode 7000 zur Nutzung der Visual Flight Rules zu verwenden.
2) Für Strafverfolgungsbehörden, die Streitkräfte der Bundeswehr sowie dem Rettungsdienst gelten abweichend von Nr. 1 weitere Transpondercodes
3) Für den Fall, dass eine Person, (durch Gewalteinwirkung) in ein Cockpit eindringt; das Luftfahrzeug durch gewaltsames Einwirken gegen das Flugobjekt, mit der Absicht, das Flugobjekt zum Absturz zu bringen; und/oder bei physische/psychologische Gewalteinwirkung, mit der Absicht, die Cockpitbesatzung zum Absturz zu zwingen, ist der Transpondercode 7500 zu verwenden.
4) Für den Fall, dass nach dem Starten des Luftfahrzeugs der Flugfunk ausfällt, ist der Transpondercode 7600 zu verwenden.
5) Für den Fall, dass ein sonstiger Luftnotfall (auch Luftnotlage genannt), beispielsweise durch Ausfall der Cockpitbesatzung oder durch technische Defekte vorliegt, ist der Transpondercode 7700 zu verwenden.
6) Auf Nr. 5 kann temporär verzichtet werden, wenn die Luftnotlage eine Eingabe des Transpondercodes unmöglich macht.
Zitat von Vorschlag §6 (5) LVGVor dem Start eines jeden Luftfahrzeugs nach §1 Abs. 4 Nr. 1-3 ist für das Luftfahrzeug ein Funkrufzeichen (/callsign) zu setzen.
1) Funkrufnamen müssen eindeutig, unverwechselbar und aussprechbar sein.
2) Der Funkrufname besteht aus der Luftfahrzeug-Kennung gefolgt von den letzten Ziffern der Fluglizenznummer (das aufgeschriebene Kennzeichen, z. B. D-ABCD-ID).
b) Sollte keine Kennung auf dem Luftfahrzeug angegeben sein, so ist die Kennung "D-NOREG-ID" zu verwenden.
3) Militärische und staatliche Luftfahrzeuge können abweichende Kennungen verwenden, sofern diese durch die zuständige Flugsicherungsorganisation genehmigt und registriert ist.
Zur klarstellung, warum ich die Player-ID ("Fluglizenznummer") mit einfließen lassen möchte:
Es gibt (stand jetzt) kein System, nach dem JEDES Flugzeug oder jeder Pilote registriert wird.
Aus diesem Grund müsste man der Logik zufolge den Aufdruck der Maschine nutzen, sofern kein Linienflug (die wir nicht haben) gegeben ist.
Damit wir allerdings nicht mehrere Maschinen mit denselben Kennungen in der Luft haben, macht es einfach Sinn, die Player-ID des Spielers als "einzigartige Identifikationsnummer" dran zu hängen, auch wenn sie zur direkten Identifizierung des einzelnen Piloten eigentlich keine Rolle spielt (bzw. spielen darf).