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Ordnungsgelder

    • Gelöst / Beendet
  • Cleim
  • 30. Januar 2026 um 17:05

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  • Cleim
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    10
    • 30. Januar 2026 um 17:05
    • #1

    Abänderung:
    StPO § 48 Ordnungsgelder und Ordnungshaft

    1. Der Vorsitz hat jederzeit die Möglichkeit den Beteiligten im Gerichtssaal, sollten Sie gegen die Hausordnung oder ein ungeeignetes Verhalten vorzeigen, ein Ordnungsgeld zu erteilen. Es kann ein maximales Ordnungsgeld von 1.000 € erteilt werden.

      a) sollten sich eine Partei, im Kontakt mit dem Gericht, Grob Sittenwidrig oder mehrfach Sittenwidrig verhalten besteht auch die Möglichkeit Außerhalb des Gerichtsaal ein Ordnungsgeld zu verhängen um einen Respektvollen und reibungslosen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten. (neu)
    2. Eine Ordnungshaft kann nur dann angeordnet werden, wenn jemand ein Ordnungsgeld erteilt wurde und derjenige dieses nicht bezahlen kann beziehungsweiße möchte oder mehrfach ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Die Ordnungshaft kann maximal 90 HE betragen.
    3. Die Vollstreckung von Ordnungsgeldern/Ordnungshaft ist unanfechtbar.

    Hinzufügen:

    ZPO § XX Ordnungsgelder und Ordnungshaft

    1. Der Vorsitz hat jederzeit die Möglichkeit den Beteiligten im Gerichtssaal, sollten Sie gegen die Hausordnung oder ein ungeeignetes Verhalten vorzeigen, ein Ordnungsgeld zu erteilen. Es kann ein maximales Ordnungsgeld von 1.000 € erteilt werden.

      a) sollten sich eine Partei, im Kontakt mit dem Gericht, Grob Sittenwidrig oder mehrfach Sittenwidrig verhalten besteht auch die Möglichkeit Außerhalb des Gerichtsaal ein Ordnungsgeld zu verhängen um einen Respektvollen und reibungslosen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten.
    2. Eine Ordnungshaft kann nur dann angeordnet werden, wenn jemand ein Ordnungsgeld erteilt wurde und derjenige dieses nicht bezahlen kann beziehungsweiße möchte oder mehrfach ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Die Ordnungshaft kann maximal 90 HE betragen.


    3. Die Vollstreckung von Ordnungsgeldern/Ordnungshaft ist unanfechtbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Cleim (5. Februar 2026 um 11:13) aus folgendem Grund: ChironV

  • ChironV
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    73
    • 30. Januar 2026 um 17:22
    • #2

    Moin Cleim

    kannst du bitte deinen Post so anpassen, dass die Änderungen besser erkenntlich sind?
    Ist immer n bisschen blöd, wenn alle involvierten den Post und das Gesetz offen haben müssen, um herauszulesen, was tatsächlich geändert wurde.

    Referenz: Richtlinie für Gesetzesvorschläge

    Kuss,
    Geyer

  • ChironV
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    73
    • 10. Februar 2026 um 19:36
    • #3

    Hallo,

    ich habe das Thema mit in die nächste Besprechung aufgenommen.
    Eine Rückmeldung erfolgt vrstl. am Sonntag Abend.

  • Rocky
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    Beiträge
    68
    • 15. Februar 2026 um 15:40
    • #4

    Cleim

    Abänderung: Abgelehnt
    Begründung: Ordnungsgelder oder Ordnungshaft gelten nur für Vorfälle, die sich direkt im Gerichtssaal ereignen. Wenn jemand das Gericht in einem Chat oder am Würfelpark beleidigt, handelt es sich um eine normale Anzeige (Wenn überhaupt).

    Hinzufügen: Angenommen

    Mit freundlichen Grüßen

    James Rock
    - Ehemalige Polizeirat-
    - Ehemalige Leiter Leitstelle FFM-

    -----------------------------------------------

    Mit freundlichen Grüßen

    Rock

  • Cleim 16. Oktober 2026 um 18:09

    Hat das Label von In Bearbeitung auf Gelöst / Beendet geändert.

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